Stadt Gießen verlegt AfD-Demo – DGB und Bündnis kündigen Klage an
Die Behörden verlegen die Proteste gegen die AfD-Jugend aus Sicherheitsgründen. Die Organisatoren sehen ihr Versammlungsrecht bedroht.
Gießen – Am 29. November erwartet Gießen die wohl größten Demonstrationen in seiner Geschichte. Die Rede ist von bis zu 40 000 Menschen aus dem Bundesgebiet, die gegen die Gründung der AfD-Jugend in den Hessenhallen protestieren wollen. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Vorgesehen war nach Absprachen zwischen Organisatoren und Behörden bisher, dass die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Mittelhessen angemeldeten Kundgebungen an der Schlachthofstraße stattfinden – in Hör- und Sichtweite zum Versammlungsort. Nun hat die Stadt diesen Plänen einen Riegel vorgeschoben – aus Sicherheitsgründen. Die im Bündnis mit dem DGB vertretenen Organisationen kritisieren dies als Eingriff in die Versammlungsfreiheit und wollen dagegen juristisch vorgehen.
Am Freitagmittag wollten DGB, Gießen für Toleranz, Die Linke, Grüne Jugend, Jusos, Omas gegen Rechts, Aufstehen gegen Rassismus, Attac Deutschland und Gießen bleibt bunt ihr Programm für den 29. November vorstellen. Sie wollten erzählen, dass neben Redebeiträgen und einem Kulturprogramm auch Musik geplant ist, zum Beispiel von der heimischen Band Juli. Dass die Stadt nun bekannt gegeben hat, die Weststadt für die Demos zu sperren und alle geplanten Kundgebungen zu verlegen, hat bei ihnen für einen „großen Schock“ gesorgt.
Reden, Kultur und die Band Juli in Gießen
Der DGB-Kreisvorsitzende Klaus Zecher sagt, dass das Bündnis am 25. Juli drei Kundgebungen angemeldet habe: entlang der Rodheimer Straße und den Kreuzungen zur Schlachthofstraße, zum August-Balzer-Weg und vor den Hessenhallen. Am 6. Oktober habe es ein erstes Gespräch mit den Ordnungsbehörden gegeben, in dem es zum Beispiel um die gesicherte Zufahrt zum Evangelischen Krankenhaus gegangen sei. In einem zweiten Gespräch am 20. Oktober, das laut DGB-Geschäftsführer Robin Mastronardi konstruktiv verlief, habe die Stadt eine Änderung der Kundgebungsorte vorgeschlagen. Es solle eine Bühne an der Schlachthofstraße nahe den Hessenhallen und eine an der Ecke Rodheimer Straße/Schlachthofstraße geben. Zecher sagt, dass die Organisatoren nun vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien, lasse daran zweifeln, „ob die Behörden konstruktiv interessiert sind, die Veranstaltungen stattfinden zu lassen“.
Für Kira Herbert (die Linke) ist die Entscheidung der Versammlungsbehörde „ein völlig überzogener Eingriff in die Versammlungsfreiheit“. Bei der Neugründung der AfD-Jugend Alternative kämen „einschlägige Neonazis, Hooligans mit Verbindungen zu Burschenschaften und andere extrem rechte Kräfte“ zusammen. Sarah Fischer von der Initiative „Aufstehen gegen Rassismus“ ergänzt, die Stadt dürfe diesen Gruppen „nicht den roten Teppich ausrollen“. Sie statuiere mit ihrer Entscheidung vielmehr ein „gefährliches Exempel“. Für Caterina Ferré Wüchner (Grüne Jugend) handelt es sich um eine politische Entscheidung, keine sicherheitsrelevante. „Wir beharren auf unserem Grundrecht, in Hör- und Sichtweite zu protestieren.“
Am Nachmittag betont die Stadt in einer Pressemitteilung, die Verlegung sei kein Versammlungsverbot. Die Entscheidung der Verlegung sei aus Sicherheitsgründen gefallen – und „um Gefahr für Leib und Leben“ der Demonstrierenden abzuwenden. Grundlage dafür sei eine aktuelle Gefahrenanalyse der Polizei, die auf der verstärkten Mobilisierung und Gewaltandrohungen im Vorfeld beruhe.
Polizei argumentiert mit Fluchtwegen
So hatte es einen anonymen Beitrag auf einer schweizerisch-deutschen Internetseite gegeben, Gießen müsse „brennen“. Die Organisatoren der Demonstrationen sowie das Bündnis „Widersetzen“, das Straßenblockaden plant, haben explizit auf den friedlichen Charakter ihres Protestes hingewiesen. Laut Stadt habe die Polizei erklärt, dass man in den engen Straßen rund um die Hessenhallen im Fall einer Eskalation oder Panik nicht mehr sicherstellen könne, dass alle Menschen genug Platz hätten, um schnell und gefahrlos zu fliehen oder geschützt zu werden.
Videobotschaft
In einer Videobotschaft hat Gießens Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher die Gerüchte, dass Tausende Extremisten am letzten Novemberwochenende anreisen würden und Gießen brennen werde, als „gefährlichen Unfug“ bezeichnet. „Solche kruden Untergangsszenarien werden sehr bewusst verbreitet, um Angst zu schüren“, von dem Wochenende und der Stadt ein „völlig verzerrtes Bild“ zu zeichnen. Vielmehr wollten die Menschen zeigen, dass sie „für eine offene, vielfältige, freie Gesellschaft eintreten“. Sehr wohl besorge ihn, dass auch solche kommen würden, die den „Protest nicht friedlich austragen wollen“.
Gleichzeitig betont die Stadt, der Protest werde nicht unmöglich gemacht, da für die betroffenen Versammlungen Alternativstandorte und -routen vorgeschlagen worden seien. So sei für die geplante DGB-Kundgebung an der Schlachthofstraße mit zwei Bühnen das gegenüberliegende Gelände auf der anderen Seite der Lahn vorgesehen gewesen; dort findet im Sommer das Lahnuferfest statt. Dieser Bereich sei ebenfalls „in direkter Sicht- und Hörweite zum Geschehen, sodass die vom Versammlungsrecht geforderte Nähe“ gewährleistet sei. Nach Informationen dieser Zeitung hat zum Beispiel die Gewerkschaft Verdi dies akzeptiert und hält ihre Kundgebung am Lahnufer ab. Dies ist für den DGB und die beteiligten Gruppen keine Option. Sie werden vors Verwaltungsgericht ziehen. Gute Erfahrungen damit hätten die Initiativen gemacht, die im Sommer 2024 gegen den AfD-Bundesparteitag in Essen demonstriert hatten. Fischer von Aufstehen gegen Rassismus sagt, dass eine Klage gegen die kurzfristig von der Versammlungsbehörde verlegte Bühne erfolgreich gewesen sei.
Die Stadt selbst sieht darin eine Chance: In solchen „komplizierten und gleichsam wichtigen Fragen der Abwägung von grundgesetzlich garantierten Rechtsgütern in einem funktionierenden Rechtsstaat“ habe immer die Rechtsprechung das letzte Wort. „Das ist gut so“, teilt die Stadt mit. Und: Man vertraue „auf die regelnde Kraft und den Weitblick der Justiz“.