Zugunglück in Garmisch-PartenkirchenBetriebsleiter soll Mitarbeiter als „Mörder“ beschimpft haben

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Bei dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 kamen fünf Menschen ums Leben, zahlreiche weitere Passagiere wurden verletzt.
Bei dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 kamen fünf Menschen ums Leben, zahlreiche weitere Passagiere wurden verletzt. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Ein Notfallmanager der Deutschen Bahn schildert bei Gericht zunächst nur sehr zögerlich das Verhalten seines Vorgesetzten, eines Betriebsleiters. Eine detaillierte Aussage macht der Zeuge erst, als ihm der Vorsitzende Richter mit Gefängnis droht und kritisiert: „Das ist krass, was Sie sich hier erlauben.“

Von Klaus Ott

Thomas Lenz, Vorsitzender Richter der 4. Großen Strafkammer am Landgericht München II, macht klare Ansagen. Am vergangenen Freitagnachmittag, beim Prozess um das Zugunglück Mitte 2022 in Garmisch-Partenkirchen, waren seine Ansagen besonders klar. Was an einem Zeugen, der bei der Deutschen Bahn arbeitet, lag, der nur sehr zögerlich und stockend aussagte. So zögerlich, dass Richter Lenz den Eindruck bekam, der Zeuge habe eine „stärkere Bindung“ zur Bahn als zum Rechtsstaat. Das könne „ganz übel“ ausgehen, belehrte Lenz den Eisenbahner, dem er vorwarf, an einer Stelle gelogen zu haben. Eine falsche Aussage werde mit „drei Monaten Gefängnis aufwärts“ bestraft, im Falle einer Vereidigung des Zeugen mit „einem Jahr aufwärts“.

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