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Erhebliche Sicherheitsmängel: E-ID.
Bild: Bundesamt für Justiz
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Chaos Computer Club hackt Schweizer E-ID

Der über diesen Artikel gesetzte Titel könnte bald Tatsache werden. Bestandteil des E-ID-Gesetzes, worüber das Schweizervolk am 28. September abstimmen wird, ist auch das in Artikel 17 geregelte sogenannte Video-Ident-Verfahren. Dabei wird ein in die Kamera gehaltenes ID-Dokument mit der zu identifizierenden Person abgeglichen und im Videobild auf Echtheit geprüft. Doch diese Form von Online-Identifizierung weise erhebliche Sicherheitsmängel auf, schreibt der renommierte Chaos Computer Club, eine Vereinigung gutmütiger Hacker.    Für Tests zugänglich machen Das Chaos-Computer-Club-Mitglied Martin Tschirsich bewies in einem dokumentierten Angriff die «inhärenten Schwächen d ...
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