Stadt Gießen beschränkt DGB-Demo wegen Gefahrenanalyse der Polizei
Wegen Sicherheitsbedenken verlegt die Stadt Gießen Proteste gegen die AfD-Jugend – DGB und Linke kündigen Klage vor Gericht an.
Am Donnerstag war es noch eine auf einer Mitteilung des Aktionsbündnisses „widersetzen“ basierende Vermutung, nun ist es offiziell: Die Stadt Gießen untersagt für das Demonstrationswochenende am 29. und 30. November gegen die Neugründung der AfD-Jugend alle Veranstaltungen westlich der Lahn. „Die Versammlungsbehörde der Stadt Gießen hat einen Teil der angemeldeten Protest-Versammlungen (...) räumlich begrenzt beziehungsweise verlegt“, teilt die Stadt mit. Diese räumliche Beschränkung sei aber kein Versammlungsverbot.
„Aus Sicherheitsgründen musste die Behörde, um Gefahren für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer abzuwenden, entscheiden, die zahlreichen Demonstrationen mit tausenden angemeldeten Teilnehmern zu verpflichten, sich nicht im unmittelbaren und direkten Umfeld der Hessenhallen aufzuhalten, um ihren Protest auszudrücken“, heißt es zur Begründung. Grundlage für diesen Schritt sei eine aktuelle Gefahrenanalyse der Polizei. Angesichts der verstärkten Mobilisierung sowie durch Gewaltandrohungen sei sie zu der Einschätzung gelangt, dass „eine Gefahr für die Unversehrtheit des Lebens der Versammlungsteilnehmenden“ bestehe. Ebenso sei die Sicherstellung von Fluchtwegen in den teilweise beengten Straßen nicht zu gewährleisten.
DGB wehrt sich gegen Verlegung
Betroffen ist davon vor allem die große Kundgebung des DGB, die ab 8 Uhr morgens in der Schlachthofstraße in direkter Nähe zu den Hessenhallen stattfinden sollte. Der Gewerkschaftsbund mobilisiert seit einiger Zeit zu der Demonstration, wirbt mittlerweile sogar mit einem großen Transparent an der Fassade des Gewerkschaftshauses in der Walltorstraße. Es seien Alternativstandorte und -routen vorgeschlagen worden, so die Stadt weiter. Die Versammlung des DGB solle beispielsweise stattdessen auf dem Lahnuferfestgelände gegenüber der Schlachthofstraße stattfinden. Dieser Bereich sei ebenfalls in direkter Sicht- und Hörweite zum Geschehen, „sodass die vom Versammlungsrecht geforderte Nähe auch dort gewährleistet sei“, argumentiert die Behörde. Auch kleinere Organisationen wie die Grüne Jugend, Jusos, die Linke und Attac Deutschland hatten Veranstaltungen in dem Stadtteil geplant, die nun an andere Orte ausweichen sollen. Zumindest, wenn es nach der Stadt geht. Die nimmt in ihrer Mitteilung aber bereits vorweg: „Einzelne Anmelder sind damit nicht einverstanden.“
Für den DGB ist das eine gehörige Untertreibung. Vertreter des Gewerkschaftsbundes erklärten in einer nach Abschluss der Kooperationsgespräche anberaumten Pressekonferenz, man fühle sich nach Wochen des kooperativen und vertrauensvollen Verhältnisses zu den Behörden nun „gehörig vor den Kopf gestoßen“. Als größer Anmelder sei es die vorrangige Motivation gewesen, Sicherheit für die Demonstrationsteilnehmer zu garantieren. Außerdem wolle man eine Plattform für alle Gruppen mit friedlichem, gewaltfreiem Protest bieten. Daher habe man schon sehr frühzeitig das Gespräch mit der Stadt gesucht und im Rahmen vorheriger Absprachen durchaus Zugeständnisse zugunsten von Rettungswegen gemacht. Die geplanten Veranstaltungsorte Schlachthofstraße und Rodheimer Straße, wo jeweils eine Bühne aufgebaut werden soll, hätten die Behörden so selbst vorgeschlagen. „Kurz vorher zu erfahren, dass alles über den Haufen geworfen wird, ist nicht besonders konstruktiv“, kommentierte Klaus Zecher, der Vorsitzende des DGB-Kreisverbands Gießen. „Das lässt uns daran zweifeln, ob Stadt, Sicherheitsbehörden und Land hier überhaupt interessiert sind, eine konstruktive Veranstaltung im Sinne von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durchzuführen“, so Zecher. Die von den Sicherheitsbehörden vorgebrachten Gewaltandrohungen kommentierte er ebenfalls. „Gewalt lehnen wir ab! Dass es Gewaltaufrufe von Kleinstgruppen gibt, kennen wir auch von anderen Großveranstaltungen. Sollte es Kleinstgruppen geben, die tatsächlich militant sind, werden die Sicherheitskräfte mit 20 bis 30 Gewaltbereiten umgehen können“, ist sich Zecher sicher.
Robin Mastronardi, Geschäftsführer der DGB-Region Mittelhessen, kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht gegen den Schritt der Stadt vorzugehen. „Noch hat uns die schriftliche Verfügung nicht erreicht“, so Mastronardi am Freitagmittag. „Das Instrumentarium des Rechtsstaates wird dann von unserer Seite vorbereitet sein.“
„Gefährliches Exempel statuiert“
Ein Zug, mit dem die Stadt gerechnet hat. „Ob die durch die Gefahrenanalyse der Polizei vorgebrachten Bedenken für ausreichend relevant gehalten werden, um die Versammlungen derer, die die Änderungen nicht hinnehmen wollen, in dieser Form zu beschränken, wird nun ein Gericht entscheiden.“ In solch komplizierten und gleichsam wichtigen Fragen der Abwägung von grundgesetzlich garantierten Rechtsgütern habe in einem funktionierenden Rechtsstaat immer die Rechtsprechung das letzte Wort. Das sei gut so und man vertraue auf die regelnde Kraft und den Weitblick der Justiz.
Auch andere Veranstalter pflichteten dem DGB bei seinem Protest bei. So hatte der Kreisverband der Linken eine Kundgebung am Ende der Rodheimer Straße angemeldet. „Auch wir wollen eine Klage einreichen und auf unser Recht bestehen, in Sicht- und Hörweite der AfD-Veranstaltung zu demonstrieren“, kündigte Kira Herbert von der Linkspartei an. Sahra Fischer vom bundesweiten Netzwerk „Aufstehen gegen Rassismus“, das bereits die Demonstrationen gegen die AfD in Riesa und Erfurt begleitet habe, gab an, ähnliche Vorkommnisse in diesen Städten gesehen zu haben. Oft seien kurz vor Demonstrationen Veranstaltungen verändert worden. „Dahinter steckt Struktur, nicht nur in Gießen, sondern im ganzen Bundesgebiet“, so die Aktivistin. Nie sei es jedoch vorgekommen, dass ein ganzer Stadtteil quasi abgeriegelt werde. „Deswegen wird hier ein gefährliches Exempel statuiert.“