Boulevardjournalismus:Alles komplett falsch

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Titelseiten der „Bild“ Berlin-Brandenburg und der „B.Z.“ am 17. April. (Foto: BILD; B.Z.; Bearb.: SZ)

„Bild“ und „B.Z.“ müssen im Fall der Berliner Polizistin Judy S. riesige Richtigstellungen abdrucken und eine Rekordentschädigung zahlen. Eine Geschichte, wie es sie im deutschen Boulevardjournalismus noch nicht gab.

Von Aurelie von Blazekovic

In der langen Geschichte der Grenzüberschreitungen der Bild haben wenige, die sich von ihr gejagt und verleumdet fühlten, eine so deutliche Anerkennung dieses Umstands erhalten wie Judy S. Auf den Titelseiten der Bild-Zeitung in Berlin-Brandenburg und der B.Z. sind am Gründonnerstag großformatige Richtigstellungen abgedruckt. Bei der Bild steht gleich neben dem Logo der Zeitung auf der ersten Seite die riesige „Richtigstellung Fall Judy S.“, bei dem Schwesterblatt aus dem Springer-Verlag füllt die Richtigstellung fast die gesamte Zeitungsseite mit gelber Schrift auf schwarzem Grund.

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