You said
Ist dieser Kommentar gerechtfertigt? "Ist die Ukraine, die sich in ihrer Verfassung von 1991 zur Neutralität verpflichtet hat, Mitglied der EU, oder der Nato? Wenn nein, was machen wir da eigentlich. Menschenrechte schützen, wie in Afghanistan, Kosovo, Irak, Libyen Syrien, Gaza etc....? Dass ich nicht schallend lache..." Kontext: https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-12/eu-russische-vermoegen-russland-ungarn-viktor-orban-gxe
Copilot said

Kurzantwort: Der Kommentar ist nur teilweise gerechtfertigt. Die Ukraine ist weder Mitglied der EU noch der NATO, aber die Behauptung, sie sei laut ihrer Verfassung von 1991 dauerhaft zur Neutralität verpflichtet, greift zu kurz. Die ukrainische Verfassung wurde mehrfach geändert, und seit 2019 ist die Integration in EU und NATO sogar ausdrücklich als Staatsziel verankert. Der Vergleich mit Interventionen wie Afghanistan oder Irak hinkt, da es sich hier nicht um einen militärischen Einsatz, sondern um finanzielle Sanktionen gegen Russland handelt.

1. Neutralität der Ukraine

  • 1991/1996 Verfassung: Die ursprüngliche ukrainische Verfassung enthielt keine explizite Verpflichtung zur Neutralität, sondern sah eine „blockfreie“ Politik vor.

  • 2014 Änderung: Nach der Annexion der Krim durch Russland wurde die Neutralitätsklausel gestrichen.

  • 2019 Verfassungsänderung: Seitdem ist die Integration in EU und NATO als strategisches Ziel festgeschrieben. Neutralität ist also kein aktuelles Verfassungsprinzip mehr.

2. Mitgliedschaft in EU und NATO

  • EU: Die Ukraine ist kein Mitglied, hat aber seit 2022 den Status eines Beitrittskandidaten.

  • NATO: Ebenfalls kein Mitglied, jedoch enger Partnerstaat mit klarer Beitrittsperspektive.

3. Kontext des Artikels

Die EU hat beschlossen, eingefrorene russische Vermögen dauerhaft zu blockieren, um sie für Reparationsdarlehen an die Ukraine nutzbar zu machen.

  • Es geht also nicht um einen militärischen Einsatz „zum Schutz der Menschenrechte“, sondern um wirtschaftliche Sanktionen und Unterstützung eines angegriffenen Staates.

  • Viktor Orbán kritisiert diesen Schritt als „rechtswidrig“ und „irreparabel schädlich“ für die EU.

4. Vergleich mit anderen Interventionen

Der Kommentar zieht Parallelen zu Afghanistan, Irak, Libyen oder Syrien. Diese Fälle waren militärische Interventionen mit umstrittenem Menschenrechtsnarrativ.

  • Unterschied: In der Ukraine handelt es sich um einen Verteidigungskrieg gegen einen Aggressor und um finanzielle Maßnahmen der EU, nicht um eine militärische Intervention.

  • Der Vergleich ist daher nicht stimmig.

5. Bewertung

  • Teilweise korrekt: Ukraine ist weder EU- noch NATO-Mitglied.

  • Falsch bzw. veraltet: Die Behauptung einer verfassungsmäßigen Neutralität.

  • Irreführend: Gleichsetzung mit militärischen Interventionen in anderen Ländern.

  • Kernproblem: Der Kommentar übersieht, dass die EU hier nicht „Menschenrechte schützt“, sondern Russland für seinen Angriffskrieg sanktioniert und die Ukraine finanziell unterstützt.

👉 Fazit: Der Kommentar ist nicht gerechtfertigt, weil er auf einer veralteten Annahme (Neutralität der Ukraine) und einem unpassenden Vergleich (militärische Interventionen vs. finanzielle Sanktionen) beruht. Er spiegelt Skepsis gegenüber EU-Politik wider, liefert aber kein zutreffendes Bild der rechtlichen und politischen Lage.

Sources: