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Bundespolizist arbeitete für kriminelle Securityfirma aus Kassel – und verriet Dienstgeheimnisse

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Das Verwaltungsgericht in Göttingen.
Das Verwaltungsgericht Göttingen gab einer Disziplinarklage der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Bundespolizisten aus Duderstadt (Kreis Göttingen) statt. © Archivfoto: Bernd Schlegel

Verwaltungsgericht Göttingen: Bundespolizist aus Duderstadt soll aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden und steht nun vor Gericht.

Duderstadt/Göttingen – Ein Angehöriger der Bundesbereitschaftspolizei in Duderstadt (Kreis Göttingen) soll aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, weil er ohne Genehmigung Nebentätigkeiten ausgeübt und Dienstgeheimnisse weitergegeben hat.

So das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen, das damit einer Disziplinarklage der Bundesrepublik Deutschland gegen den 48-jährigen Polizisten stattgab. Er habe sich in ein kriminelles Umfeld begeben und in schwerwiegender Weise gegen Dienstpflichten verstoßen, sagte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Stefanie Killinger. (AZ 9 A 1/23).

Bundespolizist aus dem Kreis Göttingen arbeitete für kriminelle Securityfirma aus Kassel

Der Beamte war 1993 in den Polizeidienst eingetreten, seit 2012 ist er bei der Bundespolizei in Duderstadt tätig. 2017 wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zuvor hatten Fahnder die Geschäftsräume einer Sicherheitsfirma im Kreis Kassel durchsucht. Es bestand der Verdacht, dass dort in großem Stil Schwarzarbeit betrieben wurde.

Der Geschäftsführer der Security-Firma, die bundesweit bei Großveranstaltungen im Einsatz war, war ein Bekannter des Polizisten. Das Landgericht Kassel verurteilte den Firmenchef später zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten, weil er Steuern und Sozialabgaben von 3,5 Millionen Euro hinterzogen hatte. 

Im Zuge des Verfahrens stießen die Ermittler darauf, dass der Bundespolizist in mindestens sechs Fällen für die Sicherheitsfirma seines Bekannten gearbeitet hatte. Der Polizist hatte diese Nebentätigkeit nicht angezeigt und somit auch keine Genehmigung – die er auch nicht bekommen hätte. Der Polizist machte geltend, dass er nur untergeordnete Hilfstätigkeiten verrichtet habe. Dem Gericht zufolge ergibt sich aber aus den Akten, dass der Polizist sich selbst als „rechte Hand des Chefs“ bezeichnet habe. Er habe so eine deutlich wahrnehmbare Rolle gespielt, sagte Killinger.

„Rechte Hand des Chefs“: Polizist recherchierte, ob Security-Mitarbeiter Vorstrafen hatten

Weiterer Vorwurf war die Verletzung von Dienstgeheimnissen. Der Polizist hatte 2016 zweimal in einem Polizei-Informationssystem recherchiert, ob bestimmte Personen, die für die Security-Firma tätig sein sollten, irgendwelche Vorstrafen hatten. Die auf diese Weise erlangten Informationen hatte er dann per Whatsapp an den Firmenchef weitergeleitet. Diese unzulässige Datenabfrage ohne dienstlichen Anlass hatte dem Beamten schon ein Strafverfahren eingebracht. 2021 erließ das Amtsgericht Kassel gegen ihn einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro, der rechtskräftig geworden ist.

Auch bei einem anderen Anliegen soll der Polizist seinem Bekannten behilflich gewesen sein: Der Chef der Security-Firma hatte eine Vorliebe für luxuriöse Sportwagen, die Behörden hatten ihm aber den Führerschein entzogen. Er erkundigte sich bei seinem Freund und Helfer, wie Bundespolizisten vorgehen, wenn ihnen bei einer Kontrolle ein EU-Führerschein vorgelegt wird.

Ausgewerteten Chats zufolge gab ihm der Polizist die gewünschte Auskunft. Obwohl der Polizist gewusst habe, dass sein Bekannter gefälschte Dokumente aus dubioser Quelle bezog, habe er keine Anzeige erstattet.

Verwaltungsgericht Göttingen: Polizeibeamte sind in besonderem Maße zur Loyalität verpflichtet

In der Urteilsbegründung hieß es, dass Polizisten in besonderem Maße zur Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn und der Rechtsordnung verpflichtet seien. Der Beamte habe jedoch das Verhalten eines korrumpierten Polizisten gezeigt. Seine Verstöße gegen die Dienstpflichten seien so erheblich, dass er aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Einen ähnlichen Fall hatte es vor zwei Jahren bei der Polizeiinspektion Northeim gegeben. Die damalige Leiterin des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) hatte für ein führendes Mitglied der Rockergruppierung „Hells Angels“ in einer polizeiinternen Datenbank recherchiert.

Das Amtsgericht Northeim erließ wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro (5400 Euro). Die 31-Jährige war noch in der Probezeit. Die Polizeidirektion entfernte sie aus dem Dienst. (Heidi Niemann)

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