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Klingbeil will Voraussetzungen schaffen

SPD für AfD-Verbotsverfahren – „Kein Taktieren mehr“

Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, und Tim Klüssendorf, SPD-Generalsekretär, beim Bundesparteitag in Berlin

Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, und Tim Klüssendorf, SPD-Generalsekretär, beim Bundesparteitag in Berlin

Berlin. Die SPD treibt die Debatte über einen Verbotsantrag gegen die AfD voran. Auf ihrem Bundesparteitag in Berlin forderte sie am Sonntag sofortige ernsthafte Vorbereitungen für ein solches Verfahren. „In dem Moment, wo der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben“, sagte Parteichef Lars Klingbeil.

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Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.“ Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.

Kanzler Merz bisher „skeptisch“

Die Forderungen nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Auch die Grünen hatten sich zuletzt für eine entsprechende Arbeitsgruppe ausgesprochen. „Wir müssen frühzeitig handeln, bevor diese Partei weiter systematisch unsere Demokratie untergräbt“, sagte ihr Parteichef Felix Banaszak den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält ein AfD-Verbotsverfahren bisher für zu riskant.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält ein AfD-Verbotsverfahren bisher für zu riskant.

Kanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem Verbotsverfahren jedoch „sehr skeptisch“. Nach Ansicht des CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführers Steffen Bilger reichen die bisherigen Erkenntnisse für einen Verbotsantrag nicht aus. Und: „Spätestens nach dem ‚Compact‘-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte“, sagte er den Funke-Zeitungen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins für rechtswidrig erklärt.

Thüringer Innenminister: „Wann, wenn nicht jetzt?“

Auf dem SPD-Parteitag warnten mehrere Redner, die AfD wolle die Demokratie abschaffen – und sie sei nicht mehr weit entfernt vom Schritt in eine Regierung. Thüringens Innenminister Georg Maier zeigte sich zuversichtlich, dass der Partei eine Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen sei. Wenn die Beweislage gut und stabil sei, müsse das Verbotsverfahren eingeleitet werden. „Wer, wenn nicht wir? Wann, wenn nicht jetzt?“, fragte Maier.

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Natürlich berge ein Verbotsantrag auch Risiken, das zeige das gescheiterte Verfahren um die NPD, räumte der Innenminister ein. „Aber ich bin inzwischen der Auffassung, dass das Risiko, nichts zu tun, mittlerweile deutlich größer ist als das Risiko, vor Gericht eine Niederlage zu kassieren.“

RND/dpa/KNA

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