Der Blog zieht um!

Der Name des Blogs ist überholt, ich bin seit dem 29.08.2023 aus der Haft entlassen, inwieweit wir alle und damit auch ich wirklich „frei“ sind, das steht auf einem anderen Blatt. Der Blog hier wird nicht mehr mit neuen Beiträgen bestückt werden, es wird einen neuen geben.

Die Adresse des neuen Blogs lautet:
https://breakdownthewalls.site36.net/

Gehostet bei so36.net, die auch so freundlich waren, für den Umzug des Blog Rat zu erteilen!

Ich danke allen Leser*innen und Unterstützer*innen herzlich für das sehr langjährige Interesse, für die Geduld und auch die Ausdauer, den Support und freue mich, wenn auch der neue Blog auf Interesse stoßen sollte!

Sehr herzlich
Thomas

Acht Wochen in Freiheit: Rückblick und Ausblick

Es war (erst) am 29.08.2023, als ich nach fast 27 Jahren Inhaftierung in die Freiheit entlassen wurde. Was hat sich in den nun rund acht Wochen getan, worauf gilt es zu schauen, und wie wird sich die nähere Zukunft gestalten?

Der Rückblick

Die ersten Tage waren sehr ausgefüllt, weniger von Behördengängen, denn jene waren schnell abgearbeitet, sondern mit dem Knüpfen der Verbindungen zu den Menschen vor den Mauern: durch persönliche Begegnungen, Telefonate, e-mails, SMS, so dass mir manchmal fast ein wenig die Luft zum atmen zu fehlen schien. Allerdings hatte ich so viele von ihnen über Jahre vermisst, dass ich dies gerne als Nebenfolge aushielt.

Exkurs: Ämtergänge – JobCenter

Am wichtigsten waren der Gang zum JobCenter und anschließend zur Krankenkasse. Nun hatte ich schon die Möglichkeit mich während der Haft intensiv mit den notwendigen Antragsformularen zu beschäftigen, auch wenn seitens der JVA Freiburg mitunter darauf verwiesen wurde, ich könne dies doch auch alles machen, wenn ich dereinst entlassen sei. Wenn ich mir aber vorstelle, ich hätte mich erst am 29.08.2023 (die Entlassung erfolgte nach 13 Uhr), in all der dann beginnenden Aufregung mit den vielen Formularen beschäftigen müssen, frage ich mich wie das Gefängnispersonal den Inhaftierten solche Ratschläge geben kann, auf welche Unkenntnis über die emotionale Belastung einer Entlasssituation dies auch hindeutet.

Ebenso frage ich mich, wie viele ehemalige Insass*innen im Behördendschungel wohl untergehen, denn einen Termin bekommt mensch im JobCenter in der Regel via Telefon oder im Internet. Aber haben denn alle Ex-Insass*innen vom ersten Moment ein Handy, Internetzugang? Selbstredend nicht! Und werden sie in ihrem Entlasschaos alle wichtigen Unterlagen parat haben? Nein, werden sie nicht! All das wird dann die Antragsbearbeitung und Bescheidung verzögern.

Wer, so frage ich mich weiter, wird sich dann gegen ablehnende Bescheide des JobCenters wehren? Eher nicht so viele- vermute ich. In meinem Fall lehnte das Freiburger JobCenter für die Tage im August 2023 Leistungen ab, da ich mein sogenanntes Überbrückungsgeld, welches ich angespart hatte, mit in die Freiheit brachte. Man hatte aber übersehen, dass es schon vor geraumer Zeit eine Gesetzesänderung gab, in deren Folge darf das Ü-Geld nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt werden. Folgerichtig wurde dem Widerspruch auch umstandslos stattgegeben.

Nur weil ich mich schon rechtzeitig vor der Entlassung um alles gekümmert hatte, zumindest partiell unterstützt vom Sozialdienst der JVA und dem Leiter der Sicherungsverwahrung, Herrn G., auch wenn er mitunter etwas von meinem Engagement auf mich genervt wirkte, kam die erste Zahlung des JobCenters binnen weniger Wochen bei mir an.

Exkurs: Ämtergänge – Krankenkasse

Glücklicherweise hatte ich mich ebenfalls noch während der Haft mit meiner ehemaligen Krankenkasse in Verbindung gesetzt, deren Geschäftsstelle in Freiburg im Rahmen der zuletzt dann monatlichen (bewachten) Ausführungen aufgesucht, die notwendigen Formulare ausgefüllt, dazu das Foto vorgelegt für die Krankenkassen-Karte, so dass auch im ersten Monat nach der Entlassung die KV-Karte eintraf (und auf meinen Antrag hin erhielt ich vorab gleich einen Behandlungsschein, den mensch benötigt, wenn noch keine KV-Karte vorliegt).

Das erzähle ich so kleinteilig um zu verdeutlichen, dass vermutlich viele ehemalige Insass*innen durchs Raster fallen, oder unnötig lange auf die ihnen zustehenden Leistungen warten müssen. Erst recht, wenn sie dann auch noch ein Bankkonto eröffnen müssen, denn viele Insass*innen haben garkeins (mehr).

Selbst ich, der halbwegs gut vorbereitet war, hatte mit einer gewissen Stressbelastung zu kämpfen, um wieviel höher wird diese bei jenen sein, die ganz ohne Vorbereitung sich in eine solche Situation geworfen sehen?

Bewährungshilfe

So alle vierzehn Tage treffe ich mich seit der Entlassung mit der Bewährungshelferin, zwischendurch fragt sie auch mal per SMS nach ob etwas anstehe. Der Kontakt ist relativ entspannt, was womöglich auch daran liegt, dass ich nicht, wie viele anderen ehemalige Gefangene existenziell auf die Begleitung angewiesen bin. Da ich sozial gut eingebunden bin, benötige ich auch keine (amtliche) Ansprechperson für sonstige Belange. Bei all der Überwachungs- und Kontrollfunktion die Bewährungshilfe hat, ist es angesichts der fehlenden zivilgesellschaftlichen Strukturen und Ressourcen richtig und wichtig, dass es diese Form auch von Unterstützung für Menschen gibt, die gerade aus der Haft kommen und sich im Leben neu zurecht finden müssen. Die repressive Seite dieser Institution werde ich an anderer Stelle einmal gesondert aufgreifen.

Veranstaltungen

Am Samstag dem 23. September 2023 nahm ich erstmals nach der Entlassung an einer Demo teil. Die FAU protestierte gegen die miesen Arbeitsbedingungen in der Gastrobranche (https://www.freiburg.fau.org/2023/09/14/kundgebung-gegen-miese-arbeitsbedingungen-in-der-gastronomie/) und es fühlte sich gut an dort vor dem Pub zu stehen, gemeinsam mit den anderen und für die Forderungen zu demonstrieren.

Am 13. und 14. Oktober 2023 wiederum sprach ich auf zwei Veranstaltungen, bei der am 14.10.2023 im Kreis von fünf weiteren ehemaligen Gefangenen, über die Situation der Gefangenschaft und die Perspektiven.

Die Veranstaltungsbesuche werden sicherlich mehr werden, hier vor Ort und überregional, ich befinde mich nach der langen Haftzeit nach wie vor in der Phase, dass ich erstmal im Leben vor den Mauern ankommen muss.

Besuche

Schon wie in den ersten Tagen nach der Freilassung, so sind auch die weiteren Wochen von vielen, vielen Begegnungen mit lieben und vertrauten Menschen geprägt, ob von hier vor Ort, aber auch aus anderen Regionen Deutschlands oder der Schweiz- dabei sind diese unmittelbaren Begegnungen qualitativ noch berührender, als Telefonate, e-Mails oder SMS.

Der Haftalltag ist geprägt von Überwachung, Kontrolle und Restriktionen. All das fiel nun weg, von jetzt auf gleich: wir verabreden uns spontan, bestimmen selbst wie lange und intensiv wir uns sehen wollen, ob wir spazieren gehen, wenn ja wohin, ob wir irgendwo noch etwas essen möchten, wenn ja: wo und wie, das entscheiden wir. Das ist für jene die nie im Gefängnis gesessen haben geradezu banal, aber ehemalige Gefangene müssen ich das erstmal wieder erschließen.

Elektronische Kommunikation

In den Jahren der Haft bekam ich viele Briefe und Postkarten, zugleich schrieb ich auch viele Briefe (und Karten). Dies wurde nun weitestgehend von elektronischer Kommunikation abgelöst; technisch sich in die Angebote des 21. Jahrhunderts einzuarbeiten kostet Zeit und Kraft, macht aber auch Freude, denn so eröffnen sich weitere Möglichkeiten der Kommunikation mit Menschen, fast in Echtzeit, auch wenn viele Dimensionen die eine persönliche Begegnung aus- und kennzeichnen, hier dann fehlen. Was ich selbst, nach der langen Haft und der darin geübten Praxis schriftlicher Kommunikation, als nicht wirklich schwierig empfinde.

Gefangenen diese Möglichkeiten in den Austausch mit andern Menschen zu treten systematisch zu versagen, halte ich für indiskutabel und wird -hoffentlich- auch von breiteren Kreisen aufgegriffen werden. Wobei ich immer wieder in Begegnungen feststelle, dass nach wie vor Menschen glauben, meine Texte aus der Haft hätte ich selbst online gesetzt und es dann kaum glauben wollen, wenn ich ihnen erkläre, dass das nur ging, weil solidarische Menschen sie abgetippt und veröffentlich hatten.

Berufliche Perspektive

Durch die Kontakte zu dem Freiburger Radiosender RDL (https://www.rdl.de/) wird es mir ermöglicht Ende Oktober 2023 ein Praktikum zu beginnen, welches dort dann nahtlos in den Bundesfreiwilligendienst übergehen wird. Wir Praktis werden schon schnell an den Sendebetrieb herangeführt und künftig immer Freitags das Morgenradio von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr fahren, aber auch anderen Redaktionen zuarbeiten dürfen.

Herausforderungen und Klippen

So erfreulich sich das alles gestaltet, so kostet doch jeder Tag (viel) Kraft! Während der Zeit in Haft gab es selbstredend auch Anforderungen welche zu erfüllen waren, Ereignisse und Begegnungen, jedoch verteilten sich letztere über die Wochen, Monate und Jahre. Was ich nun seit dem 29.08.2023 alles erlebt habe, dicht, intensiv, gedrängt, lebendig, sich begegnend und austauschend, würde genügen um drei, vier, fünf oder auch sechs Jahre in Haft abzudecken, allein was die Zahl an Begegnungen betrifft. Sich dieser Intensität anzupassen, braucht Zeit.

Selbst wenn die reine Zahl der Aufgaben, welche ich zu erfüllen habe, im Vergleich zu anderen Menschen die ich kenne, deren Tage seit Jahren eng getaktet und durchstrukturiert sind, immer noch lächerlich gering anmuten mag, stellen meine Aufgaben für mich doch jeden Morgen aufs neue, einen mal mehr, mal weniger hohen Berg dar!

Jedoch, nicht nur die Quantität ist eine andere, sondern auch die Qualität, denn ohne den einengenden Rahmen einer Haftanstalt verändern sich nicht nur aber auch die eigene (Körper)Wahrnehmung ebenso, wie jede konkrete Begegnung mit anderen Menschen.

Gefängnisse, sie beschädigen diejenigen die dort zu leben gezwungen werden körperlich sowie psychosozial: und die Beschädigungen verschwinden nicht einfach so, nur weil jemand freigelassen wird. Das Leben in Haftanstalten ist gekennzeichnet von einer permanenten Grenzüberschreitung der Bewohnenden untereinander, aber auch seitens der Gefängnisbediensteten gegenüber den Insass*innen. Manchmal physischer, oftmals psychischer Art. Um zu überleben, erschien es mir erforderlich, diese Grenzüberschreitungen so gut es geht zu verdrängen. Das hat aber nebenbei zur Folge, dass sich die Wahrnehmung für die eigenen Grenzen, wie auch die eigene Belastbarkeit eintrübt, bzw. verzerrt.

Wenn ich dann alleine morgens über den Platz gehe, das Rauschen der Bäume, das Knarzen von Holz im Ohr, die vielen funkelnden Sterne über mir, ist das manchmal schwer auszuhalten: ich müsste eigentlich dauerfroh und dauerglücklich sein. In diesen Momenten glaube ich zu erahnen, weshalb so viele Menschen, wenn sie dann aus der Haft entlassen worden sind, so zeitnah mit Drogen- oder Alkoholkonsum beginnen. Um diese Leere, den Schmerz, das Alleinsein zu betäuben, weil sie angesichts der zuvor erlebten permanenten Grenzüberschreitungen, welche sie zu verdrängen gezwungen waren, nun den äußeren Druck einer Haftanstalt zwar nicht mehr aushalten müssen. Allerdings, die dicken Gefängnismauern, sie wirken ja nicht nur, in einem metaphorischen Sinne, nach innen drückend, bedrückend und auch erdrückend, sie geben zugleich auch Form und halten dem Druck der von innen nach außen wirkt, stand, so dass eine Art von Kräftegleichgewicht entsteht. In Freiheit gesetzt, fehlt dann eben jener Druck von außen nach innen ebenso, wie das stabilisierende Moment in Richtung Außen. Das Kräftegleichgewicht zerbricht! Sich alledem dann unbetäubt auszusetzen, das ist auch etwas das zusätzlich an den Kräften zehrt.

Nun weiß ich mich eingebettet und eingewoben in ein starkes Netz sozialer Bindungen, von Freundschaften und Solidarstrukturen. Etwas auf das viele ehemalige Gefangene sich nicht stützen können Ich hatte und habe zudem immer eine „wofür“, ein „warum“ und ein „woraufhin“ hin im Herzen. Auch das trägt dann. Allerdings kann ich mich nicht an eine Phase während der Haftzeit erinnern die vergleichbar schwierig gewesen wäre, wie jetzt die ersten acht Wochen nach der erhofften, ersehnten Freilassung- selbst in den elf Jahren der Isolationshaft, so glaube ich sagen zu können, war es nie so derart schwer wie jetzt.

Manchmal fühle ich mich so wie eine etwas altersschwache Batterie in einem Laptop. Man lädt sie auf, die Anzeige weist 100% aus. Dann schalten wir den Computer an, aber schon nach einer oder nach zwei Stunden hat die Batterie nur noch 5% oder 10% Kapazität. Nur geht ein Batteriewechsel beim Menschen nicht ganz so einfach von statten wie bei einem Laptop.

Ausblick

Leben will und muss gelebt werden, mit all seinen Höhen und Tiefen- dem versuche ich mich Tag für Tag, Nacht um Nacht zu stellen. Im Gespräch mit anderen! Im Gespräch mit mir selbst! Im Miteinander! Im Alleinsein! Im Tun! Im Lassen!

Im Leben! In Freiheit!

Thomas Meyer-Falk

Radio-Interview zu Veranstaltung in Berlin, u.a.

Zu den beiden Veranstaltungen in Berlin und in einer ostdeutschen Stadt vom 13. und 14. Oktober 2023 findet sich auf der Seite von Radio Dreyeckland auch ein rund 15-minütiges Interview welches Fabian mit mir am 20.10.2023 geführt hat:

https://rdl.de/beitrag/die-bedeutung-von-soliarbeit-f-r-politische-gefangene

Die Bedeutung von Soliarbeit für politische Gefangene- über zwei Veranstaltungen

Am 13.10.2023 fand in einer nicht näher genannten Stadt in Ostdeutschland eine Gesprächsrunde von rund dreißig politisch aktiven linken Menschen statt- dort erzählte ich rund zweieinhalb Stunden über meine eigene Haftzeit und wie wichtig die erfahrene Solidarität durch die Strukturen ausserhalb der Mauern für mich und das Überleben war. Ich wollte nicht der Opa sein, der alte Geschichten auskramt, sondern Anspruch war, Menschen, die selbst oder deren Umfeld von Einknastung bedroht sind, einen kleinen Einblick in den aktuellen Haftalltag zu geben. Wie es gelingen kann, trotz der Inhaftierung Haltung zu bewahren. Welchen Preis das vielleicht kostet (z.B. keine vorzeitige Entlassung auf Bewährung), aber wie genau das dann die politische Haltung festigen helfen kann. Was ist zudem wichtig, aus Gefangenensicht, für die Soliarbeit: Vernetzung, Vernetzung, Vernetzung. Warum wird ein Großteil der Soliarbeit von Flinta* Personen bewerkstelligt, wo sind die Männer? Solche und andere Fragen wurden dort besprochen.

Für den nächsten Tag war im Bethanien in Berlin eine Diskussion mit sechs ehemaligen politischen Gefangenen geplant: vier Frauen und zwei Männer, darunter Philipp (aus dem Antifa-Ost-Verfahren, der mit seiner Namensnennung einverstanden ist), saßen vor den mindestens 130-140 Menschen, auf gleicher Augenhöhe mit dem Publikum. Die Moderatorin führte acht- und behutsam, aber mit strenger Hand durch die über zweieinhalb Stunden die folgten. Gesprochen wurde über die doch sehr unterschiedliche Umgehensweise im Frauen- und Männervollzug, denn die Bereitschaft über Gefühle zu sprechen ist unter Flinta* Personen weiterhin ausgeprägter als unter (zumal) Cis-Männern. Das ist dann auch für die Bewältigung von Krisen relevant, die gerade und auch im Gefängnis nie ausbleiben.

Es gab auch politische Einordnungen der gegenwärtigen massiven staatlichen Repression und die damit einherghende Notwendigkeit stabiler reaktionsstarker Solistrukturen, und was diese tun können um das Band zwischen drinnen und draußen, aber auch untereinander zu stärken. Die Gespräche zwischen den Ex-Gefangenen und dem Publikum waren geprägt von Offenheit und Respekt, was dann auch die Thematisierung von Sorgen und Ängsten ermöglichte, die stets mit einer Inhaftierung verbunden sind, denn dort erfolgt eine fast maximale Entmündigung und Entrechtung der Betroffenen. Erfreulicherweise hatten die Veranstalter*innen für eine Simultanübersetzung gesorgt, so daß deutsche Sprachkenntnisse nicht erforderlich waren um dem Gespräch folgen zu können. Von dem Erfahrungshorizont der sechs Ex-Gefangenen war die Zeit aus den Siebzigern bis in die Gegenwart abgedeckt, einschließlich interbationaler Bezüge und einem eindrücklichen Rückblick in die Isolationsfolter der 70’er, einschließlich der “toten Trakte”.

Zu der Veranstaltung in Berlin ist noch eine Broschüre in Planung, die wir hier auf RDL, sobald sie erschienen ist, noch vorstellen werden.

(zuerst erschienen am 20.10.2023 auf https://rdl.de/beitrag/die-bedeutung-von-soliarbeit-f-r-politische-gefangene )

Radiobeitrag bei rdl zu „Klassenjustiz in Südbayern“

Hier berichte ich in einem Gespräch auf Radio Dreyeckland über einen Strafprozess vor dem Amtsgerichr Freiburg gegen einen Inhaftieren, dem mehrfache Beleidigung von Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt zur Last gelegt und am Ende zu 500 € Geldstrafe verueteilt wurde.

https://rdl.de/beitrag/ersatzfreiheitsstrafe-ist-ganz-einfach-klassenjustiz

Klassenjustiz in Südbaden- über einen „Einzelfall“ der kein solcher ist.

Die neue Woche begann für Uwe E., der aus der Strafhaft mit Hand- und Fußketten in den Gerichtssaal gebracht wurde, recht früh. Montagmorgen um 9:15 Uhr begann sein Prozess. Das Amtsgericht (AG) Freiburg hatte ihm einen Strafbefehl über 750 € zugeschickt, den er nicht akzeptierte, weshalb am 09.10.2023 im Sitzungssal IX darüber öfffentlich verhandelt wurde. Mehrfach soll er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Knastbeamt*innen beleidigt, einen von ihnen als Nazi bezeichnet und diesem gegenüber den Hitlergruß gezeigt haben.

Der Prozessbeginn

Erschienen waren an diesem Morgen für die Staatsanwaltschaft ein junger Rechtsreferendar, für die Verteidigung Rechtsanwalt Nicolai Erschig. Den Vorsitz führte die u.a. aus dem Hagermann-Prozess bekannte Richterin Julia Rajczak.

Der Sitzungsvertreter der Freiburger Staatsanwaltschaft verlas die Vorwürfe: E. soll in 14 Fällen Bedienstete der Haftanstalt u.a. als „Wichser“, „Pisser“, „Arschlöcher“ bezeichnet, ihnen auch mal den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Auch den Anstaltsarzt Dr. Teichmann habe er als „Arschloch“ bezeichnet.

In der Szene ist der aus dem Umland stammende Mittfünfziger nicht unbekannt, früher war er mit der Band „Scheiße“ unterwegs und arbeitete in einem Kinder- und Jugendtheater. Jetzt sitzt er seit August 2021 in Haft. Mehrfach wurde Uwe in den letzten 30 Jahren zu Geldstrafen wegen Beleidigung und zuletzt dann auch zu kürzeren Haftstrafen wegen Diebstahl und Sachbeschädigung verurteilt. Aktuell ist seine Entlassung für 2025 geplant, wobei ein großer Teil der Haftzeit aus der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen bestehen wird, die er nicht bezahlen kann.

Eingangsstatement des Angeklagten

Darauf nimmt der gelernte Veranstaltungstechniker auch in seinem kämpferischen Eingangsstatement Bezug und fragt die Richterin ob ihr bekannt sei, dass es Stimmen gebe die die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe fordern. Müsse er die geforderte Geldstrafe von 750 € absitzen entstünden dem Staat 15.000 € an Haftkosten für seine Einsperrung. Er sei Punkrocker, habe viele Jahre in der Technik eines Freiburger Kinder- und Jugendtheaters gearbeitet, aber er sei noch viel länger Alkoholiker und auch Drogenkonsument. Die Haftsituation, zumal während der Zeit der Coronapandemie, sei besonders belastend gewesen, der Haftalltag geprägt von Gewalt unter den Inhaftierten, aber er sei auch von Bediensteten der JVA Freiburg geschlagen worden, und dies nicht nur einmal. Schwer zu ertragen sei auch, dass die Anstaltspsychologin S., die er dann beleidigt haben soll, ihn, als er Hilfe gesucht habe bei ihr, diese verweigert hätte, ebenso wie der Anstaltsarzt, der ihm ein blaues Auge, das er nach einer Mißhandlung durch Beamte erlitten habe, nicht dokumentieren habe wollen.

Wegsperren, so schloss E. sein Eingangsstatement, helfe nichts, der Vollzugsalltag sei von „Asozialisierung, nicht von Resozialisierung“ geprägt, es finde lediglich ein „Verwahrvollzug“ statt: „niemand wird gebessert“.

Die Zeugenvernehmungen- lauter JVA Bedienstete

In den folgenden Stunden werden zehn Bedienstete, neun Stationsbeamt*innen und der Anstaltsarzt, als Zeug*innen vernommen. Jeder einzelne Fall der angeblichen Beleidigung wird aufgedröselt und versucht die konkrete Situation vorstellbar zu machen. Einige der Äußerungen räumt E. selbst ein und bei drei der Bediensteten entschuldigt er sich auch, die dann ihrerseits ausdrücklich betonen, sie hätten kein Strafverfolgungsinteresse, oder hätten sich gar nicht beleidigt gefühlt. So, als E. einen Vollzugsbeamten als „Fräulein“ bezeichnet haben soll. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger diskutierten über die Frage, ob es sich hier um eine geschlechtsspezifische Beleidigung gehandelt habe, und ob sich ein Mensch der sich selbst nicht beleidigt gefühlt hat, dennoch dadurch -in strafrechtlichem Sinne- beleidigt worden sein kann. Das „Strafverfolgungsinteresse“ wird im Verlauf der Verhandlung auch nochmal diskutiert, denn eigentlich ist Beleidigung ein Antragsdelikt, d.h. sich geschädigt fühlende Personen müssen explizit einen Strafantrag stellen, jedoch gibt es auch -wie hier- die Möglichkeit, dass ein*e Dienstvorgesetzte*r Strafantrag stellt. Im Falle von E. hatte jeweils ein Mitarbeiter der Anstaltsleitung Strafantrag gestellt, so dass es später lediglich strafmildernd, aber nicht strafbefreiend wirken wird, dass einige der Bediensteten kein eigenes Strafverfolgungsinteresse äusserten.

Die neun als Zeug*innen teilweise in Uniform erschienenen Vollzugsbeamt*innen, konnten sich teilweise garnicht mehr an die Vorfälle erinnern, welche sich überwiegend im Jahr 2022 ereignet haben sollen. Deutlich wurde jeweils die enorme Anspannung im Vollzugsalltag, unter der die Inhaftierten stehen, seinerzeit noch durch die Coronamaßnahen verstärkt. Immer wieder wurde E. zudem in den „Bunker“ gesteckt. Er beschrieb diesen als einen leeren gekachelten Raum, mit einem Loch im Boden als WC, er habe die Kleidung vom Leib geschnitten bekommen und sei vom Personal als er dorthin verbracht wurde auch geschlagen worden.

Für alle angeklagten Vorfälle sei er zudem schon vollzugsintern hart sanktioniert worden, durch die Unterbringung auf einer Sicherheitsstation, durch Einzelhaft, durch Arrest, durch Einkaufsverbot, Entzug des TV-Geräts, Freizeitsperre und ähnliches.

Als kurz nach 11 Uhr der Zeuge Dr. Teichmann auftritt, gerät dessen Vernehmung recht kurz, denn er fragt wie es um seine ärztliche Schweigepflicht stehe, von der ihn E. auch nicht entbindet. Nach einem kurzen Rechtsgespräch zwischen Richterin, Verteidiger und Vertreter der StA wird der Zeuge entlassen. So dass letztlich nicht weiter thematisiert wird, ob der Zeuge es tatsächlich unterlassen hat ein blaues Auge zu dokumentieren. Der Fall wird im Verlauf der Sitzung eingestellt.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Es ist schon 12 Uhr vorbei, da beginnt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer und wird am Ende eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten fordern, welche allerdings zur Bewährung auszusetzen sei. Pro aus Sicht der StA erwiesener Beleidigung seien 6 Wochen Haft angemessen, in einem Fall, als E. einen Beamten als „Nazi“ bezeichnet und diesem gegenüber den Hitlergruß gezeigt habe sollten es 15 Wochen Freiheitsstrafe sein. Zwar sei die Stressituation in Haft strafmildernd zu berücksichtigen, jedoch fordere die Situation in Haft „besondere Disziplin von den Gefangenen“, ,gerade „in einer JVA (dürfe man sich nicht) dazu hinreißen lassen“ Bedienstete zu beleidigen. Vielmehr sei es „Pflicht der Gefangenen sich im Griff zu behalten“, so der Rechtsreferendar. In zwei Fällen sei E. aber auch freizusprechen, da die Beleidigungen nicht sicher hätten nachgewiesen werden können.

Plädoyer des Verteidigers von Uwe. E. und dessen Schlusswort

Der Verteidiger beginnt sein Abschlussplädoyer mit einer generellen Kritik: es sei bedenklich, wenn man für einfache Beleidigungsdelikte Freiheitsstrafen verhänge. Schließlich hätte die StA selbst, die ja den hier nun verhandelten Strafbefehl selbst so beantragt hatte, nur eine Geldstrafe für erforderlich erhalten, jetzt aber plötzlich beantrage sie eine Freiheitsstrafe. Er betont die zahlreichen strafmildernden Faktoren: E. habe sich entschuldigt, einige der Beamten hätten gar kein eigenes Strafverfolgungsinteresse, zudem sei er Suchtkrank. Zudem seien die Verhältnisse im Strafvollzug kritikwürdig. Was die Ersatzfreiheitsstrafen angehe, so fordere auch der Deutsche Anwaltsverein deren Abschaffung, man habe es hier mit einer „Armen/Reichen-Rechtssprechung“ zu tun: (Lebens-)Zeit und Geld seien nicht dasselbe! Für die verhandelten Vorwürfe fordere er eine milde Strafe unter 150 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe sei nicht angemessen. Zumal sein Mandant schon vollzugsintern bestraft worden sei. In zwei Fällen möge das Gericht E. freisprechen, hier schließe er sich dem Antrag der StA an.

In seinem Schlusswort verweist E. auf sein Eingangsstatement. Jetzt, so kurz vor dem Urteil, beginne das typische „Justizlotto“.

Das Urteil: 500 € Geldstrafe

Nach kurzer Unterbrechung verkündet gegen 13:15 Uhr die Richterin das Urteil: es wird eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen je 5 €, also von 500 €, verhängt. In zwei Fällen wird E. freigesprochen. Es gebe viele zu Gunsten von E. sprechenden Umstände. Teilweise sei er geständig gewesen, habe sich entschuldigt, sei in der Haft schon intern bestraft worden. Auch habe die Pandemie die Haftsituation zusätzlich verschärft.

Verschärfend seien die einschlägigen Vorstrafen wegen Beleidigung zu werten und die Bezeichnung eines Beamten als „Nazi“.

Um kurz vor halb zwei endet die Verhandlung. Die Sonne scheint, E. werden wieder Handschellen angelegt, die Fußketten waren ihm während der ganzen Verhandlung nicht abgenommen worden. In einer kurzen Prozesspause drehte er sich einmal in Richtung des unvergitterten Fensters und schaute hinaus- ins Freie. Zwei Gerichtswachtmeister führen ihn jetzt, wo die Verhandlung geschlossen ist, aus dem Raum, die stählernen Fußketten klirren. Verteidiger und Richterin sprechen noch kurz über eine Verhandlung in anderer Sache, bevor auch sie den Saal verlassen. Ich war der einzige Zuschauer während des gesamten Prozesses.

Thomas Meyer-Falk

https://www.freedomforthomas.wordpress.com

Telefongespräch mit „wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen“

über die Knastzeit und die ersten Eindrücke und Erfahrungen von und mit draußen und künftige Vorhaben.

https://www.freie-radios.net/124494

Gefangenenzeitung lichtblick berichtet über Internet im Berliner Vollzug

Vor einigen Wochen erschien die neue Ausgabe der Berliner Gefangenenzeitung lichtblick. In ihrer ersten Ausgabe nach der im August 2022 erfolgten Razzia in den Redaktionsräumen in der JVA Tegel, berichten sie neben anderen vollzuglichen Themen auch über das „Haftraummediensystem“ (HaMSy) welches sukzessive im Berliner Justizvollzug eingeführt wird.

 HaMSy- was ist das?

Gefängnisse sind (noch) weitestgehend internetfreie Räume, allerdings dürfen Gefangene bundesweit zumindest Telefongespräche führen. Immer mehr Haftanstalten gehen dazu über, in den Hafträumen Telefone installieren zu lassen, wobei durch eine umfassende Sicherheitsinfrastruktur die Anstalten jederzeit die Kontrolle darüber haben wer wann und mit wem telefoniert. Zudem können die Gespräche jederzeit überwacht und aufgezeichnet werden.

 HaMSy geht einen Schritt weiter: in einem (aus Gründen der „Anstaltssicherheit“ durchsichtigen) Gehäuse wird ein mit berührungsempfindlichem Display versehener Monitor in den Zellen aufgestellt, der neben der Nutzung als Radio und TV auch Telefonie ermöglicht. Ferner können damit Videotelefonate geführt werden. Ausserdem soll das Antragswesen innerhalb der Anstalt digitalisiert werden, so dass künftig keine gesonderten schriftlichen Anträge abzugeben sein werden, sondern Formulare nur noch am Monitor ausgefüllt werden. Auch ein paar elektronische Spiele werden (kostenpflichtig) angeboten.

Was kostet das alles?

Wie der lichtblick (https://www.lichtblick-redaktion.de/aktuelle-ausgabe), unter Berufung auf eine Kleine Anfrage eines CDU-Abgeordnete berichtet, kostet die Nutzung des Geräts für jene die fernsehen wollen 13,95 € im Monat. Die Nutzung der e-mail Funktion weitere 1,96 €. Eine Tastatur und Maus muss mensch selbst kaufen, wofür einmalig 49,90 € anfallen, für den Kopfhörer stattliche 80 €. Für Telefonate werden zwischen zwei und drei Cent in der Minute aufgerufen. Wer spielen möchte, hat einen Euro im Monat pro Spiel zu zahlen, im Angebot sind neben „Backgammon“ auch „Minesweeper“ und sinnigerweise „Angry Bird“.

Das Land Berlin nimmt rund 3 Millionen Euro in die Hand um die Hafträume in den verschiedenen Haftanstalten technisch entsprechend aufzurüsten (in der Antwort des Senats zur Kleinen Anfrage des CDU-Abgeordneten können die Details nachgelesen werden: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14245.pdf).

Kritik des lichtblick

Kritisch thematisiert wird der Umstand, dass durch die Verpflichtende Ausstattung der Zellen mit HaMSy die entsprechenden privaten Geräte aus den Zellen entnommen werden, wogegen, so der lichtblick, auch schon gerichtliche Klagen anhängig seien. Die Rundumüberwachung wird ebenfalls kritisiert, denn die Anstalt hat Zugriff auf alle gespeicherten Daten der Insass*innen. Die Kostenfrage wird auch nicht übersehen, dann 20 Cent für eine Minute Videotelefonie ist, erst recht wenn man die Finanzlage der Inass*innen bedenkt, nicht gerade günstig.

Positive Aspekte laut lichtblick

Immer wieder berichten Insass*innen davon, dass von ihnen gestellte Anträge im Dschungel der Bürokratie verloren gingen. Das ist würde nun in Zukunft wohl weniger werden, denn eine (vorsätzliche oder fahrlässige) Löschung würde elektronische Spuren nach sich ziehen. In einer kostenlosen Basisvariante, so der lichtblick, würde es zudem einen Zugang auf die Onlinebücherei der Zentral- und Landesbibliotheken geben, dies sei zu begrüßen.

Ausblick

Die Digitalisierung macht auch vor den Gefängnissen nicht halt, auch wenn die Umsetzung dort dann mit erheblichen zeitlichen und technischen Verzögerungen ankommt. Dass die Umstellung auf digitale Verwaltungsprozesse Menschen zurückzulassen droht gilt für Gefängnisse um so mehr, denn dort begegnen wir besonders vielen Menschen die mit dem Lesen und Schreiben Schwierigkeiten haben und dann noch eine Scheu vor elektronischen Geräte mitbringen. Dass die auf Totalüberwachung ausgerichtete Infrastruktur hochproblematisch ist, versteht sich von selbst. Die bei Einführung der panoptischen Bauweise von Gefängnissen gewollte totale Kontrolle der gefangenen Körper (immer noch sehr instruktiv hierzu Foucault, „Überwachen und Strafen“), ausgeführt von den Uniformierten, wird nun partiell ausgelagert an eine elektronische Überwachung, die jedoch, da sie sich auf die gedanklichen Inhalte erstreckt, sogar tiefer und weiter geht, als in der Anfangszeit der Gefängnisse.

https://www.freedomforthomas.wordpress.com

How The Wind Rustles And The Acorns Fall: A Few Days Of Freedom!

text online: https://brightonabc.org.uk/news.html#55

On 29.08.2023, after almost 27 years of imprisonment, I was released from the high-security area of Freiburg prison with two hours notice. How does a person feel in such a situation? I would like to report on this after the first 14 days.

On 29.08.2023: The release!

At 8 a.m. I was still sitting in the visiting area of the prison with the probation officer, who might be responsible for me in the future, and we puzzled over when and if a release would take place. At 2 p.m. the time had come – I was discharged and on my way to my new place to live.

I should have been overflowing with happiness, but my focus was on the speedy handling of the move and my first official visits. Already around 3 p.m. I was at the job center and then at the health insurance company. The evening became long, ended after midnight. I got to know people in the new living environment, talked to friends on the phone and immediately started texting. The world of the 21st century had integrated me in a short time: thanks to the local group of the Rote Hilfe e.V. from Freiburg, my smartphone and laptop were ready. It felt surreal to sit on the tram and talk on the phone – just hours before I had sat in a cell with a corded phone and was only allowed to call numbers approved by the prison, and the conversations would be monitored and recorded, as it was always said in an announcement text before calls.

At 8 p.m., for the first time in 27 years, I sat together in a circle of people who voluntarily live together, who had voluntarily taken me in, and where I voluntarily went. It felt just as surreal, but really good.

The first night

The rustling of the leaves, the chirping of the crickets and the falling and hitting of the acorns on the roof, something that the residents here experience every day, was for me after 27 years each an event in itself, the stars above me, the sky. There are rarely trees in prison, the stars are outshone by the bright spotlights of the security infrastructure, everything has to be illuminated and illuminated down to the last detail. The night was short, only about 2 or 3 hours of restless sleep.

The following days

This is not meant to be an account of individual experiences that are banal and commonplace for the readership. But many more phone calls followed for me, my first beautiful personal encounters in freedom, without the usual security apparatus of a prison, excursions to the local Schloßberg or even to the nearby Münstertal. At the same time, the smartphone almost grew on my hand because calls came, appointments had to be coordinated – so that I was suddenly more on the move in a week than in the prison in several weeks. The phone calls with friends were and still are particularly good, because the sensory overload was quite pronounced.

Effect of long deprivation of liberty

Imprisonment in general, especially for a long time, has a detrimental effect on the soul and body, as a rule, people break and break over time. Resisting this takes a lot of strength and success is much better with the help of solidarity from outside. Often, even contact with the world outside the walls can give a person the determination that he might not otherwise have to persevere. The neurological-biological side should not be underestimated either: people’s brains get used to an unparalleled lack of stimulation in years and decades. Always the same walls, colours, paths, smells, people and sounds.

The „dismissal shock“ is particularly pronounced after decades, because so much has changed, dealing with it adequately is a challenge that in turn drains the strength. There is new money (the euro), new technology (smartphone), you don’t just pass by offices today, but have to make an appointment via the Internet or telephone, and much more. Quite a few fail because of this. I am fortunate enough to be accompanied in a very friendly and supportive manner, to an extent that probably not many ex-prisoners are allowed to experience.

Thanks to so many people

I thank the people who have accompanied me, some of them for more than two decades, who have allowed me to walk the path with them and who have walked the path with me.

I would also like to thank the organisations that showed solidarity. The Rote Hilfe e.V. (so called: Red Aid), groups of abc (especially abc Brighton), gefangenen info ( „captured info“), the DreckSack (a Literary Magazine from Berlin). I would also like to thank those who have sent me reading material, letters, books over many, many years and who have also supported me financially.

And my special thanks go to those who typed my articles over and over again, because without their help I would have been doomed to be mute, because in prison I had no access to the Internet. This thanks includes those who have translated my axes and edited translations.

The coming weeks and months

There will be more meetings, events, at some point the attempt to gain a foothold at Radio Dreyeckland (www.rdl.de/) as an intern and Volunteer service, maybe even a visit to the cinema, finding my way into a life that will often remain just a dream for the thousands of prisoners in the FRG and millions worldwide. I keep hearing the rustling of the leaves and the falling of the acorns!

Finally in freedom!

For a world without cages and prisons!

Thomas Meyer-Falk
-Freiburg (Germany)-

www.freedomforthomas.wordpress.com

Der FAB-Behandlungsvertrag

Kürzlich berichtete ich über die Probleme mit der Forensischen Ambulanz. Hier nun der von mir kritisierte Vertragstext.

Da ich das erste mal selbst Bilder poste bitte ich um Nachsicht, sollten die Aufnahmen auf dem Kopf stehen.

Der Vertrag muss zwingend unterschrieben werden, sonst lehnt die FAB Gespräche ab- und wie der Fall belegt, wenn man Kritik so anbringt, dass sie der Leitung der FAB missfällt, dann fliegt man auch raus.

Ich bin sozial gut integriert, aber was passiert vielleicht bei und mit anderen Ex-Gefangenen?

Thomas Meyer-Falk

Bilder: 

 

Wie war die erste Woche – Interview mit rdl

Im Interview mit rdl berichtet Thomas endlich live und nicht nur am Telefon, wie es ihm nach einer Woche in Freiheit geht und wie schwierig es war hier draussen Briefkästen zu finden…

https://rdl.de/beitrag/thomas-meyer-falk-ist-frei

Erfahrungsbericht mit der Forensischen Ambulanz Karlsruhe

Um das Jahr 2008 wurden sogenannte Forensische Ambulanzen (FAB) eingeführt Diese sollen ehemalige Inhaftierte oder aus dem Maßregelvollzug entlassene Menschen in der wiedergewonnenen Freiheit begleiten und auch überwachen. Dabei kommen neben Sozialarbeitenden auch Psycholog*innen zum Einsatz, welche dann therapeutische Gespräche führen. Bis zu fünf Jahren kann der Besuch einer FAB zur Auflage gemacht werden. Ich selbst habe nun einen kleinen Einblick als Betroffener gewinnen können. Die FAB in Karlsruhe hat mich vor wenigen Tagen als Klienten abgelehnt.

Wer ist die FAB in Baden-Württemberg

Die FAB in Baden-Württemberg wird getragen von BIOS e.V., der Behandlungsinitiative Opferschutz, gegründet unter anderem von OLG-Richter Klaus Böhm, vor nunmehr über 15 Jahren. BIOS betreut nicht nur ehemalige Insass*innen, sondern, der Name deutet es an, begleitet auch Tatopfer, allerdings sind die beiden Bereiche intern voneinander getrennt. Ihren Sitz haben BIOS, bzw. die baden-würtembergische FAB in Karlsruhe (https://www.bios-bw.com). Finanziell getragen wird der Verein von Spenden und Zuwendungen d.h. durch die Zuweisung von Geldauflagen seitens der Staatsanwaltschaften oder Gerichte. Die therapeutische Begleitung von Entlassenen trägt im Regelfall jedoch die Staatskasse.

Beginn meiner Erfahrungen

Vor einigen Monaten, ich saß noch in der Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg,

wurde mir mitgeteilt, dass im Falle einer Entlassung ich um eine sogenannte „Vorstellungsweisung“ nicht herum käme. In Fällen in welchen jemand aus der SV entlassen und in dessen Fall die SV „für erledigt“ erklärt wird, ordnen die Gerichte einen umfassenden Katalog an Führungsaufsichtsmaßnahmen an. Selbiges gilt auch für alle jene Inhaftierte die ihre Strafen voll verbüßen mussten. Darunter gibt es Auflagen wie z.B. Meldepflichten bei der Polizei, bei der Bewährungshilfe, Alkoholverbote, der Verbot des Besitzes von bestimmten Gegenständen (insbesondere Waffen, Messer), die Pflicht bestimmte Orte/Straßen/Plätze nicht zu betreten (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__68b.html ). Diese „Führungsaufsicht“ kann bis zu einer Dauer von fünf Jahren ab Entlasstag ausgesprochen werden.

Unter anderem kann angeordnet werden, dass er/sie sich bei der FAB regelmäßig vorstellt. Ein Verstoß gegen eine solche Weisung ist strafbewehrt (vgl. § 145 a StGB: Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren). Zusätzlich gibt es sogenannte „Therapieweisungen“: dort kann auferlegt werden sich nicht nur „vorzustellen“, also kurz bei der FAB „Hallo“ zu sagen und dann wieder zu gehen, sondern sich auf Gespräche einzulassen. Diese Therapieweisung ist insofern „freiwillig“, als keine strafrechtliche Verfolgung erfolgen darf, wenn man dieser nicht nachkommt, allerdings könnte die Dauer der Führungsaufsicht unter bestimmten Umständen über die Dauer von 5 Jahren hinaus verlängert werden.

Da es nicht ganz verkehrt sein könnte mit einer psychologisch versierten Person die möglichen Belastungen nach einer eventuell plötzlichen Freilassung nach 27 Jahren besprechen zu können, stimmte ich einer ersten Kontaktaufnahme noch in der Haftanstalt zu.

Die erste Kontaktaufnahme zu der FAB: in Haft

Zu Besuch kam Frau Dr. K. Im Zweitgespräch legte sie mir einen Behandlungsvertrag vor. Diesen müsse ich unterzeichnen, tue ich dies nicht, würde man Gespräche ablehnen. Da mir der Tonfall des Vertragstextes und erst Recht das Thema Datenschutz und Schweigepflichtentbindung aufstießen, unterschrieb ich unter dem Vorbehalt die Sache nachträglich prüfen zu lassen. Wo lag mein „Problem“ mit dem Text?

Die Betroffenen müssen die FAB von ihrer Schweigepflicht gegenüber Ärzt*innen, Anwält*innen und anderen Personen entbinden, zugleich stimmt man der Verwendung der Daten in der Forschung und zu Zwecken der Publikation zu, wenn auch diese nur in anonymisierter Form einfließen würden. Wer die Unterschrift verweigert oder später widerruft, der/die wird nicht behandelt. Das gilt für die probatorischen Sitzungen in Haft wie für die Zeit nach der Entlassung gleichermaßen.

Laut Frau K sei ich der erste Klient, der sich an alledem störe. Durchgelesen habe vor mir den Text eigentlich auch kaum jemand. Als wir über den Inhalt diskutierten kam schnell der Hinweis, dass ich im Leben in Freiheit meine Schwierigkeiten haben würde, wenn ich z.B. ein Bankkonto bräuchte, denn Banken würden mit mir sicher nicht in einen Dialog über ihre Datenschutzerklärungen treten.

Meine Eingaben

Ich schrieb dann zum einen an den Landesbeauftragten für Datenschutz, da es mir nicht so recht nachvollziehbar erschien, warum die FAB, welche einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, und die behördenintern (z.B. gegenüber Gericht und Bewährungshilfe) sowie gesetzlich von der Schweigepflicht entbunden ist, noch darüber hinaus, ultimativ von den Betroffenen eine viel weitergehende Schweigepflichtentbindung einfordert. Die Verquickung mit dem Therapieangebot erschien und erscheint mir sehr fragwürdig, ob diese Kritik auch von dort geteilt wird ist noch offen.

Zum anderen wandte ich mich an den Landtag: da die FAB vom Staat (mit)finanziert wird, sollte es doch eine staatliche Aufsicht geben. Ich machte geltend, dass es rechtlich und moralisch fragwürdig sein könnte, von Menschen in einer Zwangslage gewissermaßen ultimativ diese Unterschrift einzufordern. Zwangslage deshalb, weil die dann Entlassenen gerichtlich verpflichtet werden dort zu erscheinen, die Auflagen zu erfüllen: tun sie dies nicht droht bei ehemaligen Sicherungsverwahrten strafrechtliche Verfolgung (§ 145 a StGB), oder wer den Strafrest auf Bewährung ausgesetzt bekam, der/dem droht der Widerruf der Bewährungsaussetzung.

Eine freie Wahl hätten die Betroffenen offenbar nicht, so meine Argumentation.

Ein Fragekatalog sorgt bei der FAB für Unmut

Ferner schickte ich einen Fragekatalog an die FAB/BIOS, da ich über diese Institution recherchierte und gerne deren Haltung zu einigen Punkten in Erfahrung gebracht hätte: warum halten sie diesen Vertrag, so wie sie ihn verwenden, für zulässig, welche Einnahmen aus der Forschung generieren sie unter Verwendung von Daten von Proband*innen, welche Veröffentlichungen hat es gegeben? Die FAB/BIOS reagierten bis dato nicht. Allerdings teilte mir die erwähnte Therapeutin der FAB, noch während der letzten Wochen in der JVA mit, dass die Anfrage für ziemliche Aufregung gesorgt hätte, man bei mir in der Zentrale meine, offenbar viel genauer hinschauen zu müssen, wenn ich solche (dreisten?) Anfragen schon aus der Haft heraus stellen würde.

Der Ausschluss meiner Person von der FAB

Am Tag meiner „Blitzentlassung“, es war der 29.08.2023, gerade war mir die freudige Nachricht der sofortigen Freilassung mitgeteilt worden, kam die Stationspsychologin der SV auf mich zu und meinte ich solle mit ihr ins Büro kommen, sie hätte eine Nachricht für mich: die FAB lasse wissen, die Therapieweisung könne ich nicht wahrnehmen, der Grund seien vermutlich meine Eingaben an Landtag und Petitionsausschuss.

Wenige Tage später erreichte mich dann auch ein Brief der FAB, darin teilte man mir mit, selbst die Vorstellungsweisung werde man nicht umsetzen, man wolle nichts mit mir zu tun haben, ich solle davon Abstand nehmen zu versuchen, der für mich unter Strafandrohung gültige Vorstellungsweisung durch Kontaktaufnahme mit dem Freiburger FAB-Büro, nachzukommen. Aber immerhin, man gab mir die besten Wünsche „für Ihren weiteren Lebensweg“ mit auf den Weg; und der Brief schloss mit den Worten „Ihre Forensische Ambulanz Baden“.

Bewertung

Die Eingaben an den Landtag und den Beauftragten für Datenschutz, das nur der Vollständigkeit halber, waren in einem sachlichen, aber verbindlichen Ton gehalten, auch mit der Psychologin der FAB gab es vorbereitende und sinnvolle Gespräche. Spannenderweise gab sie selbst zu, dass man schon im Kolleg*innenkreise, und das längst bevor ich mit meinen Schreiben aktiv geworden sei, an dem Tonfall des Vertrags hätte Verbesserungen in Angriff nehmen wollen.

Fachlich ist die Entscheidung der Leitung der FAB mindestens als „eigenwillig“ und „speziell“ zu charakterisieren. Wenn sie ihren eigenen Auftrag, und die Aufgabe für die sie vom Land finanziell unterhalten wird, ernst nehmen sollte, fragt man sich, als Betroffener, aber auch Außenstehende tun dies, worin konkret die Rückfallprohylaxe bestehen mag, einem Menschen der nach rund 27 Jahren von heute auf morgen entlassen wird, die therapeutische Begleitung zu entziehen. Wie es dann mit Menschen weitergehen würde, welche nicht in ein so freundliches, enges, solidarisches Umfeld eingebunden sind wie ich selbst, dies sich vorzustellen überlasse ich jeder/jedem selbst.

Thomas Meyer-Falk

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Wie der Wind raschelt und die Eichen fallen: eine Woche Freiheit!

Am 29.08.2023 wurde ich nach fast 27 Jahren Inhaftierung binnen zwei Stunden aus dem Hochsicherheitsbereich der JVA Freiburg entlassen. Wie geht es einem Menschen in einer solchen Situation? Darüber möchte ich nach der ersten Woche berichten.

Der 29.08.2023

Noch um 8 Uhr saß ich im Besuchsbereich der JVA mit der womöglich künftig zuständigen Bewährungshelferin und wir rätselten ob und wenn ja wann eine Entlassung erfolgen würde. Um 14 Uhr war es soweit- ich war entlassen und auf dem Weg zu meiner neuen Wohnmöglichkeit. Ich hätte überschäumen müssen vor Glück, aber im Vordergrund stand die zügige Abwicklung des Umzugs und der ersten Ämtergänge. Schon gegen 15 Uhr stand ich im Job-Center und danach bei der Krankenkasse. Der Abend wurde lang, endete nach Mitternacht. Ich lernte in dem neuen Wohnumfeld Menschen kennen, telefonierte mit Freund*Innen und fing gleich an zu simsen. Die Welt des 21. Jahrhunderts hatte mich in Kürze integriert: denn dank der OG der Roten Hilfe e.V. aus Freiburg lagen Smartphone und Laptop bereit.

Es fühlte sich surreal an, in der Strasßenbahn zu sitzen und zu telefonieren- noch Stunden zuvor hatte ich mit einem Schnurtelefon in einer Zelle gesessen und durfte nur von der JVA genehmigte Nummern anrufen, und die Gespräche konnten überwacht und aufgezeichnet werden, wie es immer vor Anrufen in einem Ansagetext hieß.

Um 20 Uhr saß ich das erste Mal seit 27 Jahren im Kreis von Menschen zusammen die freiwillig zusammenleben, die mich freiwillig bei sich aufgenommen hatten und wohin ich freiwillig gegangen bin. Das fühlte sich genauso surreal, aber richtig gut an.

Die erste Nacht

Das Rauschen der Blätter, das Zirpen der Grillen und das Herabfallen und Aufschlagen der Eicheln auf den Dächern, etwas das die Bewohner*innen hier tagtäglich erleben, war für mich nach 27 Jahren jedes für sich ein Ereignis, die Sterne über mir, der Himmel. Im Gefängnis gibt es selten Bäume, die Sterne werden von den grellen Scheinwerfern der Sicherheitsinfrastruktur überstrahlt, alles muss bis ins letzte erhellt und ausgeleuchtet werden. Die Nacht war kurz, nur rund 2 oder 3 Stunden unruhiger Schlaf.

Die Folgetage

Das hier soll kein Erlebnisbericht von Einzelerlebnissen sein, die für die Leser*innenschaft banal und alltäglich sind. Aber es folgten für mich viele weitere Telefonate, erste schöne persönliche Begegnungen in Freiheit, ganz ohne den sonst so üblichen Sicherheitsapparat einer JVA, Ausflüge auf den örtlichen Schloßberg oder auch dann ins nahegelegene Münstertal. Nebenbei wuchs mir das Smartphone schon fast an die Hand, weil Anrufe kamen, Termine zu koordinieren waren- so dass ich plötzlich in einer Woche mehr in Bewegung war als in der Haftanstalt in mehreren Wochen. Die Telefonate mit Freund*innen taten und tun besonders gut, denn die Reizüberflutung war doch recht ausgeprägt.

Wirkung langer Freiheitsentziehung

Haft allgemein, lange insbesondere wirkt sich auf Seele und Körper nicht nur nachteilig aus, in der Regel brechen und zerbrechen Menschen im Laufe der Zeit. Sich dem zu widersetzen kostet viel Kraft und gelingt mit Hilfe solidarischer Begleitung von außen wesentlich besser. Oft kann schon ein Kontakt in die Welt vor den Mauern einen Menschen die Entschlossenheit geben, die er sonst vielleicht nicht hätte, um durchzuhalten.

Auch die neurologisch-biologische Seite sollte nicht unterschätzt werden: die Gehirne der Menschen gewöhnen sich in Jahren und Jahrzehnten an eine Reizarmut sondersgleichen. Stets die selben Wände, Farben, Wege, Gerüche, Menschen und Geräusche.

Der „Entlassschock“ ist nach Jahrzehnten besonders ausgeprägt, denn soviel hat sich geändert, damit adäquat umzugehen ist eine Herausforderung die ihrerseits an den Kräften zehrt. Es gibt neues Geld (den Euro), neue Technik (Smartphone), auf Ämtern geht mensch heute nicht einfach so vorbei, sondern muss via Internet oder Telefon einen Termin vereinbaren, und vieles mehr.

Nicht wenige scheitern daran. Ich habe das Glück sehr freundlicher und solidarischer Begleitung, in einem Umfang wie es wahrscheinlich nicht viele Ex-Gefangene erleben dürfen.

Die nächsten Wochen und Monate

Es werden weitere Treffen anstehen, Veranstaltungen, irgendwann der Versuch bei Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de/) Fuß zu fassen als Praktikant und Bufdi, vielleicht auch mal ein Kino-Besuch, sich tastend in ein Leben hinein leben, das für die tausenden Gefangenen in der BRD und weltweit Millionen oftmals nur ein Traum bleiben wird.

Ich höre weiter das Rauschen der Blätter und das Fallen der Eicheln!

Endlich in Freiheit!

Für eine Welt ohne Käfige und Knäste!

Thomas Meyer-Falk

-Freiburg-

Freiheit nach 27 Jahren!

Was für aufregende erste Stunden und Tage in Freiheit. Nach fast 27 Jahren wurde ich am 29.08.2023 entlassen.

Die Wartezeit auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Nachdem das Landgericht Freiburg am 05.07.2023 in einer mündlichen Anhörung mitteilte, man werde mich entlassen, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und nach Eingang der Akten beim OLG Karlsruhe wurden erst Schriftsätze zwischen Anwalt und Staatsanwaltschaft gewechselt.

Es war nervlich einerseits aufreibend, denn es stand die nicht völlig aussichtslose Möglichkeit im Raum, dass das OLG den Fall anders beurteilen würde als die Vorinstanz. Aber auch dank der freundlichen und solidarischen Begleitung von Freund*innen kam ich gut durch die Wochen.

Ja, und andererseits bot die „Wartezeit“ die Möglichkeit Abschied zu nehmen von Mitgefangenen.

Tag der Entscheidung: 29.08.2023-noch in der JVA

Morgens um acht Uhr besuchte mich noch die Bewährungshelferin und wir rätselten wann wohl die Entlassung erfolgen würde. Dann kehrte ich in die Zelle zurück, las Zeitung, als mich gegen 10:30 Uhr der Stationsbeamte „St.“ holte. Ich müsse „zur Frau Dr. Sch.“, der therapeutischen Leiterin der SV. In Begleitung von Herrn „St.“ und des Bereichsdienstleiters „W.“ ging es in ihr Büro, dort lag das Telefax, das wenige Minuten zuvor eingetroffen war. „Jetzt ist es soweit!“ meinte die Leiterin, wir besprachen noch ein paar Minuten die notwendigen Formalitäten und dann verabschiedete sie mich mit guten Wünschen in die Freiheit.

Etwas konspirativ drückte mit der erwähnte Bereichsdienstleiter einen Zettel in die Hand, er habe den Auftrag mir das auszuhändigen: „Wir sind für Sie das! Konex“ ein Blatt des Verfassungsschutzes für Aussteiger*innen. Das fand ich lustig und als ich meinte, das werde ich öffentlich machen kam nur die Antwort, sein Auftrag sei lediglich mir das Blatt zu geben.

In den nächsten rund zwei Stunden räumte ich die Zelle, verabschiedete mich von Mitinsassen und dann wurde ein LKW beladen. Es sammelt sich in 27 Jahren doch manches an. Mit zwei Beamten in Uniform ging es in einem Sprinter ein letztes Mal durch die Gefängnistore.

Tag der Entscheidung: endlich in Freiheit am 29.08.2023

Und so fuhren wir durchs Tor, durch das ich sonst nur als Insasse kam in dem Bewusstsein wieder zurück in die Knastwelt zu müssen. Diesmal aber nicht mehr. Endlich. Jetzt ging es in Freiburg zu den Menschen die mir erstmal die Möglichkeit geben anzukommen in Freiheit. Dort kamen dann gleich einige der künftigen Mitbewohner*innen und halfen beim Transport zu meiner Wohnmöglichkeit. Auch die Beamten luden mit aus- verabschiedeten sich und fuhren zurück in die Welt in die ich nun nicht mehr zurück musste.

Ruhe kehrte nicht ein, denn ich musste noch am Nachmittag zum Job-Center und zur Krankenkasse. Danach stand ein gemeinsames Essen in der neuen Gemeinschaft an und es war bewegend, nach 27 Jahren mit Menschen die sich mich irgendwie „ausgesucht“ und die ich mir „ausgesucht“ habe zusammen an einem Holztisch essend, plaudernd.

Erst kurz nach Mitternacht kam ich ins Bett und schlief auch nicht lang.

Der erste Tag in Freiheit!

Am nächsten Morgen um 7 Uhr fuhr ich erst zur JVA, ja, da musste ich nochmal hin. Denn der „Umzugsservice“ der Anstalt war tatsächlich umfassend, man kümmerte sich um die melderechtliche Ummeldung an die neue Adresse und so konnte ich am Anstaltstor die Ausdrucke der Meldebescheinigung abholen und gleich zum Job-Center, denn dieses leistet erst, wenn diese Bescheinigung vorliegt.

Es gab dann viele Gespräche, Telefonate und Begegnungen.

Das muss sich alles erstmal setzen!

Dank an all die Menschen

Ich danke allen die sich über so viele Jahre solidarisch, freundschaftlich an meine Seite gestellt haben, die den Weg zusammen gegangen sind mit mir. Und ich freue mich jetzt auf ein Leben außerhalb der Mauern, zusammen mit Euch! Das Gefängnis wird Teil meines Lebens und auch der Zukunft bleiben, denn in der Anti-Knastszene werde ich aktiv bleiben, mir aber auch einen Ausgleich in anderen Bereichen suchen, suchen müssen, denn erst mit der Entlassung fiel mir auf, wie „verspannt“ ich dann doch war und immer noch bin. Und ich freue mich schon auf das Zusammenleben mit den Menschen wo ich jetzt wohne! Ein Dank gilt auch Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de/) die mir die Möglichkeit geben dort zu hospitieren.

Ausblick

Knäste gibt es immer noch, sie sind Elendsverwahrungsanstalten. Immer mal wieder kommen ja selbst Mitarbeitende von Knästen auf diese Idee und verlassen den Betrieb (z.B. Thomas Galli, ehemaliger Leiter einer JVA, heute Anwalt), aber in der Gesamtgesellschaft ist noch kein Punkt erreicht, dass breit über die Abschaffung auch nur diskutiert würde. Dies gilt es aber zu verändern!

Für eine Welt ohne Knäste und Käfige!

Thomas Meyer-Falk

-nach knapp 27 Jahren Haft endlich in Freiheit-

https://www.freedomforthomas.wordpress.com/

Nach 27 Jahren

Thomas Meyer-Falk ist gestern vormittag entlassen worden.

endlichendlichendlich!

Wieder in eigener Sache: Das Warten geht weiter! OLG hat noch nicht entschieden

Nachdem das Landgericht Freiburg am 12. Juli 2023 meine Entlassung beschlossen und hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben hat, liegen die Akten seit dem 28. Juli dem OLG Karlsruhe vor.

Der weitere Verfahrensgang

In den folgenden zwei Wochen wechselten die Staatsanwaltschaft (StA), die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) und mein Verteidiger aus Düsseldorf mehrfach Schriftsätze. Wobei die Begründung von StA und GStA nicht über die immer wiederholte Behauptung hinaus reichte, ich sei deshalb weiterhin gefährlich, weil dies früher Sachverständige behauptet hätten und die gegenteiligen Ergebnisse von Frau Dr. Z. aus dem vergangenen und von Herrn Dr. R. und Frau Diplompsychologin M. aus diesem Jahr deshalb „anzuzweifeln“ seien.

Die objektivste Behörde der Welt: die Staatsanwaltschaft

Man höre und staune: Die StA hatte nicht nur zu meinem Nachteil Beschwerde eingelegt – sie hat dies auch zu meinen Gunsten getan. Das Landgericht hatte im Zuge der Entlassungsentscheidung unter anderem die Auflage erteilt, dass ich monatlich einmal bei der Polizeidirektion Süd in Freiburg vorzusprechen hätte, nämlich bei Koordinator KURS. Letzteres ist ein Akronym und steht für „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualtätern“. Da ich kein Sexualtäter sei, so die StA, handele es sich um eine „gesetzeswidrige Weisung“. Mir sei hingegen die Auflage zu erteilen, mich einmal im Monat beim für meinen künftigen Wohnsitz zuständigen Revier Nord zu melden. KURS sei zwar auch für Ex-Gefangene zuständig, die keine Sexualtäter seien, aber nur dann wenn die elektronische Fußfessel angeordnet worden wäre. Diese sei in meinem Fall aber nicht Gegenstand der gerichtlichen Weisungen.

Am 10. August 2023 hat daraufhin das LG Freiburg seinen eigenen Weisungsbeschluss vom 12. Juli 2023 geändert und die Vorstellungsweisung vollständig gestrichen – ich müsse zu keiner Polizeistation! Das LG folgte der Argumentation der StA: Da ich kein Sexualtäter, und auch die elektronische Fußfessel nicht angezeigt sei, bestehe kein Raum mich zu verpflichten, bei KURS vorstellig zu werden. Mich zu einem anderen Revier zu schicken, so das Gericht weiter, biete allerdings keinen „Mehrwert“ hinsichtlich der Resozialisierung, da ich sowieso monatlich zur Bewährungshelferin und einer Therapeutin gehen müsse. Deshalb sei die entsprechende Weisung ersatzlos zu streichen.

Ausblick

Mein Verteidiger hat mehrfach versucht, das OLG telefonisch zu erreichen, entweder war niemand da, die/der den Anruf entgegennahm, oder es war zumindest die Geschäftsstelle besetzt, aber die Richter*innen waren im homeoffice oder aus sonstigen Gründen nicht anwesend. Es bleibt weiterhin spannend und nicht abschätzbar, wann das OLG über die Frage der Entlassung entscheiden wird. Freund*innen haben letzten Monat einen Solibrief veröffentlicht (https://www.anarchistischefoderation.de/offener-brief-aufforderung-zur-entlassung-des-sicherungsverwahrten-thomas-meyer-falk/) und es ist zu hoffen, dass das OLG nun in überschaubarer Zeit die Beschwerde der StA zurückweisen wird.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Radiointerview mit Thomas zur aktuellen Situation

Radiointerview mit „Wie viele sind hinter Gittern“ zur aktuellen Situation:

Da die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg eingelegt hat, liegt der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen ist.

https://www.freie-radios.net/123659

Prüfung der Freilassung dauert an

Nachdem die Staatsanwaltschaft in meinem Fall den die Freilassung anordnenden Beschluss des Landgerichts Freiburg angefochten hat, gingen am 28.07.2023 die Akten beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Aktuell werden Schriftsätze gewechselt: Mein Anwalt soll bis zum 11.08.2023 ebenso Stellung nehmen wie die mittlerweile zuständige Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Ob dann schon kommende Woche eine Entscheidung getroffen wird oder weiterer Schriftverkehr erfolgt, ist noch offen. Für die freundliche solidarische Begleitung danke ich Euch allen vielmals.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Solidarische Grüße zur Soliwoche für anarchistische Gefangene 2023

Auch hier aus dem in Süddeutschland gelegenen Freiburg solidarische und herzliche Grüße zu der Soliwoche. Seit bald 27 Jahren beobachte ich die Welt hinter Gittern aus der Perspektive des gefangenen Menschen. Erst in Untersuchungshaft, später in Strafhaft und schließlich seit 2013 in Sicherungsverwahrung (SV). Die SV wurde ein Deutschland 1933 eingeführt. Ja, es waren die Nazis, die am 24.11.1933 das Strafrecht entsprechend ergänzten. Seitdem können in Deutschland Menschen auch nach Verbüßen der Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit in Gefängnissen gehalten werden. In den 1990er und 2000er Jahren zogen auch andere europäische Länder nach, stets im Namen der „öffentlichen Sicherheit“: Belgien, Frankreich, Schweden, Großbritannien, Schweiz und viele Länder mehr.

Dabei erweist sich schon die normale Haft in vielen Fällen als eine Todesstrafe auf Raten: Erst stirbt die Seele und oftmals am Ende auch der Körper. Gerade vor ein paar Wochen hat sich in der Freiburger SV ein erst Anfang-40-jähriger das Leben genommen. Er sah offenbar für sich keine realistische Perspektive, wieder in Freiheit zu gelangen. Frau, Kinder, Adoptivmutter, Geschwister trauern um ihn, aber auch einige der Mitinsassen. Dabei muss jedoch eines klar sein: Auch Gefangenen steht das Recht zu, sich das Leben zu nehmen. Niemand soll es ihnen verbieten dürfen. Aber es ist auch zu fragen, welche Mitverantwortung tragen die staatlichen Institutionen an solch einer Entscheidung? Es wäre zu leicht, diese aus ihrer Verantwortung zu entlassen, indem auf die autonome Entscheidung der jeweiligen Insass:innen verwiesen würde.

Anarchist:innen streiten und kämpfen für den Autonomieanspruch der Individuen, aber immer auch eingebettet in ein soziales Netz. Denn kein Mensch steht jemals für sich alleine, wir alle sind eingewoben in ein Netz sozialer Beziehungen! Niemand ist eine Insel! Wir alle sind Teil des sozialen Miteinanders. Etwas, das verloren zu gehen scheint in der modernen Konsumwelt, wo Menschen nur in scheinbar „sozialen“ elektronischen Welten miteinander interagieren, aber in Wirklichkeit doch vielfach in die Vereinzelung von ihren Smartphones zurückgeworfen werden.

Gefängnisse sind in aller Regel internetfreie Zonen. Mein Beitrag heute findet auch nur deshalb Verbreitung, weil solidarische Menschen ihn abtippen und online verbreiten, auf diese Wiese die Gefangenenperspektive zur kritisierenden Kenntnis einer gewissen Öffentlichkeit bringen. Diese Möglichkeit verweist auf das dann durchaus auch emanzipatorische Potenzial der elektronischen Medien. Wenn nämlich zuvor nicht vernetzte Menschen zueinander Kontakt finden, wenn zuvor Namenlosen, Gesichtslosen und Stimmlosen schlussendlich doch Namen, Gesicht und Stimme gegeben wird.

Das strukturelle Ausgeliefertsein, das das Leben der Gefangenen kennzeichnet, soll in dieser Woche ganz besonders in den Fokus gerückt werden. Die oftmals unmenschlichen, erniedrigenden Haftbedingungen werden skandalisiert. Es wird die Freiheit der Gefangenen gefordert! Immer und immer wieder! Jahr um Jahr! Aber nur wenn diese Forderungen kontinuierlich erhoben und von Generation zu Generation weitergetragen werden, wenn an jene erinnert wird, die in den Gefängnissen leben und auch dort sterben, nur dann werden wir etwas ändern.

Für eine Welt ohne Käfige und Gefängnisse!

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

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In eigener Sache: Staatsanwaltschaft weiter gegen Freilassung


Wie am 13.07.2023 berichtet, hat das Landgericht (LG) Freiburg meine Haftentlassung beschlossen.
Wenig überraschend, hat hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Sie hält die für mich günstigen Gutachten für nicht überzeugend. Nun geht der Fall zum 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe,wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen sein dürfte.


Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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