Das Amtsgericht Mannheim hat am Mittwoch einen 27-jährigen Polizisten freigesprochen. Die Anklage gegen ihn lautete: Er soll einem verhafteten Mann fünf Päckchen Marihuana untergeschoben haben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre auf Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch.
Festgenommener kein Unschuldiger
Der festgenommene Mann sei offenbar nicht unschuldig gewesen, das erklärte die Richterin am Amtsgericht in ihrer Urteilsbegründung. Zumindest könne man nicht zweifelsfrei davon ausgehen. Daraus folgt, dass eine Verurteilung wegen Verfolgung "Unschuldiger" nicht in Frage kam.
Der Polizist sei davon überzeugt gewesen, dass der Mann schuldig war, so das Gericht. Tatsächlich war der Festgenommene über die Videoüberwachung beim Dealen beobachtet worden, hatte rund 1.135 Euro Bargeld in kleinen Scheinen und Pfefferspray bei sich und war vorbestraft. Gegen den Festgenommen lag ein Haftbefehl vor, weil er Bewährungsauflagen missachtet hatte.
Das Gericht geht trotz dieser rechtlichen Einordnung davon aus, dass der 27-jährige Polizist dem Festgenommenen die Drogen zwischenzeitlich untergeschoben hatte. Dieses Verhalten sei aber in der Gesamtschau in diesem Verfahren strafrechtlich nicht ausschlaggebend.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der 27-jährige Angeklagte hatte die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses von sich gewiesen. In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung bezeichnete er das ihm vorgeworfene Verhalten als nicht vereinbar mit seinen dienstlichen Pflichten. Der Polizist sagte, es habe sich um ein Missverständnis gehandelt.
Am zweiten und letzten Verhandlungstag hat der Angeklagte die Vorwürfe dagegen nicht mehr pauschal zurückgewiesen. Sondern er hat durch seinen Anwalt verlesen lassen, dass er die Drogen selbst an diesem Tag gefunden habe und sich ganz sicher gewesen sei, dass das Marihuana dem kontrollierten Mann gehörte. Er habe niemandem etwas unterschieben wollen.
Tatort: Polizeipräsidium Mannheim
Die Hauptzeugen, zwei Bereitschaftspolizisten aus Bruchsal (Landkreis Karlsruhe), haben den Angeklagten im Prozess belastet. Laut ihrer Aussage haben die beiden Beamten den später Festgenommenen im März 2024 auf dem Alten Messplatz in Mannheim kontrolliert. Bei der Kontrolle fanden sie keine Drogen, sie brachten den Mann aber wegen des vorliegenden Haftbefehls trotzdem ins Polizeipräsidium.
Dort soll der Angeklagte dem Umschlag mit der Beweis-Sammlung fünf Päckchen Marihuana hinzugefügt haben. Danach soll er die Kollegen aufgefordert haben, den Vermerk über die Durchsuchung des Mannes entsprechend zu verändern. Die beiden jungen Polizeibeamten sagten aus, dass sie sich damals geweigert haben, den Vermerk zu verändern. Der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Straftatbestand lautete deswegen "Verfolgung Unschuldiger".
Disziplinarverfahren eingeleitet
Gegen den angeklagten Beamten wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungen ein Disziplinarverfahren durch das Polizeipräsidium Mannheim eingeleitet.