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Mutig, konsequent und kompetent – Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann
Gestern, am 24. November, ist Dr. h.c. Martin Lohmann im Alter von 68 Jahren verstorben. Martin, der sich sein Leben lang unermüdlich für das Lebensrecht eingesetzt hat, wurde im Oktober 2009 zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Bundesverbands Lebensrecht e.V. gewählt und hatte das Amt bis zum Frühjahr 2017 inne. In dieser herausfordernden Zeit hat er konsequent, mutig und mit hoher journalistischer Kompetenz zum stetigen Wachstum des Marsches für das Leben in Berlin wesentlich beigetragen. Die Wahrung der Würde des Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod, Freiheit in Verantwortung und die Bewahrung der gesamten Schöpfung waren ihm wichtige Anliegen, die er zeitlebens in der katholischen Kirche, in Politik und Gesellschaft voranbrachte. Er sah nicht nur die konkreten Gefahren für vorgeburtliche Kinder oder Menschen am Lebensende, sondern auch darüber hinaus die Folgen für Humanität und Ethik. Dabei scheute er keine Debatte und keine unbequemen Fragestellungen. Er nahm Kritik und öffentliche Diffamierungsversuche ebenso in Kauf wie berufliche Nachteile. „Veritas liberabit vos“ – „Die Wahrheit wird euch frei machen“ war einer seiner zentralen Leitsätze. Für sein Lebensrechtswirken erhielt er 1993 den Stiftungspreis der Stiftung Ja zum Leben. Im Grußwort der von ihm gegründeten Akademie für das Leben zum Marsch für das Leben 2020 heißt es: „Der Marsch für das Leben wird von Mal zu Mal wichtiger. Das Zeugnis für das Leben vor Ort von Tag zu Tag auch. Das Recht auf Leben gilt immer – oder eben niemals. Es ist unteilbar.“ Für dieses lebenslange Engagement sind wir, der Vorstand, die Mitarbeiter und Ehrenamtler des Bundesverbands Lebensrecht und seiner Mitgliedsorganisationen, ihm sehr dankbar. Wir trauern mit seiner Frau Heike und seiner Tochter Prisca, werden Martins Stimme für das Leben vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Requiescat in pace. Alexandra Maria Linder M.A. Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
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Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
_Zum gemeinsamen assistierten Suizid der Kessler-Zwillinge und dem medialen Umgang damit sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:_ Zwei Menschen haben vor etwa einem Jahr entschieden, dass sie das Sterben selbst in die Hand nehmen möchten, und sind in die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ eingetreten, die etwa drei Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen jährlich einnimmt. Nach sechs Monaten Mitgliedschaft hat man ein Anrecht darauf, für 4.000,-- Euro allein oder für 6.000,-- Euro zu zweit Suizidbeihilfe zu erhalten. In den Medien wird breit darüber berichtet, viele loben die „Selbstbestimmung“, Todeszeitpunkt und Todesart selbst zu wählen, statt auf den Tod zu warten und vielleicht zu leiden. Diese Form der Quasi-Verherrlichung eines tragischen Todes ist gefährlich, weil sie Menschen in suizidalen Lebenslagen dazu bringen kann, sich jetzt auch umzubringen oder umbringen zu lassen. In traurigem Ausmaß konnte man diesen sogenannten Werther-Effekt bei der Selbsttötung des Fußballers Robert Enke erleben: Nach Bekanntwerden seines Suizids stiegen die Selbsttötungszahlen sprunghaft an. Hier sollten die Medien deutlich mehr Verantwortung übernehmen, wenn über solche Vorfälle berichtet wird. Vielmehr aber müssen kritische Fragen zur Ethik und zu den Hintergründen gestellt werden: Kann ein Jurist, der die Personen nicht kennt, ohne entsprechende Fachausbildung den psychischen und physischen Zustand, die Vorgeschichte und die Autonomie dieser Personen bewerten? Haben die beiden 89-jährigen Damen ohne Einfluss von außen, ohne akuten Schmerzzustand, ohne Einfluss durch Medikamente, ohne Angst vor Einsamkeit, vor der Zukunft, vor Leiden etc. diese Entscheidung getroffen? Hat man ihnen alternative Handlungsweisen ausreichend dargelegt, zum Beispiel palliative Versorgung, Zuwendung, Therapiemöglichkeiten? Welche möglicherweise beeinflussende Rolle spielen die Verantwortlichen des Sterbevereins, deren Interesse ja darin liegt, „positive“ Sterbebeispiele zu bewerben, vom Eintritt in die Organisation bis zur Todesentscheidung? Jeder, der mit Schwerstkranken, mit sehr alten, leidenden Menschen und suizidalen Menschen zu tun hat, weiß, dass die Psyche, die Stimmung, der Lebenswille sich fast täglich ändern können, je nach den Umständen, dem Schmerzzustand, den Heilungsaussichten. Es spielt sogar eine Rolle, wer an diesem Tag zu Besuch kommt: ein mürrischer Pfleger oder eine Enkelin mit einem für die Oma gemalten Sonnenbild. In einem der wohlhabendsten Staaten der Welt muss niemand einsam, mit starken Schmerzen oder Leiden sterben, wenn der Wille dazu da ist. Menschen in schweren Lebenslagen, die über Suizid nachdenken, diesem Schicksal zu überlassen und die Selbsttötungsabsicht zur Autonomie zu erklären, ist inhuman. Immer mehr Menschen leben einsam, es gibt immer mehr alte Menschen, die die Sozialkassen und Rententöpfe „belasten“. Eine Legalisierung oder auch nur Akzeptanz des assistierten Suizids ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen verheerend und für Staat und Gesellschaft ein Armutszeugnis.
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Abtreibung in Spanien: Wie aus Notfällen ein Massenphänomen wird
#### Historischer Kontext In Spanien gilt Abtreibung seit 1822 als Straftat. 1985 wurde sie in drei Notfällen erlaubt: Sie durfte von einem Arzt durchgeführt werden, wenn es sich um eine strafrechtlich verfolgte Vergewaltigung handelte, wenn eine große Gefahr für das Leben oder die körperliche bzw. geistige Gesundheit der Schwangeren bestand oder wenn das Kind mit schweren geistigen oder körperlichen Schäden geboren würde – bis zur 12. beziehungsweise 22. Schwangerschaftswoche. Diese Regelungen galten bis 2010, als eine linksgerichtete Regierung die Abtreibung weiter liberalisierte. Der derzeit amtierende sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez plant, den „freiwilligen Schwangerschaftsabbruch” als universelles Recht in der spanischen Verfassung zu verankern. Anlass ist der 40. Jahrestag der ersten Legalisierung. ### Gesetzliche Änderungen * **Nach der Legalisierung** im Jahr 2010 konnte jede Frau ab 16 Jahren eine für sie kostenlose Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchführen lassen und bis zur 22. Woche bei medizinischer Indikation. Minderjährige unter 16 Jahren benötigten die Zustimmung der Eltern. Voraussetzungen waren ein Informationsgespräch und eine dreitägige Bedenkzeit. * **Reformversuch 2013:** Die konservative Regierung des Partido Popular unter Mariano Rajoy reichte einen Gesetzentwurf ein, der auf die Version von 1985 zurückgreifen wollte. Das Ziel bestand darin, Abtreibungen aufgrund von Schäden beim Kind auf Einzelfälle zu beschränken und die elterliche Zustimmung für Minderjährige unter 18 Jahren vorzuschreiben. Der Entwurf wurde 2014 aufgrund fehlender Mehrheiten zurückgezogen. * **Nachfolgende Reformen** : Die Zustimmungspflicht für Minderjährige wurde 2023 abgeschafft, die Bedenkzeit aufgehoben. Es wird ein Register für Ärzte eingeführt, die keine Abtreibungen durchführen möchten - angeblich, um die „Versorgung” mit Abtreibungen überall sicherzustellen. Dagegen gibt es Widerstand, weil die Liste genutzt werden kann, um Ärzte zu diffamieren oder wegen ihrer Haltung nicht einzustellen. Die Regierung finanziert die Website „Quiero Abortar” (Ich will abtreiben), die mit Organisationen wie Fiapac und Women on Web zusammenarbeitet, die weltweit auch illegale Abtreibungen unterstützen. Auf der Website wird der Begriff „Kind” vermieden und stattdessen von der „Entfernung des Uterusinhalts” gesprochen. Es werden falsche oder fehlende Informationen zum Alter des Kindes und zu Abtreibungsmethoden gegeben. So wird beispielsweise nicht erwähnt, dass Dilatation und Evacuation nach der 14. Woche das Zerreißen und Zerstückeln eines voll entwickelten Kindes mit 10 bis 25 cm Größe bedeutet. Für Abtreibungen nach der 22. Woche wird der Begriff „embryonal” verwendet, obwohl das Kind bereits allein lebensfähig ist. Bei der Abtreibungspille wird fälschlicherweise angegeben, sie verursache einen Herzstillstand beim Embryo, tatsächlich schneidet sie jedoch die Versorgung des Kindes ab, was zu dessen Tod führt. #### Statistiken Seit der Legalisierung sind die Abtreibungszahlen stark angestiegen: * 1987: 16.206 Abtreibungen mit einer Rate von 2 pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter. * 1995: 49.367 Abtreibungen (Quote: 5) * 2011 (nach der Legalisierung): 118.359 Abtreibungen (Quote: 12) * 2017: 94.123 Abtreibungen (Quote: 10) * 2024: 106.172 Abtreibungen (Quote: 12). Die Abtreibungsrate liegt seit 2010 zwischen 10 und 12 pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter und steigt derzeit an. Besonders hoch ist die Rate unter Frauen aus Südamerika: Latinas machen 23 % aller Abtreibungen aus, obwohl Menschen aus Mittel- und Südamerika nur etwa 8,7 % der spanischen Bevölkerung stellen (4,2 Millionen Menschen, also etwa 4,3 %/2,1 Millionen Frauen). Der seit 2009 freie Verkauf der Pille danach hat nicht, wie vorher behauptet wurde, zu einer langfristigen Reduzierung der Abtreibungen geführt. #### Schlussfolgerung Spanien kann als Beispiel für die Folgen der Legalisierung von Abtreibungen betrachtet werden. Von Indikationsregelungen für die schwersten, seltenen Notfälle bis hin zu Massenabtreibungen, die als Verwirklichung der Frauenrechte präsentiert werden. Dies leugnet jedoch biologische Fakten und die Menschenrechte ungeborener Kinder und ignoriert die Situationen und Diskriminierungen von Frauen in Schwangerschaftskonflikten, insbesondere wenn sie allein oder arm sind. Ferner gibt es kein Interesse daran, zu erforschen, wie viele Frauen zu Abtreibungen gedrängt werden oder unter den Folgen leiden. Die Regierung konzentriert sich auf die Förderung des Zugangs zu Abtreibungen, anstatt die zugrunde liegenden Probleme anzugehen. * * * * **Historische Daten (1985–2014)** : Basierend auf kompilierten Berichten des Ministerio de Sanidad, zusammengefasst im Johnston's Archive: https://www.johnstonsarchive.net/policy/abortion/ab-spain.html * **Aktuelle Daten (ab 2015, einschließlich Raten)** : Offizielle Statistiken des spanischen Ministeriums für Gesundheit (Ministerio de Sanidad): https://www.sanidad.gob.es/areas/promocionPrevencion/embarazo/datosEstadisticos.htm und die Hauptseite zu Interrupciones Voluntarias del Embarazo (IVE): https://www.sanidad.gob.es/en/areas/promocionPrevencion/embarazo/home.htm * **Daten für 2024** : Berichtet im Ministerio de Sanidad und zitiert in einem aktuellen Artikel: https://elpais.com/sociedad/2025-10-01/los-abortos-en-espana-siguen-subiendo-y-rozan-su-record-historico.html (Hinweis: Leichte Abweichung in der genauen Zahl möglich, je nach Quelle 106.172 oder 106.173). * * * Weiterführende Informationen zum Thema Abtreibung in Spanien (Bitte anklicken). * * * **Hinweise zur Textgenese** Basierend auf dem Originaltext und der Recherche von Alexandra Linder in 'Von Notfällen zu Massenabtreibungen: Mahnbeispiel Spanien | Perspektive Leben - Das Magazin (Ep. 18)', produziert von EWTN (veröffentlicht am 04.11.2025 auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=o41eNT9_FbA), wurde dieser Text erstellt - © Alexandra Linder. Diese Zusammenfassung ist eine von Menschen und DeepL überarbeitete, transformative, KI-generierte Interpretation des Originalvideos. Sie wurde am 14.11.2025 mit Grok von xAI generiert. Die Zusammenfassung dient der Information und Diskussion bioethischer Themen und stellt selbstverständlich keine offizielle Stellungnahme von xAI dar. Grok wird lediglich als Werkzeug genutzt. * * *
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„Die Gesellschaft wacht auf: Lebensrecht ist Menschenrecht“
Zum heutigen Marsch für das Leben in Berlin und in Köln sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht: Vom drei Monate alten Baby bis zur 89-jährigen Urgroßmutter: Der 21. Marsch für das Leben in Berlin und dritte Marsch für das Leben in Köln haben eindrucksvoll gezeigt, dass Lebensrecht ein Thema ist, dass alle angeht. Nicht nur aus Deutschland, sondern aus der ganzen Welt haben sich Menschen auf dem Weg gemacht, um öffentlich für die umfassende Menschenwürde und das Lebensrecht jedes Menschen einzutreten. Sie erlebten große Veranstaltungen, die friedlich, sachlich und menschenzugewandt wichtige Themen ansprachen und beeindruckende Beispiele für die praktische Verwirklichung der Menschenwürde auf die Bühne brachten. Marsch für das Leben 2025 in Berlin (Fotos: © Bundesverband Lebensrecht e.V.) Prof. Dr. Holm Schneider erzählte in Berlin die Geschichte einer mutigen Familie, die mit seiner Begleitung das Wagnis einging, Vierlinge auf die Welt zu bringen. Die Alternative wäre die Abtreibung von mindestens einem Kind gewesen. Die mit ihrer Familie in Indien lebende Johanna Durairaj baut eine Lebensrechtsstruktur dort auf, vom Beratungstelefon über fachliche Fortbildung bis zu Häusern für junge Schwangere, die sonst auf der Straße stünden. Und auch ganz aus der Nähe konnte man mutige Menschen kennenlernen, wie den Berliner Apotheker Andreas Kersten, der sich trotz Anzeigen, Anschlägen auf seine Apotheke und juristischer Verfolgung standhaft zeigte und keine Präparate verkaufte, die Frühabtreibungen verursachen können, wie die sogenannte Pille danach. Die Jugend durfte nicht fehlen: In Berlin wie in Köln berichteten engagierte junge Leute von ihren Straßeneinsätzen und der Schwierigkeit, mit Andersdenkenden in Ruhe debattieren zu können. Auch in Köln ging es um Gewissensfreiheit, hier sprach der Anwalt Dr. Felix Böllmann von ADF International. Die Hebamme Sarah berichtete von ihrer faszinierenden Arbeit und dem Wert des Lebens, Dr. Elisabeth Luge legte den Fokus auf die wichtige Prävention überraschender Schwangerschaften. Die großen Veranstaltungen mit zusammen fast 7000 Teilnehmern (ca. 4000 in Berlin und ca. 3000 in Köln) gaben mit konkreten Forderungen auch ein deutliches Signal an die Politik, Lebensalternativen zu fördern und dafür zu sorgen, dass Abtreibung und assistierter Suizid nicht beworben werden. Das, so Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., sei immer eine staatliche wie gesellschaftliche Kapitulation vor lösbaren Problemen. Zum Glück wache die Gesellschaft immer mehr auf, um auf ethische Grundlagen und Hilfsangebote aufmerksam zu machen. Der nächste Marsch für das Leben in Berlin und Köln findet am Samstag, dem 19. September 2026 statt.
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Marsch für das Leben am 20. September in Berlin und Köln: Breite Unterstützung durch Kirchen
Am kommenden Samstag findet der Marsch für das Leben zum 21. Mal in Berlin und zum dritten Mal gleichzeitig in Köln statt. Die etwa einstündigen Auftaktveranstaltungen beginnen am 20. September um 13 Uhr auf dem Neumarkt in Köln und auf dem Washingtonplatz / Hauptbahnhof in Berlin. Auf den Podien werden zentrale Themen beleuchtet, darunter die Gewissensfreiheit von Menschen im medizinischen Bereich, die Arbeit von Hebammen, der Umgang mit jungen schwangeren Frauen in Indien sowie Mehrlingsschwangerschaften in Deutschland. An beiden Standorten ergänzen Jugendseminare und Gottesdienste das Programm, um junge Menschen zu inspirieren und spirituelle Impulse zu setzen. Der Bundesverband Lebensrecht freut sich über die breite Unterstützung durch die Kirchen. Bischof Dr. Rudolf Voderholzer aus Regensburg und Weihbischof Dr. Matthias Heinrich aus Berlin werden persönlich am Marsch für das Leben in Berlin teilnehmen. In ihren Grußworten danken _Bischof Dr. Stefan Oster SDB aus Passau_ und _Dr. Rainer Maria Kardinal Woelki aus Köln_ den Teilnehmern und Organisatoren für ihr Engagement und ihr stetes Eintreten für grundlegende Menschenrechte. Auch der _Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden_ und die _Evangelische Gesellschaft für Deutschland_ unterstützen die Veranstaltung mit Grußworten. Letztere veranstaltet zudem einen Gottesdienst in Köln, ebenso wie Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp, der im Kölner Dom eine Heilige Messe feiert. Weitere Gottesdienste rund um den Marsch für das Leben sind auf _www.bundesverband-lebensrecht.de_ aufgelistet. Der Marsch für das Leben, der seit 2002 regelmäßig stattfindet und seinen Namen aus der internationalen Lebensrechtsbewegung übernommen hat (March for Life), ist die größte Lebensrechtsveranstaltung in Deutschland. Sie macht öffentlich auf die universelle Menschenwürde aufmerksam, die jedem Menschen von seiner Entstehung an zusteht – unabhängig von Alter, Herkunft, Zustand, Autonomie oder gesellschaftlicher Anerkennung. **Über den Bundesverband Lebensrecht:** Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und unabhängig und tritt für eine sachliche, respektvolle Debattenkultur ein. Er arbeitet auf Grundlage des christlichen Menschenbildes und des Grundgesetzes. Demgemäß hat jeder Mensch eine unveräußerliche Würde und darauf basierende Grundrechte.
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Kinderwunsch - Bereit für Überraschungen?
Bei Paaren, die eine Familie gründen möchten, gehört der Wunsch nach einem Kind zu den natürlichen und notwendigen Wünschen. Vielen ist bewusst, dass es sich um einen besonderen Wunsch handelt: Kinder lassen sich nicht mit einem Klick im Internet bestellen. Auch perfekte Planung garantiert keine Wunscherfüllung, schon gar nicht bestimmte Eigenschaften des Nachwuchses. Eine Schwangerschaft ist immer ein Geschenk, das – gleichsam noch eingepackt – große Überraschungen bergen kann. So war es auch bei Chantal und Dominik, die nie damit gerechnet hatten, gleich vier Kinder auf einmal zu bekommen. Im April 2025, zwei Monate zu früh, erblickten die Vierlinge am Uniklinikum Erlangen das Licht der Welt. Keines der Kinder wog mehr als 1.300 Gramm – und trotzdem konnten sie Anfang Juni alle fit und gesund nach Hause entlassen werden. Gott (und seinen Helfern) sei Dank! In 30 Berufsjahren an Frauen- und Kinderkliniken habe ich mehrere Vierlinge erlebt. Jedes Mal handelte es sich um Wunschkinder, und jedes Mal tauchte während der Schwangerschaft die Frage nach einer sogenannten Reduktion der Mehrlinge auf. Der Grund dafür ist, dass mit der Kinderzahl die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt steigt, die dauerhafte Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann. Dabei gibt es kaum etwas Absurderes als den Gedanken, in einer herbeigesehnten Schwangerschaft eines oder mehrere der ungeborenen Kinder zu töten, um für die übrigen vielleicht Probleme zu vermeiden. Hinzu kommt das Risiko, bei einer durch den Eingriff ausgelösten Fehlgeburt letztlich alle Kinder zu verlieren. Chantal war unsicher, suchte Rat. Sie und ihr Mann fragten sich, wie wohl die eigenen Eltern in einer solchen Situation entschieden hätten. Intensive Beratungsgespräche in der 12. Schwangerschaftswoche machten der jungen Frau Mut, alle vier Kinder zur Welt zu bringen. Natürlich musste die Schwangerschaft sorgfältig überwacht werden. Wie gut, dass die Frauenklinik unseres Uniklinikums darauf spezialisiert ist, derartige Risikoschwangerschaften zu betreuen – so lange wie möglich, ohne dass die Schwangere oder ihre ungeborenen Kinder Schaden nehmen. Das eingespielte Team der Geburtshilfe und der Neonatologie sorgte für eine komplikationslose Geburt, an die sich acht Wochen in der Kinderklinik anschlossen, wo die vier mit Hingabe gepflegt und versorgt wurden. Auch wenn Chantal und Dominik anfangs überrascht waren: Sie haben Mut bewiesen und die Herausforderungen einer Vierlingsschwangerschaft angenommen. Die zwei Mädchen und zwei Jungen, die nun jede Menge Trubel in ihre Wohnung bringen, werden wahrscheinlich die größte Aufgabe sein, die das Leben für sie bereithält. Inzwischen gelingt es ihnen, sich gemeinsam darüber zu freuen. **Prof. Dr. med. Holm Schneider, Erlangen** (Prof. Dr. med. Schneider wird zu diesem Thema beim Marsch für das Leben am 20.09. in Berlin sprechen.)
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Gewissensfreiheit unter Druck - Eine Freiheit, die uns alle betrifft
Eine Gewissensentscheidung ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte“. Die Freiheit des Gewissens, so heißt es in Artikel 4 Grundgesetz, ist „unverletzlich“. Trotz dieser klaren Aussagen gerät die Gewissensfreiheit zunehmend unter Druck. Vor allem Apotheker, Ärzte, Hebammen sehen sich Situationen ausgesetzt, die sie in Gewissensnot führen. Ein Beispiel ist der Apotheker Andreas Kersten aus Berlin. Er hatte aus Gewissensgründen davon abgesehen, die „Pille danach“ zu verkaufen. Die Apothekerkammer sah darin eine Verletzung seiner Berufspflicht und brachte ihn vor Gericht. Der Prozess dauerte sechs Jahre. Trotz Freispruchs sprach ihm das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sein Recht auf Gewissensfreiheit ab. Kersten sei ein „unvermeidlicher rechtlicher Irrtum“ unterlaufen. Er habe es nicht besser wissen können, als er glaubte, den Verkauf der „Pille danach“ aus Gewissensgründen verweigern zu dürfen. Tatsächlich dürfe er genau das nicht. Die Urteilsbegründung widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Doch sah sich Kersten gezwungen, seine Approbation als Apotheker abzugeben, da ein neues Verfahren in Berlin zu einer Verurteilung geführt hätte. Erst das BVerfG hätte sein Recht bestätigen können. Demo vor dem Paul-Löbe-Haus am 11. Juli 2025, Fotos vom Marsch für das Leben 2024 (Fotos: © Bundesverband Lebensrecht e.V.) Hier zeigt sich ein besorgniserregender Trend: Der Staat scheint bereit, Menschen aus ihrem Beruf zu drängen, anstatt ihre Gewissensentscheidungen zu respektieren. Hebammen, die sich weigern, an Abtreibungen mitzuwirken, erfahren Ausgrenzung und Druck. Ärzte, die keine Beihilfe zum Suizid leisten wollen, geraten in Konflikte. In der Reproduktionsmedizin werden Stimmen, die sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder und gegen Leihmutterschaft einsetzen, als unzeitgemäß abgetan. Wer in Medizinberufen tätig ist, soll offenbar ohne Gewissensvorbehalt funktionieren. Doch wenn Überzeugungen nicht geschützt, sondern sanktioniert werden, verliert das Grundrecht auf Gewissensfreiheit seinen realen Wert. Freiheitliche Gesellschaft braucht den Schutz auch unpopulärer Überzeugungen. Wenn Einzelne durch moralische Konflikte isoliert und ausgegrenzt werden, gefährden wir unser demokratisches Grundverständnis. Gewissensfreiheit muss konkret gesichert bleiben – damit Menschen wie Andreas Kersten nicht zwischen Beruf und Gewissen wählen müssen. Denn ihr Schutz dient nicht nur Einzelnen, sondern der gesamten Gesellschaft. **Dr. Felix Böllmann und Sofia Hörder** sind für ADF International in Wien tätig. www.adfinternational.org/de. (Dr. Böllmann wird am 20.09. beim Marsch für das Leben in Köln zu diesem Thema sprechen, Herr Kersten in Berlin.)
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Lebensrecht ist Menschenrecht: Marsch für das Leben am 20. September in Berlin und Köln
Man hätte meinen können, das Recht jedes Menschen, den eigenen Geburtstag zu erleben, werde in Deutschland mehr und mehr beseitigt. Lange Zeit kannte die Debatte um Abtreibung und verwandte Themen wie assistierten Suizid nur eine Richtung: mehr „Liberalisierung“ und „Selbstbestimmung“, zu Lasten derjenigen, die ihre Rechte nicht immer selbst einfordern und ausüben können – vorgeburtliche Kinder, Frauen im Schwangerschaftskonflikt, Menschen am Ende ihres Lebens. Der gescheiterte Versuch zu Beginn des Jahres, Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen zu legalisieren, und die Diskussion um die Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht zeigen nun: Der Wind dreht sich. Immer mehr Bürgern und Politikern wird klar, wohin es führen kann, wenn bestimmte Menschen aus dem Menschsein herausdefiniert werden, wenn Menschenwürde an Bedingungen geknüpft wird. Der Fall Brosius-Gersdorf zeigte auch die wachsende Bedeutung und Vielfalt von bisher weniger einflussreichen und von neuen Medien. Auf Englisch nennt man dies einen „watershed moment“, einen Wendepunkt, ab dem eine grundsätzlich neue Richtung eingeschlagen wird. Wir im Bundesverband Lebensrecht freuen uns über diese Entwicklung. Nach Jahren der medialen Einengung wird der Debattenraum um die von uns und großen Teilen der Bevölkerung vertretenen Positionen erweitert. Bereits seit 2002 gehen Jahr für Jahr bis zu 10.000 Menschen in Deutschland für das Menschenrecht auf Leben auf die Straße. Sie tun dies trotz Aggressionen seitens der Antifa, trotz Schmähungen aus Teilen der Politik und trotz Totschweigens oder Diffamierungen aus den Reihen etablierter und öffentlich-rechtlicher Medien. Sie tun es, damit die Schwächsten in unserer Gesellschaft eine Stimme für ihr Leben bekommen. Die nächste Gelegenheit, in der Öffentlichkeit Gesicht für das Lebensrecht und die Menschenwürde aller Menschen zu zeigen, bietet sich am **Samstag, dem 20. September 2025 ab 13 Uhr** : der **Marsch für das Leben** findet gleichzeitig **in Berlin am Washingtonplatz (direkt vor dem Hauptbahnhof) und in Köln** **am Neumarkt** statt. Wir laden alle, denen Menschenwürde und Lebensrecht in jeder Phase der menschlichen Existenz ein Anliegen sind, ein, mit uns zusammen dafür auf die Straße zu gehen. Der Marsch für das Leben ist Teil der internationalen Lebensrechtsbewegung, die weltweit wächst. Details, wie organisierte Busfahrten nach Berlin und Köln, sind auf der Webseite des Bundesverband Lebensrecht zu finden. **Lebensrecht ist Menschenrecht – machen Sie mit!** Alexandra Maria Linder M.A. · Prof. Dr. Paul Cullen Vorsitzende und Stellv. Vorsitzender des Bundesverbands Lebensrecht e.V.
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Der Mensch hat eine seinsmäßige Würde - vor wie nach der Geburt
Was ist der Mensch? Kaum eine Frage ist für den Menschen und die Gesellschaft bedeutsamer als diese Grundfrage. Immanuel Kant und viele andere haben sie gestellt. Von der Antwort auf diese Frage kann das Wohl und Wehe der Gesellschaft und des einzelnen Menschen abhängen. Auf diese Frage antwortet Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das Grundgesetz setzt die Würde des Menschen voraus – sie kann nicht _rein_ juristisch begründet werden,[1] da es hierzu anderer Wissenschaften, wie z. B. der Philosophie, bedarf.[2] Selbstverständlich kann jeder Mensch die seinsmäßige Würde des Menschen – vor wie nach der Geburt – erkennen. Kraft dieser Erkenntnis ist er berufen, sie sowohl im Diskurs der Meinungen und Weltanschauungen als auch mit friedlich-demokratischen Mitteln zu verteidigen. Ebenso kann jeder Mensch erkennen, dass bestimmte philosophische Meinungen und weltanschauliche Positionen die seinsmäßige Würde des Menschen, insbesondere des Menschen vor der Geburt, untergraben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Philosophen, Juristen, Politiker etc. behaupten, eine bestimmte Menschengruppe, etwa der Mensch vor der Geburt, hätte überhaupt keine seinsmäßige Würde oder würde erst zu diesem oder jenem Zeitpunkt Menschenwürde erhalten, was nicht mit den tatsächlich bestehenden Sachverhalten übereinstimmt. Nämlich, dass der Mensch von Anfang an eine seinsmäßige Würde besitzt, die ihn von allen anderen natürlichen Wesen unterscheidet. Somit untergraben bestimmte philosophische Ansichten, auf den Menschen angewandt, wie z. B. der Seins-Sollens-Fehlschluss bzw. der naturalistische Fehlschluss, das Lebensrecht des Menschen und seine unverlierbare seinsmäßige Würde sowie die darauf fußenden Menschen- und Grundrechte. „Einem Menschen das ontologisch-menschliche Personsein, _aus welchen Gründen auch immer_ , abzusprechen, _ist_ also […] unter allen Umständen, also _immer falsch_ und deswegen zu unterlassen. Vielmehr sollte jeder Mensch im Umgang mit sich selbst und anderen Menschen dem menschlichen Sein, also menschlichem Personsein gerecht werden, das eine ontologisch unverlierbare Würde besitzt.“[3] Dr. Raphael Bexten * * * 1. Vgl. Böckenförde, E. W. Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. In: Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Nr. 914). Suhrkamp, Frankfurt 1991, ISBN 3-518-28514-9, S. 92–114, 112 (erweiterte Ausgabe 2006): „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“. ↩︎ 2. Vgl. z.B. Bexten, R. E. Was ist menschliches Personsein? Der Mensch im Spannungsfeld von Personvergessenheit und unverlierbarer ontologischer Würde, 1. Auflage.; Philosophie & Open Access; epubli: Berlin, 2017. ↩︎ 3. Ebd. S. 316. ↩︎
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