Der in Berlin festgenommene Mann soll ein Gefängnis in Tripolis geleitet und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeordnet haben. Jetzt könnte es zum ersten Prozess zum libyschen Bürgerkrieg vor dem IStGH kommen.
Deutschland hat erstmals einen mutmaßlichen libyschen Kriegsverbrecher an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) überstellt. Khaled Mohamed Ali El Hishri soll im libyschen Bürgerkrieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen und angeordnet haben, darunter Mord, Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt. Das teilte der IStGH am Montag mit.
El Hishri ist ein führendes Mitglied der Rada-Miliz, die in Tripolis den Flughafen Mitiga und das umliegende Gebiet kontrolliert. El Hishri soll der Leitung des Mitiga-Gefängnisses in Tripolis angehört haben, in dem laut Anklage von 2015 bis 2020 etliche Häftlinge misshandelt und gefoltert wurden. Eine vom UN-Sicherheitsrat berufene Experten-Kommission hatte von willkürlichen Verhaftungen, Konfiszierung von Eigentum und sexueller Erniedrigung gefangener Frauen durch männliche Wärter berichtet.
Am 10. Juli 2025 hatte der IStGH einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, eine Woche später hatten Beamte der Bundespolizei ihn am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Mit seiner Überstellung könnte der erste Prozess gegen einen mutmaßlichen libyschen Kriegsverbrecher seit Beginn der Ermittlungen des IStGH zu Libyen beginnen.
Hubig sieht Auslieferung als "gelungenes Beispiel" für Völkerstrafrecht
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die "besondere Verantwortung" Deutschlands, "auch aufgrund unserer Geschichte", den Verpflichtungen nach dem Römischen Statut nachzukommen. Dabei bringe die Überstellung das deutsche Bekenntnis zum Völkerstrafrecht "in schwierigen Zeiten" zum Ausdruck, meint Hubig. "Wir sind überzeugt davon, dass in dieser Welt die Stärke des Rechts zählen muss – und nicht das Recht des Stärkeren. Allen, die daran mitgewirkt haben, dass der Verdächtige festgenommen und nach Den Haag überstellt wurde, gilt mein Dank. Das ist ein gelungenes Beispiel der Verwirklichung der Idee des Völkerstrafrechts durch internationale Zusammenarbeit."
"In Zeiten von Angriffen auf den IStGH schaffen die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Gerichtshof und die erstmalige Auslieferung eines Verdächtigen einen wichtigen Präzedenzfall. Im Gegensatz dazu hat Italien mit der Nicht-Auslieferung von Osama Elmasry Njeem, die nun offiziell als Verstoß gegen seine Kooperationspflichten bestätigt wurde, die Rechenschaftspflicht untergraben und die Straflosigkeit verstärkt", sagt Andreas Schüller, Co-Direktor des Programms "Internationale Verbrechen und Rechenschaftspflicht" beim European Center for Constitutional Rights (ECCHR) .
Italien hatte im Januar einen Libyer verhaftet, der wegen ähnlicher Verbrechen mit Haftbefehl des IStGH gesucht wurde. Kurze Zeit später wurde der Mann aber wieder freigelassen – ohne dass die Behörden zuvor den IStGH kontaktiert hatten. Im Oktober hat der IStGH nach Art. 87 Abs. 7 des IStGH-Statuts festgestellt, dass Italien damit gegen seine Kooperationspflichten verstoßen hat.
jb/fkr/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Schwere Völkerrechtsverbrechen in libyschem Gefängnis: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58763 (abgerufen am: 18.12.2025 )
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