Von Uwe Nettelbeck
In der Nacht vom 2. auf den 3. April 1968 brachen um Mitternacht in zwei Frankfurter Kaufhäusern drei Brände aus. Obwohl die Brände schnell entdeckt wurden und gelöscht werden, konnten, ehe sie sich ausbreiteten oder gar auf die Gebäude übergriffen, entstand ein erheblicher Sachschaden, wenn auch bei weitem kein so erheblicher, wie die Lokalzeitungen am nächsten Morgen meinten, ein eigentlich gar nicht so erheblicher Sachschaden, sondern ein von Versicherungen gedeckter Schadensfall.
Er entstand vor allem in der Sportartikel- und Spielwaren-Abteilung der an der Zeil gelegenen Filiale der Kaufhauskette Kaufhof, die mit einer Sprinkleranlage ausgerüstet ist. Aber auch in dem ebenfalls an der Zeil gelegenen Kaufhaus Schneider, in dem im ersten Stock die Wand einer Umkleidekabine und im dritten Stock ein Schrank in Brand geraten waren, mußten im Zuge der Löscharbeiten Waren vernichtet oder beschädigt werden.