Fairer WettbewerbDie heutigen Kartellregeln lähmen unsere Unternehmen
Es ist richtig, Kartelle zu verhindern – doch nicht jede Absprache schädigt den Wettbewerb. Hoffentlich beschliesst das Parlament eine Korrektur.
Die Modernisierung des Kartellgesetzes befindet sich im Parlament auf der Zielgeraden. Ziel muss es sein, dass die Behörden bei Absprachen unter Unternehmen mehr Augenmass walten lassen. Konkret also: Strafen gegen Firmen sollen nur noch dann verhängt werden, wenn eine Absprache effektiv den Wettbewerb erheblich beschränkt.
Kritiker dieses Vorschlags warnen vor einer Rückkehr zur «Kartellinsel Schweiz». Aber niemand – auch nicht die Befürworter der Revision – will die Schweiz in ein Zeitalter der Kartelle zurückführen. Freier Wettbewerb spornt Unternehmen an, stärkt die Innovation, hält Preise tief und dient dem Standort. Deshalb braucht es ein starkes Kartellrecht.
Das Kartellrecht ist seit 2006 mit wirksamen Durchsetzungsmitteln ausgerüstet. Unternehmen werden bisweilen mit Bussen in hohen Millionenbeträgen belegt. Das ist richtig, solange das fragliche Verhalten tatsächlich den Wettbewerb beeinträchtigt. Entscheidend dabei ist, dass sich das Verhalten tatsächlich wettbewerbsbeschränkend auswirkt.
Übertriebene Strafen der Wettbewerbskommission
Anstatt eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Einzelfall zu prüfen, wird heute teilweise aus dem blossen Vorliegen einer Abrede direkt auf deren Schädlichkeit geschlossen. So hatte die Wettbewerbskommission (Weko) im Fall von Gaba, dem Hersteller von Mundpflegeprodukten, das Vorliegen eines unzulässigen «harten Parallelimport-Verbots» nachweisen können. Dieses beruhte auf einer Vereinbarung aus den Achtzigerjahren, welche die Parteien längst nicht mehr beachteten. Obschon die Weko nicht prüfte, ob dieser alte Vertrag noch Auswirkungen hatte, bestätigte das Bundesgericht die Bussen gegen die beteiligten Unternehmen.
Der volkswirtschaftliche Nutzen solcher Bussen ist auch ökonomisch nicht belegt. Im Gegenteil: Sie halten die Unternehmen teilweise sogar von effizienten und innovativen Projekten ab. Aus Vorsicht werden Kooperationen unterlassen, Anwältinnen und Anwälte müssen in zahlreichen Fällen warnen – auch in Fällen, bei denen keine Gefahr droht, dass sie den Wettbewerb beeinträchtigen. Das lähmt sinnvolle Kooperationen, verhindert Effizienzgewinne und schafft Rechtsunsicherheit.
Kartellgesetz braucht mehr Treffsicherheit
Die Gesetzesrevision will diesen Mangel der geltenden Praxis beheben, indem sie vorsieht, dass in Zukunft die Art der Abrede und die konkreten Marktumstände geprüft werden müssen. Sie geht aber nicht so weit, einen konkreten Nachweis des Schadens in Franken und Rappen zu verlangen.
An der Wirksamkeit des Kartellrechts will niemand etwas ändern. Es geht um eine Schärfung seiner Treffsicherheit. Zudem bringt die Revision eine in der Praxis wichtige Modernisierung der Fusionskontrollen. Der Nationalrat hat einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Es liegt diesen Donnerstag nun am Ständerat, diesen über die Ziellinie zu bringen.
Franz Hoffet ist Partner bei Homburger AG und Vorsitzender des Fachausschusses Kartellrecht des Schweizerischen Anwaltsverbands.
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