Bis heute hält der Ärger des Unternehmers Stefan Menzel darüber an, dass sein Landskron-Express vorige Woche von der Polizei gestoppt wurde. Die SZ hat alle beteiligten Stellen gefragt: eine Rekonstruktion eines gar nicht so komplizierten Falls.
Görlitz. Den Anfang in der Geschichte um den Landskron-Express macht ein Instagram-Video des Unternehmers Stefan Menzel, bekannt als Eigentümer des Ausflugsschiffes auf dem Berzdorfer See, vom 16. August vorigen Jahres: „Ich habe diese Lok für 200.000 Euro gekauft“, erzählt er den Zuschauern. Ein „Genie-Move“ sei das gewesen.
Denn eigentlich dürfen auf die Landeskrone, den Görlitzer Hausberg, aufgrund des Naturschutzes keine Fahrzeuge fahren. Mit dem Landskron-Express, ein umgebauter Toyota-Pickup mit Anhängern, will er das Problem lösen. Ab 24. August 2024 werde der Express die Touristen für nur zehn Euro auf die Bergspitze fahren.
Der 24. August kam, regelmäßige Fahrten gab es aber keine. Dabei hatte die M-Resort GmbH, eine der Firmen von Menzel, bereits am 11. Juni einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt, um Personen auf die Landeskrone zu befördern. Und die Stadt hatte am 9. August 2024 Fahrten eines Kleinbusses befristet bis Mitte Oktober genehmigt. Auch der Landskron-Express hätte fahren dürfen – sobald eine Zulassung der Touristenbahn durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) vorliegt.
Es braucht beides, schildert die Stadtverwaltung: Eine Genehmigung, um mit dem Express durchs Stadtgebiet und auf die Landeskrone fahren zu dürfen, und eine entsprechende Zulassung beim Lasuv, außerdem noch Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung.