Erbe: Wer nur ein Kind hat, braucht kein Testament? Falsch!
Frankfurt. Haben Eltern nur ein Kind, verlassen sie sich häufig auf die gesetzliche Erbfolge. Das heißt: Wenn der Vater stirbt, erben das Kind und die Mutter je die Hälfte seines Vermögens. Und nach dem Tod der Mutter erbt das Kind alles.
Doch selbst wenn der Partner bereits verstorben ist, die Eltern geschieden sind oder eine Mutter von Anfang an unverheiratet und alleinerziehend war, kann sich für sie ein Testament lohnen. Das schafft Rechtssicherheit und verhindert eine unerwünschte Vermögensverteilung. Idealerweise sollte mit dem Testament noch ein weiteres wichtiges Dokument aufgesetzt werden.