Fall Gelbhaar : Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Grüne Shirin Kreße
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall der gefälschten Vorwürfe gegen den Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar gegen die Ex-Grüne Shirin Kreße. Der Anfangsverdacht lautet: Verleumdung.
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die ehemalige Grünen-Bezirkspolitikerin Shirin Kreße wegen des Verdachts der Verleumdung. Das bestätigte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage der F.A.Z., der „Tagesspiegel“ hatte über die Ermittlungen als erstes Medium berichtet.
Shirin Kreße wird hinter der fiktiven Person „Anne K.“ vermutet, die der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) als vermeintliche Hauptbelastungszeugin gegen den Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar angeführt hatte. Diesem wurden grünenintern anonym sexuelle Übergriffigkeiten unterstellt, der RBB griff die Gerüchte auf und stellte ein Gespräch mit „Anne K.“ vor der Kamera nach, das es gar nicht gegeben haben konnte, weil eine Person dieses Namens, die Stefan Gelbhaar belastet hätte, wie sich herausstellte, gar nicht existiert.
Angesichts der Vorwürfe zog sich Gelbhaar von seinem Listenplatz für die Bundestagskandidatur zurück, an seine Stelle rückte die Parteikollegin Julia Schneider, die dann auch tatsächlich in den Bundestag einzog. Der RBB hat die schwerwiegenden Fehler in seiner Berichterstattung eingeräumt und sich entschuldigt. Es sei versäumt worden, die Existenz von „Anne K.“ zu verifizieren. Für eine Untersuchung des redaktionellen Versagens hat die RBB-Intendantin Ulrike Demmer eine externe Gruppe berufen, die Beratungsfirma Deloitte ist mit der Prüfung beauftragt, geleitet wird die Kommission von dem früheren NDR-Journalisten Stephan Wels.
Die Entschuldigung des RBB hat Stefan Gelbhaar nicht angenommen. „Man kann sich erst entschuldigen, wenn man die Fehler aufgearbeitet hat“, sagte Gelbhaar der „Berliner Zeitung“. Er verklagt den RBB wegen der rufmörderischen Berichte auf eine Entschädigung von 1,7 Millionen Euro. Der Sender teilte mit, die Forderung halte er für „unangemessen“ hoch.