Neues Verfassungsschutz-Gutachten:Warum die gesamte AfD als  „gesichert rechtsextremistisch“ gilt

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Seit Freitag gilt die AfD offiziell als verfassungsfeindlich.
Seit Freitag gilt die AfD offiziell als verfassungsfeindlich. (Foto: Michael Probst/AP)

Pläne für Remigration, Begriffe wie „Messermigranten“ und „Umvolkung“: Nach monatelanger Arbeit verschärft der Inlandsgeheimdienst seine Gangart gegen die Alternative für Deutschland. Für die AfD könnte es nun sogar um ihre Existenz gehen.

Von Markus Balser und Roland Preuß, Berlin

Die zweitgrößte Fraktion im Bundestag gilt laut Verfassungsschutz nun als gesichert rechtsextremistisch. Gut zwei Monate nach der Bundestagswahl stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei am Freitag offiziell als verfassungsfeindlich ein. Bisher galt die Partei lediglich als extremistischer Verdachtsfall. Dieser Verdacht habe sich jedoch „bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“, erklärte die Kölner Behörde.

Die Entscheidung kurz vor dem Antritt der neuen Bundesregierung gilt als Paukenschlag. Schon seit Monaten arbeitete der Verfassungsschutz nach SZ-Informationen an den Details des neuen Gutachtens. Vor allem in einem untersuchten Bereich stuft der Inlandsgeheimdienst die AfD nun in dem Papier als gesichert rechtsextrem ein. Die Entscheidung sei aufgrund einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ gefallen. Die Partei betrachte deutsche Staatsangehörige mit Zuwanderungsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertig, weil sie das deutsche Volk ethnisch definiere. Bürger mit Migrationsgeschichte würden von ihr als Deutsche zweiter Klasse behandelt, hieß es in Sicherheitskreisen. Dies sei mit der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar. Die AfD verfolge damit „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“.

Die AfD gilt demnach als gefährlich, weil sie gegen die Basis des Zusammenlebens im Land arbeitet, einer strickten Gleichberechtigung der Staatsbürger. Sie würden gespalten und aufgeteilt, anhand fremdenfeindlicher Maßstäbe. Als weiteres Gefahrenpotenzial gilt das Agieren der Partei in Parlamenten, wo sie parlamentarische Gepflogenheiten und Vorschriften missachtet, wie dies etwa bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags vergangenen September offenbar wurde. Dort musste der Alterspräsident von der AfD per Gerichtsurteil dazu gezwungen werden, die Rechte der Abgeordneten zu achten.

Eine Klage der AfD gegen die Einstufung gilt als sicher

Die hochbrisante Entscheidung des Verfassungsschutzes hatte trotz der langen Arbeit am Gutachten einen äußerst kurzen Vorlauf. Der Verfassungsschutz habe die Partei noch bis zum 25. April - also bis weit nach der Bundestagswahl - für das neue Gutachten beobachtet. Erst am Montag soll der Geheimdienst Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das 1100 Seiten starke Papier vorgelegt haben. Am Mittwoch habe die Ministerin entschieden, die Hochstufung des Verfassungsschutzes veröffentlichen zu lassen. Darüber seien auch der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der künftige Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz sowie SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil und der künftige Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert worden. Faeser übernehme so in ihren letzten Amtstagen die Verantwortung für das Vorgehen, hieß es. Eine Klage der AfD gegen das Vorgehen gilt als sicher.

Denn die Entscheidung könnte zur ernsten Gefahr für die Zukunft der in Umfragen sogar zeitweise stärksten Partei des Landes werden. Sie wird die Diskussion um ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland neu entfachen. Dies könnten etwa der Bundestag oder auch die Bundesregierung anstoßen. Erste Reaktionen anderer Parteien lassen eine künftig noch härtere Gangart gegen die AfD erwarten. „Für mich bestätigt sich einmal mehr, dass Vertreter der AfD im Bundestag für Ämter nicht wählbar sind und Demokratinnen und Demokraten nicht repräsentieren können“, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast. Die frühere Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen forderte, ein AfD-Verbot zu prüfen. „Für Feinde der Demokratie kann es null Toleranz geben“, sagte auch CSU-Chef Markus Söder. Bundeskanzler Olaf Scholz zeigte sich zurückhaltend zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. „Ich bin gegen einen Schnellschuss“, sagte er.

Schon bisher sind Teile der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, die Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, das gleiche galt für die Jugendorganisation „Junge Alternative“, die sich Ende März offiziell auflöste und durch eine neue Organisation ersetzt werden soll. Nun gilt das auch für die Gesamtpartei. Das neue Gutachten soll Anhaltspunkte dafür durch „Äußerungen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet“ liefern, heißt es in Sicherheitskreisen. Auch den Bundesvorstand hat der Geheimdienst in die Prüfung einbezogen. Zu dem belastenden Material sollen etwa Forderungen nach der Remigration gehören oder auch die „Verwendung von  Tiermetaphern“, durch die Migration mit invasiven Arten im Tierreich verglichen würden.

Partei-Chefin Weidel stellt die Justiz als politisch beeinflusst dar

Die AfD war mit einer Doppelstrategie gegen ihre Beobachtung und Einstufung durch die Verfassungsschutzbehörden vorgegangen. Zum einen klagte sie dagegen, sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene, scheiterte damit allerdings weitestgehend. Im Fall der Gesamtpartei unterlag die AfD dem Bundesamt für Verfassungsschutz in den wesentlichen Punkten 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster billigte in seinem Urteil vom Mai 2024 die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall und die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, etwa durch Anwerbung von Informanten. Schon bei der Verhandlung in Münster spielte ein ethnisches Verständnis des deutschen Volkes eine zentrale Rolle. Die Verfassungsschützer führten zahlreiche Äußerungen an, die dies belegen sollten, unter ihnen vom Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, weil die AfD Rechtsmittel dagegen eingelegt hat.

Führende Funktionäre der Partei versuchten dies zu widerlegen, etwa der damalige EU-Spitzenkandidat Maximilian Krah mit einem Verweis auf seine Mitarbeiter, von denen mehrere ausländische Wurzeln hatten. Auch Hessens AfD-Vorsitzender Robert Lambrou trat auf, er hat einen griechischen Vater.

Zum anderen versucht die AfD, den Verfassungsschutz als unglaubwürdig darzustellen. Die Behörden würden von den politischen Gegnern instrumentalisiert und gegen die Partei eingesetzt, so lautete immer wieder der Vorwurf. So auch am Freitag. „Die Entscheidung unmittelbar vor Amtsantritt der neuen Bundesregierung zeigt die politische Agenda des Verfassungsschutzes“, sagte Krah der Süddeutschen Zeitung. Nachdem mehrere Gerichtsurteile die Entscheidungen der Behörden bestätigt hatten, stellte Parteichefin Alice Weidel dann auch die Justiz als politisch beeinflusst dar.

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