US-Angriff auf Ziele in Venezuela Was sagt das Völkerrecht?
Es sei eine "brillante" militärische Operation gewesen, sagt US-Präsident Trump. Aber wie ist der Angriff auf Venezuela und die Gefangennahme von Präsident Maduro völkerrechtlich zu bewerten?
Die USA haben militärische Schläge auf Ziele in Venezuela verübt. Laut Aussage von US-Präsident Donald Trump haben US-Streitkräfte zudem den Präsidenten Nicolás Maduro gefangen genommen und außer Landes gebracht. Trump sprach auf seinem Social-Media-Dienst Truth Social von einem "erfolgreichen groß angelegten Schlag“. Laut Experten ist das Vorgehen völkerrechtlich wohl kaum zu rechtfertigen.
Grundsatz: Gewaltverbot
Grundsätzlich sind nach dem Völkerrecht die Staaten verpflichtet, friedlich miteinander umzugehen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Charta der Vereinten Nationen (UN). Danach gilt das völkerrechtliche Gewaltverbot. Wörtlich heißt es in Artikel 2:
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Der Völkerrechtsprofessor Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen sagt: "Luftangriffe und Truppen auf fremdem Staatsgebiet stellen eine Verletzung des Gewaltverbots dar."
Keine Selbstverteidigungssituation
Nur einen Ausnahmefall vom Gewaltverbot gibt es: das Selbstverteidigungsrecht. Dieses ist ebenfalls in der UN-Charta ausdrücklich erwähnt. Ein Staat darf militärische Mittel anwenden, wenn er selbst angegriffen wird. Zu den legitimen Verteidigungshandlungen zählen dann auch Schläge auf militärische Ziele auf dem Gebiet des angreifenden Staates.
Diese Situation trifft aber nicht auf den vorliegenden Fall zu, sagt der Völkerrechtsprofessor Safferling: "Ein 'war on terror' oder ein 'war on drugs', wie er von den USA ausgerufen wurde, hat rechtlich keine Relevanz, er rechtfertigt nichts."
Das sieht auch Professor Pierre Thielbörger so. Er ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Friedenssicherung und Humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum. "Die USA tragen zwar in Teilen vor, man handele in Selbstverteidigung, aber dass ein gewaltsamer Angriff von Venezuela gegen die USA vorliegt oder unmittelbar bevorsteht, ist doch eher abwegig."
Auch Gefangennahme Maduros wohl völkerrechtswidrig
Auch "die gewaltsame Gefangennahme eines Staatschefs eines anderen Staates auf dem Gebiet dieses Staates stellt völkerrechtlich einen Verstoß gegen die UN-Charta dar", sagt Völkerrechtsexperte Safferling. Zwar ist nach dem humanitären Völkerrecht erlaubt, Kombattanten als Kriegsgefangene zu nehmen. Das kann laut Pierre Thielbörger grundsätzlich auch auf einen obersten Befehlshaber wie Maduro zutreffen. "Allerdings ist hier zu beachten, dass er Staatspräsident Venezuelas ist, und insofern verletzt die Festnahme die staatliche Immunität des Landes."
Daran ändere auch nichts, dass Maduro zahlreiche Verbrechen vorgeworfen werden und er wenig Legitimität im Amt habe. "Aus der Sicht des Völkerrechts war Nicolás Maduro bis zur Festnahme amtierender Präsident des Landes", so Völkerrechtsexperte Thielbörger.
"Ein kriegerischer Akt", Martin Ganslmeier, ARD New York, zur Bestätigung Trumps auf Venezuela-Angriff
Gewaltsame Regimewechsel kein Novum
Ob das Vorgehen der USA international sanktioniert werden wird, ist jedoch fraglich. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen könnte zwar prinzipiell zu Zwangsmaßnahmen greifen. Jedoch besitzen die USA hier ein Vetorecht.
Und man dürfe auch nicht vergessen, dass Maduro international stark in der Kritik stehe, sagt Pierre Thielbörger. "Viele Menschenrechtsverletzungen (Maduros, Anm. d. Red.) stehen im Raum, so dass die ein oder andere Kritik an den nun verübten Völkerrechtsbrüchen nicht mit besonders viel Inbrunst vorgetragen werden dürfte."
Es ist nicht das erste Mal, dass die USA mit militärischen Mitteln einen Regimewechsel in Süd- bzw. Mittelamerika erzwingen: Im Dezember 1989 - zur Zeit der Präsidentschaft von George H.W. Bush - stürzte das US-Militär Manuel Noriega, der damals Machthaber in Panama war. Später wurde Noriega vor einem US-Gericht angeklagt und schließlich verurteilt. Damals gab es zwar auch internationale Kritik am Vorgehen der USA. Aber nennenswerte Sanktionen oder andere Konsequenzen gab es nicht.