1. Startseite
  2. Hessen

Mehr Behandlungsfehler in Hessen gemeldet – Krankenkasse fordert Spezialisierung

Kommentare

In Hessen häufen sich Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler. Besonders betroffen sind chirurgische Eingriffe. Die TK fordert nun Reformen.

Kassel – Laut einer Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse (TK) herrscht bei einigen Menschen in Hessen Unzufriedenheit mit ihren medizinischen Behandlungen. Im vergangenen Jahr meldeten 576 Versicherte aus Hessen bei der TK den Verdacht auf Behandlungsfehler. Die meisten dieser Fälle traten bei chirurgischen Eingriffen (178 Fälle), in der Zahnmedizin (98) und in der Geburtshilfe (46) auf. Bundesweit registrierte die TK im gleichen Zeitraum 6431 Verdachtsfälle.

Wissenschaftliche Studien legen nahe, dass die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler wahrscheinlich deutlich höher ist, als die von der TK erfassten Zahlen vermuten lassen. Patienten erkennen diese Fehler oft nicht, da ihnen das nötige Fachwissen fehlt, so die Mitteilung der TK.

TK möchte Meldepflicht für Behandlungsfehler in Hessen

Die Techniker Krankenkasse möchte Menschen unterstützen, bei denen Behandlungsfehler vorgekommen sind.
Die Techniker Krankenkasse möchte Menschen unterstützen, bei denen Behandlungsfehler vorgekommen sind. © Imago/elke Münzel/IMAGO/CHROMORANGE

Fehler im Gesundheitswesen können schwerwiegende Folgen haben. Daher fordert die TK in Hessen, die geplante Klinikreform zügig voranzutreiben. Krankenhäuser sollten sich stärker spezialisieren. „Wenn sich Krankenhäuser spezialisieren und auf Leistungen konzentrieren, für die sie personell und technisch ausgestattet sind, erhöht das die Patientensicherheit. Das trägt mit dazu bei, Behandlungsfehler zu vermeiden“, erklärt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen.

Zusätzlich plädiert die TK für eine Meldepflicht von Behandlungsfehlern in allen medizinischen Einrichtungen. Nur so könnten Fehler erfasst und nicht übersehen werden. „Besser wäre es, jeden einzelnen Vorfall systematisch auszuwerten und aus Fehlern Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit zu ziehen“, betont Voß.

Betroffene sollten im Verdachtsfall schnell ein Gedächtnisprotokoll über den Behandlungsverlauf erstellen und dabei auch die beteiligten Ärzte und Pfleger dokumentieren, rät die TK. Anschließend wäre es ratsam, sich an die Krankenkasse zu wenden. Ein medizinisches Gutachten kann ebenfalls erstellt werden. Dieses Gutachten kann in Verhandlungen über Schadensersatz mit dem Arzt, der Ärztin, dem Krankenhaus, der Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden.

Die Beiträge für Krankenkassen sind so hoch wie nie. Jedoch gibt es Wege, um Geld einzusparen.

Auch interessant

Dieser Inhalt von Outbrain kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

Kommentare

Teilen

Dieser Inhalt von Engagently kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

close

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt anmelden und mehr Funktionen und Inhalte freischalten.

USER.ID, den Login-Service von IPPEN.MEDIA. Was ist USER.ID?