Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rehaabbruch

von unsicher31.10.2024 | 15:54
173 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe die Reha angefangen, aber ich merke, dass ich hier nichts anderes mache als zu Hause. Ich fühle mich hier eher eingeschlossen. Ich brauche psychische Betreuung, um mich mit jemanden zu unterhalten (Leider ist es sehr schwierig zur Zeit einen Psychologen oder Therapeuten zu finden). Ergotherapie, Wassergymnastik, Wanderungen und Spaziergänge usw. mache ich so schon und dafür brauche ich nicht in eine Reha gehen. Ich möchte die Reha die über die DRV läuft abbrechen, bin nicht Krankgeschrieben. Kann ich die Reha abbrechen? Muss ich dann wieder Arbeiten gehen? wie läuft es ab? könnte mir bitte jemand dabei helfen? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2024 | 16:32

Hallo unsicher,

der vorzeitige Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist grundsätzlich möglich. Allerdings empfehlen wir Ihnen, vorab das Gespräch mit dem Arzt der Rehabilitationseinrichtung zu suchen. Gegebenenfalls ist es möglich, Ihren Behandlungsplan anzupassen und die Rehabilitation zufriedenstellend weiterzuführen.

Sollten Sie weiterhin den vorzeitigen Abbruch wünschen, informieren Sie bitte unbedingt den zuständigen Rentenversicherungsträger. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass mit Abbruch der Rehabilitation ab diesem Zeitpunkt auch ein gegebenenfalls vorhandener Anspruch auf Übergangsgeld entfällt. Sollten Sie sich nach Abbruch der Rehabilitation krank schreiben lassen, Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob von dort Anspruch auf Zahlung von Entgeltersatzleistungen besteht. Sollte die Krankenkasse Sie zur Antragstellung aufgefordert haben und der Rücknahme nicht zustimmen, kann der vorzeitige Abbruch zum Wegfall des Anspruches auf Krankengeld führen. 

3 Antworten

Fliederam 31.10.2024 | 16:01
Als erstes sollten Sie das Gespräch mit den betreuenden Ärzt*innen und Therapeut*innen suchen, evt. bestehen ja Verbesserungsmöglichkeiten. Sind Sie nicht krankgeschrieben gewesen vor der Reha, können Sie die Reha abbrechen und müssen dann entweder wieder arbeiten gehen oder lassen sich von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt krankschreiben. Wenn Sie folglich in der Lohnfortzahlung sind, wird auch keine Übergangsgeldzahlung mit Ende der Reha eingestellt. Geben Sie im besten Fall auch der DRV Bescheid.
Reha ist kein Ponyhof mit regenbogenfarbenen Einhörnernam 31.10.2024 | 16:06
Wenn Sie nicht arbeitsunfähig geschrieben sind, müssen Sie natürlich wieder sofort arbeiten gehen nach der Reha, was glauben Sie denn? Urlaub können Sie ansonsten natürlich auch nehmen. Und in der Reha gibt es jede Menge Menschen, mit denen Sie sich unerhalten können, sicher mehr als zu Hause im stillen Kämmerlein. Die Reha-Ärzte kann man auch bei allen Sorgen und Wünschen ansprechen, wenn einem was nicht passt. Also reißen Sie sich zusammen und jammern nicht schon am ersten Tag rum. Wenn Sie jetzt die Reha abbrechen, werden Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr so schnell eine Reha bei der DRV bewilligt bekommen. Und offensichtlich haben Sie ja auch gesundheitliche Probleme, bei denen eine Reha durchaus helfen könnte. Und falls Sie die Krankenkasse oder Arbeitsagentur zur Stellung des Reha-Antrages aufgefordert haben, ist bei einem von dort nicht genhemigten Reha-Abbruch natürlich das Krankengeld bzw. ALG 1 sofort weg.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Mit einem beruhigenden Geldpolster in den Ruhestand gehen: Wie bekommt man das hin? Dafür lohnt ein Blick auf sechs legendäre Anleger und ihre Erfolge. Denn diese beruhen auf einigen wenigen Regeln.

Time
8 Minuten

Eine Trennung verändert nicht nur das persönliche Leben, sondern auch die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Vorsorge. Wer seine Absicherung in dieser Phase nicht anpasst, riskiert im Ernstfall teure Fehler.

Time
12 Minuten

Ab dem 1. Januar 2026 greift mit der Aktivrente ein großes Steuersparprogramm für jobbende Senioren jenseits des regulären Rentenalters. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.

Time
10 Minuten

Etwas mehr Netto vom Brutto – das bringt der Jahreswechsel für die meisten Arbeitnehmer. Im Laufe des kommenden Jahres drohen aber vielfach höhere Krankenversicherungsbeiträge – und damit etwas weniger „Netto“.

Time
10 Minuten

Das Jahr 2025 ist fast vorbei, doch noch können Sie schnell und legal vor dem Jahreswechsel Steuern sparen. Wie Sie Ihre Steuerlast bis Silvester senken können – und dabei teure Fehler vermeiden.

Time
8 Minuten

Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitsstunde um 1,08 Euro, im Minijob sind 603 Euro im Monat erlaubt und wer knapp mehr verdient, ist voll sozialversichert – im Extremfall sogar zum Nulltarif.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026