Die USA verlangen von zahlreichen europäischen Staaten künftig weitreichenden Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken. Betroffen wären nicht nur Reisende, sondern Millionen Menschen in Europa, deren biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder bei Polizei- oder Grenzbehörden gespeichert sind. Hintergrund ist das sogenannte “Visa-Waiver-Programm”, das bislang eine visafreie Einreise in die USA ermöglicht.
Konkret fordern die USA von den teilnehmenden Ländern den Abschluss einer sogenannten “Enhanced Border Security Partnership“. Diese neue Grenzpartnerschaft soll den US-Behörden einen automatisierten Zugriff auf polizeiliche und migrationsbezogene Daten ermöglichen. Staaten, die sich weigern, droht der Ausschluss aus dem Visa-Waiver-Programm.
Visafreie Einreise nur noch mit Datenzugriff?
Das Visa-Waiver-Programm erlaubt Bürgern aus mehr als 40 Ländern, darunter die meisten EU-Staaten, einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den USA ohne Visum. Künftig soll diese Erleichterung jedoch an neue Bedingungen geknüpft werden. Die USA machen den Fortbestand der Visafreiheit davon abhängig, ob sie direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken erhalten.
Betroffen wären nicht nur Reisende, sondern grundsätzlich alle Personen, deren biometrische oder polizeiliche Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden verarbeitet werden.
EU-Kommission soll verhandeln
Da es sich formal um eine Änderung der Bedingungen des Visaregimes handelt, sehen die EU-Staaten die Zuständigkeit bei der Europäischen Kommission. Kurz vor Weihnachten 2025 erteilte der Rat der EU der Kommission das Mandat, mit den USA über ein EU-weites Rahmenabkommen zu verhandeln.
Dieses Abkommen soll grundlegende Regeln für den Datenaustausch festlegen. Die konkrete Umsetzung – etwa technische Zugriffe, rechtliche Details und organisatorische Fragen – müssten anschließend in bilateralen Vereinbarungen zwischen den USA und den einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden. Ob und wie sich das mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbaren lässt, ist bislang offen.
Direkter Zugriff wäre ein Novum
Ein unmittelbarer Zugriff ausländischer Behörden auf nationale Polizeidatenbanken wäre ein Präzedenzfall. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang kein System, das einen solchen direkten Zugriff erlaubt. Der Datenaustausch erfolgt derzeit nach dem Prinzip “Treffer oder kein Treffer”: Zunächst wird nur abgefragt, ob Daten vorhanden sind. Erst danach kann unter strengen Voraussetzungen eine Übermittlung beantragt werden.
Dieses Verfahren gilt etwa beim sogenannten Prüm-System, über das EU-Staaten Fingerabdrücke und DNA-Profile abgleichen. Gesichtsbilder sollen dort künftig ebenfalls einbezogen werden. Die von den USA geforderte Grenzpartnerschaft würde dieses Prinzip grundlegend verändern.
In Deutschland könnten laut Schätzungen Gesichtsbilder von rund sechs Millionen Menschen sowie Fingerabdrücke in ähnlicher Größenordnung betroffen sein, die im polizeilichen Informationssystem gespeichert sind. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Daten von Tatverdächtigen, sondern zu einem erheblichen Teil um biometrische Daten von Asylsuchenden oder ausreisepflichtigen Personen.
Datenschutzrechtlich heikel
Wie ein automatisierter Zugriff auf biometrische Daten mit EU-Recht vereinbar sein soll, ist unklar. Bestehende Abkommen zwischen der EU und den USA decken solche Fälle nicht ab. Auch die Datenschutz-Grundverordnung stellt hohe Anforderungen an Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz.
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski sieht für das Vorhaben zwar kein grundsätzliches Verbot, fordert aber strenge Auflagen. Dazu zählen eine umfassende Folgenabschätzung, eine klare Beschränkung auf Grenz- und Einreisevorgänge, der Ausschluss von Massenzugriffen sowie transparente Kontroll- und Rechtsschutzmechanismen für Betroffene.
Zusätzliche Brisanz durch US-Politik
Besonders sensibel ist das Vorhaben vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in den USA. Dort bauen Grenz- und Einwanderungsbehörden den Einsatz biometrischer Überwachung massiv aus. Gesichtserkennung, mobile Erfassungssysteme und datenbasierte Fahndung kommen nicht mehr nur an Flughäfen, sondern zunehmend auch im Landesinneren zum Einsatz.
Der mögliche Zugriff auf europäische Polizeidaten könnte diese Praxis weiter verstärken. Datenschützer warnen, dass insbesondere Migranten und Asylsuchende betroffen sein könnten, deren biometrische Daten in europäischen Systemen gespeichert sind.
Entscheidung bis Ende 2026
Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob sie das geplante Rahmenabkommen unterzeichnen wollen, um die visafreie Einreise in die USA aufrechtzuerhalten. Die von den USA gesetzte Frist endet am 31. Dezember 2026. Danach will das US-Heimatschutzministerium prüfen, ob die jeweiligen Länder die neuen Anforderungen erfüllen.
Für Reisende bleibt vorerst alles beim Alten. Ob der Preis für visafreies Reisen künftig ein weitreichender Zugriff auf sensible europäische Polizeidaten sein wird, ist jedoch offen.