Zustimmungsvorbehalt :
Digitalminister Wildberger bekommt ein Vetorecht

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Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, spricht während der Sitzung des Bundestags zum Auftakt der Haushaltswoche.

Künftig kann nicht mehr jedes Ressort für sich entscheiden, in welche IT-Projekte es investiert. Der Digitalminister darf künftig mitbestimmen.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) kann künftig bei seinen Kabinettskollegen hineinregieren. Bei allen „wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“ kann sein Haus mitentscheiden und im Zweifel ein Veto einlegen. Das gilt schon bei Investitionen in Höhe von 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder wenn sich die Gesamtkosten auf insgesamt drei Millionen Euro je Projekt belaufen, ebenso bei „strategischen Aufgaben“ wie der Einführung von KI oder der Stärkung der Cybersicherheit. Bei der Haushaltsaufstellung 2027 wird das Prinzip erstmals angewendet. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Der Zustimmungsvorbehalt gilt nicht für Anschaffungen bei Militär-, Sicherheits- und Polizeiaufgaben sowie für Geheimdienste und die Steuerverwaltung.

Auf diese für deutsche Verhältnisse ungewöhnliche Maßnahme haben sich Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) geeinigt. In der regulären Kabinettsitzung am Mittwoch wurden die Kollegen darüber in Kenntnis gesetzt. Die Entscheidung kam nicht überraschend: Schon im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, das neu geschaffene Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit diesem Instrument auszustatten. Damit soll verhindert werden, dass die Ministerien digitale Lösungen bestellen, die sich nicht in das digitale Gesamtgefüge passen.

Der IT-Zustimmungsvorbehalt sei ein starkes Instrument für eine effiziente Steuerung der Bundes-IT, sagte Wildberger. „Wir stellen sicher, dass Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und Architekturen abgestimmt sind.“ Ziel sei es, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen. Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen nach Wildbergers Worten zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden. Die schwarz-rote Bundesregierung orientiert sich beim Zustimmungsvorbehalt für IT-Projekte an einer Regelung in Großbritannien. Die „Spend Controls“ der britischen Regierung gelten als eines der strengsten und effektivsten Systeme zur Kontrolle öffentlicher IT-Ausgaben.

Die neue Vetomacht betrifft einerseits Softwarelösungen für den internen Gebrauch, die teils nicht kompatibel sind. Das bereitete dem neu geschaffenen Ministerium auch im Arbeitsalltag Kopfzerbrechen: Die unterschiedlichen Mitarbeiter, die aus den anderen Häusern zusammengezogen wurden, konnten mitunter nicht einmal an gemeinsamen Dokumenten arbeiten. Künftig sollen die Anwendungen, die das Ministerium in einem sogenannten „Deutschlandstack“ bereitstellen will, überall zur Anwendung kommen. Andererseits fallen auch IT-Projektvorhaben des Koalitionsvertrags darunter. Das soll erheblich Kosten sparen.

In der Vergangenheit investierten Ministerien immer wieder in neue Digitallösungen, ohne auf bestehende Projekte aufzubauen. Bestes Beispiel ist der digitale Auszahlungsmechanismus, den der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Auftrag gegeben hatte, ohne auf den schon bestehenden Auszahlungsmechanismus für Studenten während der Energiekrise zurückzugreifen.

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