1. Startseite
  2. Lokales
  3. Göttingen
  4. Friedland

Festnahme nach Tod einer 16-Jährigen in Friedland: Tatverdächtiger sollte abgeschoben werden

Kommentare

Tatverdächtiger 31-Jähriger vom Friedländer Bahnhof sollte gar nicht mehr in Deutschland sein. Niedersachsens Innenministerin äußert sich.

Neue Entwicklungen in dem Fall um den Tod einer 16 Jahre alten Auszubildenden, die am Bahnhof Friedland von einem 31-Jährigen mutmaßlich vorsätzlich vor einen Zug gestoßen und dadurch tödlich verletzt wurde.

Nach der Festnahme eines 31-jährigen Tatverdächtigen, dem vorsätzlicher Mord vorgeworfen wird, hat die Staatsanwaltschaft Göttingen weitere Details zu dem mutmaßlichen Täter veröffentlicht. Für die Justiz ist er kein Unbekannter. Er hätte Deutschland bereits verlassen sollen.

Mutmaßliches Tötungsdelikt am Bahnhof Friedland (Kreis Göttingen): 31-Jähriger stellte Asylantrag

Der Beschuldigte mit irakischer Staatsangehörigkeit wurde erstmalig im August 2022 von der Bundespolizei im Hauptbahnhof in Braunschweig einer Personenkontrolle unterzogen.

Dabei teilte er den Beamten sein Asylbegehren mit. Ein entsprechender Asylantrag des Mannes wurde laut Staatsanwaltschaft Göttingen im Dezember 2022 als unzulässig abgelehnt. Es wurde eine Abschiebung nach Litauen angeordnet. Der Beschuldigte klagte gegen diese Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies seine Klage gegen die Abschiebung am 10. Februar dieses Jahres zurück. Die Abschiebeanordnung nach Litauen ist seit dem 18. März vollstreckbar.

EIn Flugzeug am Himmel, im Vordergrund Stacheldraht.
Der 31-jähriger Iraker, der beschuldigt wird, eine 16-jährige Auszubildende am Bahnhof Friedland gegen einen Güterzug gestoßen zu haben, sollte bereits nach Litauen abgeschoben werden. © dpa

Nachdem der Beschuldigte zwischenzeitlich unbekannten Aufenthalts war, kam er ab dem 1. Juli in Haft. In der Justizvollzugsanstalt verbüßte eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe, da er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte.

Beschuldigter klagte vor dem Verwaltungsgericht Göttingen: Antrag wurde abgelehnt

Nachdem die Ausländerbehörde von der Inhaftierung des 31-Jährigen erfahren hatte, stellte sie am 16. Juli beim Amtsgericht einen Antrag auf Anordnung der Abschiebehaft. Das Amtsgericht Hannover lehnte jedoch durch Beschluss vom 17. Juli, also nur einen Tag später, die Anordnung ab.

Zur Begründung führte das Gericht aus, die Darlegungen der Landesaufnahmebehörde genügten nicht, um den Haftgrund der erheblichen Fluchtgefahr zu begründen. Dem Betroffenen sei keine Ausreisefrist gesetzt worden. Am 22. Juli meldete sich der Beschuldigte erneut als Asylsuchender in der Landesaufnahmebehörde Friedland. Einer daraufhin erfolgten Vorladung leistete er keine Folge.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD): „Der Fall zeigt einmal mehr die massiven Probleme dieser dysfunktionalen Dublin-Verfahren“, kritisierte die Ministerin. „Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass sich Personen jahrelang in Deutschland aufhalten, obwohl ein ganz anderer EU-Staat für sie zuständig ist.“

Tatverdächtiger vom Bahnhof Friedland: Diagnose paranoide Schizophrenie

„Es muss jetzt sehr genau aufgearbeitet werden, warum eine Überstellung in diesem Fall nicht gelungen ist“, sagte Behrens weiter. Zugleich forderte sie eine rasche Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die SPD-Politikerin warnte indes davor, „diesen schrecklichen Fall zu missbrauchen, um Fremdenfeindlichkeit und Hass zu schüren“.

Im Anschluss an seine Festnahme ordnete die Staatsanwaltschaft Göttingen seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Diese Unterbringung bedeutet die einstweilige Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, wenn dringende Gründe vorliegen, dass sie eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.

Außerdem muss eine dauerhafte Unterbringung zu erwarten sein und die öffentliche Sicherheit diese erfordern. Es handelt sich um eine vorläufige Maßnahme. Sofern sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens herausstellt, dass eine untergebrachte Person voll schuldfähig ist, wird der Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umgewandelt und die Person in eine Haftanstalt verlegt, erklärt dazu die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.

Was gibt es Neues aus Göttingen?
Jeden Samstag informiert Sie der Göttingen-Newsletter über Nachrichten aus der Lokalpolitik, Polizeieinsätze & Veranstaltungen. Eine kurze Registrierung genügt.

Das ist deshalb wichtig, da der Beschuldigte laut Mitteilung am Tattag diverse psychische Auffälligkeiten zeigte. Bei ihm wurde bereits in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

Auch interessant

Dieser Inhalt von Outbrain kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion

close

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt anmelden und mehr Funktionen und Inhalte freischalten.

USER.ID, den Login-Service von IPPEN.MEDIA. Was ist USER.ID?