Zuwendungen (nach alphabetischer Reihenfolge)

Die EFK weist darauf hin, dass die Daten so publiziert werden, wie sie der EFK gemeldet wurden und sie die Richtigkeit der veröffentlichten Angaben nicht gewährleistet (Art. 15 Abs. 1 VPofi). Für die Richtigkeit der offengelegten Angaben bleiben die offenlegungspflichtigen Akteure verantwortlich.
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