Regeln auf dem Veranstaltungsgelände
Das Mitführen von Messern ist verboten. Ein Messer ist dabei ein jeglicher Gegenstand mit
einer Klinge und einem Griff, der zum Schneiden, Schaben oder Stechen verwendet werden
kann oder in anderer Weise dazu geeignet ist Verletzungen herbeizuführen. Der
Sicherheitsdienst des Veranstalters ist befugt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen
durchzuführen und entsprechende Gegenstände zu konfiszieren.
Ebenfalls verboten ist ausnahmslos jegliches Mitführen und Konsumieren von Cannabis.
Auch diese Regel wird vom Sicherheitsdienst kontrolliert und durchgesetzt, nötigenfalls mit
Platzverweis.