Amtsgericht EbersbergFahrer mit Fahne

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Der Alkoholtest, den die Ebersberger Polizeibeamten bei einem 44-Jährigen aus dem Landkreis veranlasst haben, hat eine deutliche Sprache gesprochen – ganz im Gegensatz zum Getesteten selbst.
Der Alkoholtest, den die Ebersberger Polizeibeamten bei einem 44-Jährigen aus dem Landkreis veranlasst haben, hat eine deutliche Sprache gesprochen – ganz im Gegensatz zum Getesteten selbst. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Ein 44-Jähriger soll von einer Feier in Ebersberg betrunken nach Hause gefahren sein. Er selbst bestreitet das, doch vor Gericht kommt er damit nicht weit.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Über eines waren sich alle Beteiligten an diesem Prozess einig: Fahrtüchtig ist der 44-jährige Mann aus dem mittleren Landkreis Ebersberg an jenem Nachmittag Anfang Dezember vergangenen Jahres nicht mehr gewesen. Ein von der Polizei veranlasster Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 2,6 Promille. Gemessen wurde dieser allerdings, als der Mann bereits neben seinem Auto in der heimischen Hofeinfahrt stand. Diesen Umstand nutzte der 44-Jährige nun, um den gegen ihn erlassenen Strafbefehl vor Gericht anzufechten. Seine Behauptung: Er sei an dem Tag überhaupt nicht gefahren.

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