1. Startseite
  2. Lokales
  3. Hofgeismar
  4. Hofgeismar

Windpark Reinhardswald ohne Brandschutz?

Kommentare

So ähnlich könnte es auch im Rhödaer Holz bald aussehen: Fünf Windenergieanlagen plant dort das Unternehmen Innovent in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Breuna. Die Windräder sind knapp 240 Meter hoch. (Symbolfoto)
Drei Kommunen im Kreis Kassel wollen sich nicht verpflichten, für den Brandschutz im Reinhardswald zu sein, wo der Windpark gebaut wird. (Symbolfoto) © Jens Döll

Brandschutz ist unerlässlich, wenn im Wald Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Drei Kommunen im Kreis Kassel sehen sich dazu allerdings nicht in der Lage.

Kreisteil Hofgeismar – Feuerwehren sind für die Sicherheit elementar. Deshalb hat jede Gemeinde eine Feuerwehr aufzustellen. Das bestimmt das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG). Als gemeindegleich gelten auch die drei hessischen Forstgutsbezirke Reinhardswald, Kaufunger Wald und Spessart. Doch aus Mangel an Einwohnern verfügen sie über keine Feuerwehren. Das könnte für den Reinhardswald ein Problem darstellen. Denn ohne Feuerwehr kein Brandschutz. Der aber ist unerlässlich, wenn im Wald Windkraftanlagen gebaut werden, die Feuer fangen könnten.

In der Vergangenheit war der Brandschutz für den Reinhardswald kein Thema in den Kommunen. Denn für die Feuerwehren der Anrainer war es immer selbstverständlich, dass sie alarmiert wurden und herausfuhren, wenn es irgendwo in dem fast 200 Quadratkilometer großen Waldgebiet brannte. In trockenen Sommern war dies des Öfteren der Fall.

Brennende Turbinenhäuser sind nicht zu löschen

Doch mit dem geplanten Bau von 18 Windkraftanlagen ist die Lage eine andere. Denn brennende Turbinenhäuser in 160 Meter Höhe sind nicht zu löschen. Laut Empfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes kann man sie nur herunterbrennen lassen und eine weite Absperrung um die Anlage legen.

Windpark Reinhardswald WEA 13 im Fuldebruch in einem Quellgebiet – DrohnenfotoStraßenbau am Hahneberg zwischen WEA 11 und WEA 12DCIM\101MEDIA\DJI_0208.JPG
Wo früher Wald stand, liegt jetzt das Baufeld und die Zufahrt zur Windkraftanlage 13 des Windparks Reinhardswald im Quellgebiet des Fuldebruchs. © privat

Dass die Gefahr von Waldbränden größer wird, wenn dort Windräder stehen, hat der Landkreis Kassel erkannt. Deshalb hat der Kreisausschuss 2021 einen Alarm- und Einsatzplan für den Gutsbezirk Reinhardswald eingeführt. Doch Hofgeismar, Wesertal und Reinhardshagen waren bislang nicht damit einverstanden, bei möglichen von Windkraftanlagen ausgelösten Waldbränden zum Löscheinsatz verpflichtet zu werden. „Wir haben einfach nicht die erforderliche Technik und das Personal für solche Einsätze zur Verfügung“, sagt Reinhardshagens Bürgermeister Fred Dettmar.

Bad Karlshafens Bürgermeister arbeitet Vertrag aus

Intensiv mit dem Brandschutz im Reinhardswald hat sich Marcus Dittrich befasst. Der Bürgermeister von Bad Karlshafen war von seinen Kollegen im Kreis beauftragt worden, zusammen mit dem ehemaligen Fuldataler Bürgermeister Karsten Schreiber, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auszuarbeiten. Die Wahl fiel auf die beiden, weil sie persönlich Erfahrungen im Feuerwehrdienst gesammelt haben. Da Schreiber Ende 2024 aus dem Amt ausschied, obliegt es jetzt Dittrich allein, das Konzept vorzulegen. „Ich werde den Kollegen bis Mitte nächster Woche meinen Vertragsentwurf zusenden“, sagt Dittrich. Danach werden die Parlamente über den Vertrag beraten.

Vierstellige Summe für Kommunen

Als Vorlage für seinen Entwurf für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Forstgutsbezirk Reinhardswald und den Anrainerkommunen dient Marcus Dittrich das Abkommen für den Windpark im Kaufunger Wald mit dem Forstamt Hessisch-Lichtenau. Darin definierten Helsa, Nieste, Kaufungen, Großalmerode und Witzenhausen Bereiche, für die jede Wehr zuständig ist. Dafür erhalten sie jeweils jährlich von Hessen Forst einen mittleren vierstelligen Betrag.

„Ich weiß nicht, ob alle mitmachen werden“, sagt Dittrich. Er weiß, dass die Vorbehalte in den betreffenden Kommunen so schnell nicht auszuräumen sind.

Hofgeismar, Wesertal und Reinhardshagen widersprechen Einsatzplan

„Der Brandschutz für den Windpark im Reinhardswald ist weiter ungeklärt.“ Das sagt Wesertals Bürgermeister Cornelius Turrey und spricht damit auch für seine Kollegen Torben Busse, Hofgeismar, und Fred Dettmar, Reinhardshagen. Die drei hatten vergangene Woche ein informelles Gespräch mit Regierungspräsident Marc Weinmeister. Teilnehmer der Runde waren auch Mitglieder des Aktionsbündnisses Märchenland.

Für Regierungspräsidium sei Brandschutz im Windpark Reinhardswald „erschöpfend geklärt“

Die Bürgermeister sind damit völlig anderer Auffassung als das Regierungspräsidium Kassel. Das hat jetzt gegenüber unserer Zeitung abermals erklärt: „Seitens der Genehmigungsbehörde ist das Thema Brandschutz erschöpfend geklärt.“ Die „Vorhabenträgerin“ des Windparks Reinhardswald habe mit den Antragsunterlagen ein Brandschutzkonzept vorgelegt. Zudem habe der Kreisausschuss des Landkreises Kassel „2021 einen Alarm- und Einsatzplan für den Gutsbezirk Reinhardswald verbindlich eingeführt“, so das RP auf HNA-Anfrage.

Das sagt Windpark-Geschäftsführer Ralf Paschold

Aus Sicht des Geschäftsführers der Windpark Reinhardswald GmbH Co. KG, Ralf Paschold, ist der Brandschutz geregelt, „sonst dürften wir nicht bauen“. Bei einem 185-Millionen-Euro-Projekt guckten die Beteiligten genau hin, auch die finanzierende Bank. Da müsse „der Brandschutz erledigt sein, alles andere wäre blauäugig“.

Der Geschäftsführer verweist darauf, dass die Windpark GmbH in dem Gebiet 14 Löschwasser-Zisternen bauen werde, die jeweils 50 Kubikmeter (das sind 50.000 Liter) fassen. Derzeit gebe es keine Zisterne in dem Waldgebiet. Diese Löschwasserstellen ständen allen Feuerwehren offen, die dort eingesetzt werden. Und das nicht nur für Brände an den Anlagen, sondern auch bei Waldbränden. 

Außerdem verweist Paschold auf die ökologische Baubegleitung an seinen Baustellen im Wald: „Die schaut uns täglich auf die Finger.“ Schon wenn außerhalb einer genehmigten Fläche eine Palette abgestellt werde, nehme das die Baubegleitung in ihr Protokoll auf, erklärte er. Für ihn als Bauherr sei diese Begleitung wichtig.

Auf den Windpark-Baustellen im Reinhardswald gebe es daneben noch eine bodenkundliche und eine archäologische Baubegleitung. Die habe Teile einer alten Wasserleitung gefunden.

Er würde sich freuen, „wenn man jetzt die Windkraft als Notwendigkeit anerkennt“, ergänzte Ralf Paschold mit Blick auf Kritiker und Gegner. (ber)

Aber genau gegen diesen Alarm- und Einsatzplan haben sowohl die Stadt Hofgeismar als auch die Gemeinden Wesertal und Reinhardshagen 2022 Widerspruch eingelegt. Und die Kommunen gehen noch weiter: Sie lehnen auch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Forstgutsbezirk ab. Einen solchen will Bad Karlshafens Bürgermeister Marcus Dittrich in den nächsten Tagen vorlegen.

NEU: Rezepte und Freizeittipps – Abonnieren Sie Kassel Live!
Hier bekommen Sie jeden Montag um 13 Uhr Restaurantrabatte, Fakten zu Kasseler Gebäuden und wir checken nordhessische Vorurteile.

Niemand habe sich gekümmert

„Wir können nicht vertraglich zu etwas verpflichtet werden, zu dem wir nicht in der Lage sind“, sagt Cornelius Turrey. Die Wesertaler Feuerwehren seien originär zuständig für ein Gemeindegebiet von rund 50 Quadratkilometern. „Da können wir nicht noch ein Gebiet von derselben Größe übernehmen.“ Allein an diesen Größenordnungen werde deutlich, dass „das nicht funktionieren kann“.

Obwohl die Gemeinde Wesertal ihre Position in den vergangenen Jahren „gebetsmühlenartig“ vorgetragen habe, „hat sich niemals jemand darum gekümmert“, sagt Turrey.

Windpark Reinhardswald Gefährdung von Trinkwasser in einer TWS-Zone und im Quellbereich des Trumbachs und einer möglichen Verunreinigung durch abgestellte Baufahrzeuge
Baumaschinen in der Trinkwasserschutzzone des Trumbachs. Hier muss der Boden durch Verunreinigungen geschützt werden. © privat

Ähnlich argumentiert Fred Dettmar. Die Reinhardshäger Feuerwehr sei personell und technisch ausgerüstet für ein Gemeindegebiet von 14 Quadratkilometern. Dazu sollten noch einmal 40 Quadratkilometer Waldfläche kommen, sagt Dettmar und stellt die rhetorische Frage: „Wie sollen wir das machen?“

Marcus Dittrich hält es für vernünftig, dass räumliche Zuständigkeiten für Einsätze im Reinhardswald geregelt werden. Das sei wichtig bei Alarmierungen und auch bei der Übernahme von Einsatzleitungen. Aber er selbst ist sich nicht sicher, ob Kommunen für solche Aufgaben vertraglich verpflichtet werden können. Eine Vereinbarung könne nur greifen, „wenn alle mitmachen“. Ob seine eigene Stadtverordnetenversammlung da mitmacht, kann er nicht sagen, denn „unsere Stavo sieht den Windpark kritisch“. Das gilt auch für den Bürgermeister persönlich. Dittrich sieht „eine Grundzuständigkeit“ für die Sicherheit der Anlagen bei dem Betreiber. Ähnlich wie sie Unternehmen mit eigenen Werksfeuerwehren übernehmen.

Regierungspräsidium prüft Vorwurf von unsachgemäßen Arbeiten in Trinkwasserschutzgebiet

Als erfahrener Feuerwehrmann weiß auch Dittrich, dass keine Feuerwehr die technischen Voraussetzungen hat, einen Gondelbrand in großer Höhe zu löschen. „Deshalb gehört Windkraft nicht in den Wald“, hält der Bürgermeister mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg.

Dass in dem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten vergangene Woche auch andere den Windpark betreffende Themen angesprochen worden sind, bestätigte RP-Sprecher Hendrik Kalvelage. So seien „diverse Kritikpunkte an dem Vorhaben formuliert“ worden. „Diese wurden von uns aufgenommen und eine Prüfung bzw. Weiterleitung an die jeweils zuständige Überwachungsbehörde zugesagt“, erklärt der RP-Sprecher. Dies betreffe auch den Vorwurf, dass unsachgemäße Arbeiten in einem Trinkwasserschutzgebiet durchgeführt worden seien.

Nach Beobachtung des Aktionsbündnisses sollen in Bereichen der Wasserschutzzone der vorgeschriebene Schutz vor Kontaminationen durch Baufahrzeuge nicht vorgenommen worden sein.

Sollten Verstöße festgestellt werden, kämen je nach Schwere des Verstoßes verschiedene Sanktionsmöglichkeiten in Betracht, erklärt RP-Sprecher Kalvelage, „bei einem Verdacht auf strafbares Handeln auch eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft.“ Der Vorwurf wegen Verstoßes gegen den Trinkwasserschutz werde von den zuständigen Wasserbehörden geprüft. (Gerd Henke)

Auch interessant

Dieser Inhalt von Outbrain kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

Kommentare

Teilen

Dieser Inhalt von Engagently kann aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen nicht geladen werden.

(Falls dieser Link nicht funktioniert, müssen Sie ggf. Ihre Adblocker-Einstellungen anpassen.)

close

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt anmelden und mehr Funktionen und Inhalte freischalten.

USER.ID, den Login-Service von IPPEN.MEDIA. Was ist USER.ID?