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Grenzüberschreitendes Verhalten

Grünen-Politiker Gelbhaar gewinnt vor Gericht gegen Parteikollegin

Geht gegen die Vorwürfe in die juristische Offensive: Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar (48)
Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar (48, Grüne) kämpft sich für seine politische Reputation erfolgreich durch die Instanzen Foto: picture alliance / Jörg Carsten

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Der nächste Sieg für den Berliner Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar (48). Jetzt urteilte das Hamburger Landgericht: Seine Parteikollegin Klara Schedlich (25) darf Vorwürfe gegen ihn vorläufig nicht mehr wiederholen.

Schedlich hatte sich u. a. über grenzüberschreitendes Verhalten geäußert. Der Bundestagsabgeordnete ging dagegen juristisch vor. Die Eilentscheidung der Pressekammer am Landgericht Hamburg fiel am Mittwoch.

Hintergrund: 2023 hatte sich Schedlich, seit 2021 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, an die Beschwerdekommission der Berliner Landespartei gewandt und persönliche Vorfälle mit Gelbhaar geschildert. Gemäß ihrer eidesstattlichen Versicherung soll es sich um einen Vorgang aus dem Jahr 2019 handeln, als sie gerade 19 Jahre alt war.

Darf ihre Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar nicht mehr öffentlich äußern: Grünen-Politikerin Klara Schedlich (25)
Darf ihre Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar nicht mehr öffentlich äußern: Grünen-Politikerin Klara Schedlich (25) Foto: picture alliance/dpa

In einem Schreiben des Justiziars der Bundespartei wird dabei klargestellt, dass die Vorwürfe nicht strafrechtlich relevant seien, sich jedoch „zu einem relevanten Vorwurf grenzverletzenden Verhaltens verdichten würden“.

„Das Gericht hat im Einzelnen nicht festgestellt, dass die Äußerungen von Klara Schedlich unwahr sind“, erklärte ihre Rechtsanwältin Rebecca Richter nach der Entscheidung. „Es hat lediglich punktuell entschieden, wie häufig in solchen Aussage-gegen-Aussage-Situationen, dass nicht genügend Beweise bzw. Glaubhaftmachung existent sind.“

Gelbhaar vs. Schedlich – Widerspruch gegen Urteil wird geprüft

Ob Schedlich gegen Teile des Urteils Widerspruch einlegt, wird laut ihrer Anwältin derzeit geprüft. Sollte es ein weiteres Verfahren geben, müssten Gelbhaar und Schedlich sich in einer mündlichen Verhandlung zu dem Vorfall äußern – bisher geschah das nur schriftlich.

Es sei eine „bedauerliche Entscheidung, die weit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten könnte“, so die Anwältin. Die Entscheidung steht exemplarisch für die hohen rechtlichen Hürden, mit denen Betroffene konfrontiert sind, wenn sie über persönliche Erfahrungen mit Machtmissbrauch oder Belästigung sprechen.

Schedlichs eidesstattliche Erklärung spielte auch eine Rolle in der Berichterstattung des RBB über angebliche sexuelle Belästigungen. Gelbhaar beantragte Anfang des Jahres beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Sender – und bekam Recht. Der RBB zog seine Berichte daraufhin zurück.

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Themen: Abgeordnetenhaus Affäre Grüne Berlin
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