Die Behauptung
Mit KI-generierten Actionfiguren riskiert man keine rechtlichen Konsequenzen, solange alles nur „aus Spaß“ erstellt wird.
Faktencheck

FALSCH! KI-Figuren können sehr wohl rechtlich problematisch sein.
Kurze Faktenübersicht:
- Recht am eigenen Bild: Erkennbare Gesichter = potenzielles Problem.
- Markenrecht: Logos und Verpackungen bekannter Marken sind tabu.
- Satire-Schutz: Gilt – aber nicht bei Beleidigung oder Diskriminierung.
- Veröffentlichung = Risiko: Teilen ist rechtlich riskanter als erstellen.
Actionfigur statt Spaß: So schnell wird’s juristisch heikel
Es klingt wie ein kreativer Gag: Du generierst mit ein paar Prompts eine coole Actionfigur von dir oder einer prominenten Persönlichkeit. Verpackt, ironisch, bunt – perfekt für Likes auf Social Media. Doch was harmlos aussieht, kann ganz schnell rechtlich relevant werden. Besonders dann, wenn echte Namen, erkennbare Gesichter oder geschützte Designs ins Spiel kommen.
Aktuell tauchen in sozialen Netzwerken vermehrt Warnungen auf: Kanzleien sollen gezielt nach solchen KI-Visualisierungen suchen, um gezielt Abmahnungen zu verschicken. Beweise für eine koordinierte Abmahnwelle gibt es derzeit keine – aber Einzelfälle können nicht ausgeschlossen werden.
Die Falle mit dem eigenen Bild – oder dem anderen
✅ Rechtliche Einschätzung zur „MIMIKAMA-Faktenchecker“-Actionfigur (KI-generiert)
Selbstdarstellung / fiktive Figur:
Bei der dargestellten Figur handelt es sich um uns selbst – eine Selbstdarstellung im Rahmen unseres Projekts Mimikama. Damit verletzen wir keine Persönlichkeitsrechte, da:
- niemand ohne Einwilligung abgebildet wurde,
- keine reale, dritte Person erkennbar ist,
- und keine Verwechslungsgefahr mit Personen außerhalb unseres Teams besteht.
Keine fremden Marken oder Logos:
Wir haben ausschließlich unser eigenes Branding verwendet, insbesondere den Begriff „MIMIKAMA“, der als Markenbestandteil und fester Teil unserer Arbeit bekannt ist.
Es sind keine fremden Logos oder geschützten Marken (wie etwa Apple, Starbucks, Barbie, NASA etc.) im Bild zu sehen.
Verpackungsdesign ist neutral:
Auch wenn das Design an klassische Actionfiguren-Verpackungen erinnert, basiert es nicht auf einem konkreten, geschützten Design (z. B. von Hasbro, Mattel oder Kenner).
Das Layout wurde frei und stilisiert mit Hilfe einer KI erstellt und ist als eigenständige Gestaltung zu betrachten.
Zubehör ist generisch gehalten:
Laptop, Checklisten, Lupe, QR-Code oder Smartphone – all diese Elemente sind neutral und nicht markengebunden. Sie dienen rein der symbolischen Darstellung typischer Werkzeuge im Faktencheck-Alltag.
Kein täuschend echtes Produkt:
Auch wenn das Bild wie eine Verpackung gestaltet ist, handelt es sich um eine rein digitale Illustration. Die Darstellung ist offensichtlich fiktional und lässt keine Verwechslungsgefahr mit einem real existierenden Produkt oder einer echten Spielzeugfigur zu.
Markenrecht: Humor schützt nicht vor Abmahnung
Ein „Barbie“-Sticker, das „NASA“-Logo oder eine Verpackung im „Hasbro“-Stil – all das mag ironisch gemeint sein, fällt aber in den Bereich des Markenrechts. Sobald eine Marke oder ein Design eindeutig erkennbar sind, kann es rechtlich als Verletzung gewertet werden. Besonders heikel wird es, wenn das Bild für Merchandise genutzt oder monetarisiert wird – sei es als Poster, Shirt oder Sticker.
Der humorvolle Kontext schützt nicht: Schon der Anschein einer Markenverwendung – etwa durch ikonische Schriftarten oder Farbschemata – kann juristisch als Verstoß gewertet werden. Entscheidend ist die potenzielle Verwechslungsgefahr mit echten Produkten.
Der Grundsatz: Wenn deine Kreation aussieht wie ein echtes Produkt, darf es auch so behandelt werden – vor Gericht.
Satire – kein Freifahrtschein
Zwar genießt Satire einen besonderen rechtlichen Schutz, doch dieser ist nicht grenzenlos. Wer etwa beleidigende Inhalte erstellt, diskriminierende Botschaften verbreitet oder gezielt Einzelpersonen lächerlich macht, kann sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen.
Dein „Verschwörungsspielzeug“ mit Chemtrail-Controller und „Wahrheitsbuch“ mag auf TikTok gefeiert werden – ein Gericht könnte es ganz anders sehen.
Der Schutz der Satire endet dort, wo Persönlichkeitsrechte, strafrechtliche Grenzen (z. B. § 185 StGB – Beleidigung) oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden. Was im Netz viral geht, kann im Gerichtssaal ganz anders gewertet werden – vor allem, wenn gezielt diffamiert oder lächerlich gemacht wird.
Zu real, zu problematisch – Täuschung als Risiko
Auch die sogenannte „Täuschungsgefahr“ ist ein Thema. Wenn deine KI-Actionfigur so echt aussieht, dass sie mit einem offiziellen Produkt verwechselt werden kann, bewegst du dich juristisch in einer Grauzone – oder darüber hinaus. Besonders dann, wenn Logos oder Verpackungen großer Marken auftauchen.
Deshalb:
🔹 Keine echten Marken verwenden
🔹 Keine täuschend echten Verpackungsdesigns
🔹 Keine „Nostalgie-Fakes“ mit offiziellem Look
Rechtlich entscheidend ist nicht, ob du täuschen willst, sondern ob du tatsächlich eine Täuschung ermöglichst. Wenn dein Bild eine Markenidentität imitiert oder ein reales Produkt visuell kopiert, kann das nach § 5 UWG als Irreführung gelten – mit teuren Konsequenzen.
„Ich mach das doch nur für mich…“ – Schön wär’s
Solange du dein KI-Bild nur für dich generierst und es nicht veröffentlichst, ist das rechtlich unbedenklich. Doch sobald du es teilst – sei es auf Facebook, Instagram, Threads, TikTok oder per WhatsApp – gelten völlig andere Regeln. Denn mit dem Teilen verlässt du den privaten Raum und betrittst die Öffentlichkeit. Und dort gelten die Gesetze des Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechts uneingeschränkt.
Die oft zitierte Trennung zwischen „privat“ und „öffentlich“ endet dort, wo ein Bild geteilt wird – selbst in einem kleinen Gruppenchat. Rechtlich zählt bereits das „Zugänglichmachen für Dritte“ als Veröffentlichung.
Wer hier auf „ist ja nur für Freunde“ setzt, verlässt sich auf ein gefährlich wackliges Fundament.
Übersicht: Zulässige vs. unzulässige Nutzungen
Zum Schluss eine kurze Tabelle zur Orientierung, welche Nutzungsarten meist unbedenklich sind und wo Sie Stop sagen sollten:
| Szenario / Motiv | Rechtliche Zulässigkeit | Erläuterung |
|---|---|---|
| KI-Actionfigur der eigenen Person, privat erstellt und genutzt | ✅ Erlaubt | Keine fremden Rechte betroffen (Selbst abgebildet). |
| KI-Actionfigur der eigenen Person, veröffentlicht (Social Media) | ✅ Erlaubt | Persönlichkeitsrecht ist eigenes – Veröffentlichung selbstbestimmt. Keine fremden Urheberrechte. Markenfrei halten. |
| KI-Actionfigur der eigenen Person, kommerzieller Verkauf | ✅ Erlaubt | Rechtlich zulässig, sofern keine fremden Elemente. KI-Tool-Lizenz beachten (bei kommerzieller Nutzung ggf. zahlungspflichtiger Account nötig). |
| KI-Actionfigur einer fremden realen Person, privat erstellt (keine Verbreitung) | ⚠️ Grauzone | Bereits das Anfertigen kann Persönlichkeitsrechte berühren. Solange es strikt privat bleibt, kaum durchsetzbar – aber ethisch fragwürdig ohne Einwilligung. |
| KI-Actionfigur einer fremden realen Person, veröffentlicht (z.B. auf Social Media) | ❌ Nicht erlaubt (ohne Einwilligung) | Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Ausnahme allenfalls bei absoluten Zeitgeschichtspersonen mit satirischem Kontext – aber riskant. |
| KI-Actionfigur veiner fremden Person, kommerzieller Vertrieb (Poster, Shirts etc.) | ❌ Nicht erlaubt | Schwerer Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte, da gewerblich. Hohe Abmahngefahr, Schadensersatzansprüche möglich. |
| KI-Actionfigur einer prominenten Person, als Satire/Parodie veröffentlicht | ⚠️ Umstritten | Kann durch Kunst-/Meinungsfreiheit gedeckt sein, sofern erkennbar satirisch und keine grobe Herabwürdigung. Dennoch ohne Einwilligung riskant – im Zweifel vorher klären. |
| KI-Actionfigur mit geschütztem Markenlogo (z.B. echtes Firmenlogo auf Verpackung/Zubehör) – Posting auf Social Media | ⚠️ Problematisch | Keine markenmäßige Nutzung beabsichtigt, aber öffentliche Zurschaustellung eines fremden Logos kann Ärger geben, v.a. wenn der Markenruf tangiert wird. Besser vermeiden oder unkenntlich machen. |
| KI-Actionfigur mit geschütztem Markenlogo – kommerzieller Artikel | ❌ Nicht erlaubt | Markenrechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr (unbefugte Nutzung einer fremden Marke zur Produktgestaltung). Hohe Abmahn- und Klagewahrscheinlichkeit. |
| KI-Actionfigur mit fiktivem/freiem Namen und ohne fremde Marken, veröffentlicht oder verkauft | ✅ Erlaubt | Solange keine echte Person erkennbar und kein geschütztes Zeichen verwendet wird, bestehen rechtlich keine Ansprüche Dritter. |
(Legende: ✅ rechtlich unbedenklich; ⚠️ mit Vorsicht/Unterauflagen; ❌ rechtlich verboten ohne besondere Erlaubnis)
🧠 Extra-Wissen: 5 Dinge, die du vielleicht noch nicht wusstest
- 🔐 Kein Urheberrecht = keine Kontrolle
KI-Bilder gelten rechtlich als gemeinfrei. Du kannst sie nutzen – aber nicht schützen. Jeder darf dein Bild ebenfalls posten, drucken oder verkaufen. Exklusivität? Fehlanzeige. - 🎨 Verpackungsstil kann geschützt sein
Nicht nur Logos sind heikel – auch typische Designs („Trade Dress“) wie Farbschema, Layout oder Verpackungsform können rechtlich geschützt sein. Je ähnlicher dein Bild dem Original, desto größer das Risiko. - 🏷️ Kennzeichnung schützt (dich selbst)
Schon bald wird die Kennzeichnung von KI-Inhalten Pflicht (EU AI Act). Tipp: Markiere dein Bild als „KI-generiert“ oder „Satire“, um Transparenz zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. - 🎭 Satire braucht Kontext
Promi-Figur als Persiflage? Dann bitte deutlich machen: #Satire oder ein begleitender Erklärungstext helfen, deine künstlerische Absicht rechtlich nachvollziehbar zu machen – und beugen Klagen vor. - 📄 Auftrag? Vertrag!
Erstellst du KI-Bilder im Kundenauftrag, sichere dich ab: Kein Urheberrecht = keine Lizenzübertragung. Weise klar auf mögliche Drittrechte hin – und wer im Streitfall haftet.
Fazit zum Thema
Was als kreative Spielerei beginnt, kann schnell zum rechtlichen Albtraum werden. KI-generierte Actionfiguren wirken harmlos – sind es aber oft nicht. Wer solche Bilder veröffentlicht oder gar verkauft, riskiert rechtliche Konsequenzen wegen Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen.
Auch wenn KI-Bilder selbst kein Urheberrecht genießen, können sie trotzdem Urheberrechte verletzen – etwa, wenn sie bekannte Werke imitieren
Satire und Kunstfreiheit bieten Schutz – aber keinen Freifahrtschein. Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab und kann überraschend ausfallen. Besonders bei Prominenten, Marken und Designs ist Vorsicht geboten.
Die beste Absicherung: Nutze eigenes Bildmaterial, vermeide erkennbare Personen und Marken – und denke lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nach, bevor du promptest oder postest.
🧾 Rechtliche Aspekte von KI-generierten Bildern
- Urheberrecht: Worauf bei KI-Bildern zu achten ist – ZDFheute
Dieser Artikel beleuchtet die Frage, ob KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt sind und welche rechtlichen Fallstricke bei ihrer Nutzung auftreten können.
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/urheberrecht-kuenstliche-intelligenz-ki-internet-100.html - DALL·E: Gilt das Urheberrecht für KI-generierte Bilder? – urheberrecht.de
Dieser Beitrag erklärt, wie das Urheberrecht auf KI-generierte Bilder angewendet wird und welche Nutzungsrechte Nutzer erhalten.
https://www.urheberrecht.de/dall-e/ - Leitfaden zur Kennzeichnung von KI-generierten Texten und Bildern – Digitalzentrum Berlin
Ein umfassender Leitfaden, der die Notwendigkeit der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten und die rechtlichen Anforderungen erläutert.
https://digitalzentrum-berlin.de/leitfaden-ki-generierte-inhalte-kennzeichnen - OpenAI testet Kennzeichnung für KI-Bilder – t3n
Ein aktueller Bericht über OpenAIs Bemühungen, KI-generierte Bilder mit Wasserzeichen zu versehen, um Transparenz zu schaffen.
https://t3n.de/news/openai-testet-kennzeichnung-fuer-ki-bilder-was-das-fuer-nutzer-bedeuten-koennte-1682076/
📜 OpenAI: Nutzungsrechte und rechtliche Hinweise zu KI-generierten Bildern
1. Nutzungsrechte an KI-generierten Bildern
OpenAI überträgt den Nutzern die Rechte an den von ihnen generierten Bildern. Das bedeutet, dass du die von dir erstellten Bilder für verschiedene Zwecke verwenden darfst, einschließlich kommerzieller Nutzung, sofern du die geltenden Nutzungsbedingungen einhältst. Urheberrecht.de
2. Urheberrechtlicher Schutz
In vielen Rechtsordnungen, darunter Deutschland, sind KI-generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt, da sie nicht das Ergebnis einer menschlichen Schöpfung sind. Das bedeutet, dass du zwar Nutzungsrechte hast, aber keinen exklusiven Urheberrechtsschutz beanspruchen kannst. AI Web ToolsUrheberrecht.de
3. Kennzeichnungspflicht
OpenAI arbeitet an Mechanismen zur Kennzeichnung von KI-generierten Bildern, um Transparenz zu schaffen und die Verbreitung von Falschinformationen zu verhindern. Dazu gehören sowohl sichtbare als auch unsichtbare Wasserzeichen. Diese Maßnahmen sollen helfen, KI-generierte Inhalte besser identifizierbar zu machen. t3n
4. Einhaltung von Gesetzen und Rechten Dritter
Trotz der übertragenen Nutzungsrechte musst du sicherstellen, dass deine KI-generierten Bilder keine Rechte Dritter verletzen. Das umfasst insbesondere:
- Markenrechte: Vermeide die Verwendung von geschützten Marken oder Logos in deinen Bildern.
- Persönlichkeitsrechte: Stelle sicher, dass keine realen Personen ohne deren Zustimmung in deinen Bildern dargestellt werden.
- Urheberrechte: Vermeide die Nachbildung oder Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken oder deren charakteristischen Merkmalen.
🔗 Weiterführende Informationen
- OpenAI Nutzungsbedingungen: https://openai.com/policies/terms-of-use
- OpenAI Sharing & Publication Policy: https://openai.com/policies/sharing-publication-policy
⚖️ Hinweis in eigener Sache: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und soll über mögliche rechtliche Risiken im Umgang mit KI-generierten Bildern informieren. Er ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung. Wir sind keine Anwälte und geben keine verbindlichen Rechtsauskünfte. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen sowie aktuellen Einschätzungen. Im Zweifel – insbesondere bei kommerzieller Nutzung, der Darstellung realer Personen oder bei markenähnlichen Inhalten – empfehlen wir dringend, eine fachkundige juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Lesen Sie auch: Actionfigur-Fieber mit KI: So machst du dein eigenes Verpackungsbild oder TikTok: Wie man mit Bullshit Klicks kassiert
Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Verwendung einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema. Teile dieses Beitrags könnten unter Zuhilfenahme von KI-Tools wie ChatGPT entstanden sein. In solchen Fällen wurde der Inhalt vor der Veröffentlichung sorgfältig von der Mimikama-Redaktion geprüft. Dies ermöglicht es uns, effizient auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Andere Beiträge entstehen hingegen vollständig in redaktioneller Arbeit. (Begründung)
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