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Wegweisendes Sozialgericht-Urteil zum Entzug von Bürgergeld-Leistungen

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Eine Frau zieht vor Gericht, weil das Jobcenter ihr das Bürgergeld komplett entzogen hat. Das Gericht findet in seinem Urteil deutliche Worte.

Karlsruhe – Bürgergeld-Bezieher, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren, riskieren mitunter sogar einen kompletten Entzug der Sozialleistung. Diese schmerzliche Erfahrung mussten auch eine alleinerziehende Mutter und ihre Tochter machen. Allerdings ist nicht jede Kürzung rechtens – so auch in diesem Fall. Das Sozialgericht Karlsruhe kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme rechtswidrig war und holte im Urteilsspruch zum Rundumschlag gegen Jobcenter und andere Sozialgerichte aus.

Kontoauszug beschert Bürgergeld-Empfängerin Knallhart-Sanktionen – Der Fall landet vor Gericht

Das Gericht stellte sich damit klar auf die Seite der Klägerin. Die Frau lebt vom Vater ihrer Tochter getrennt in einer 62-Quadratmeter-Wohnung. Die Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 460 Euro. Von November 2021 bis Oktober 2022 erhielt die Alleinerziehende Bürgergeld in Höhe von 610,64 Euro, bestehend aus dem Regelsatz plus dem Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Das Logo der Agentur für Arbeit auf einem Schild. Im Kreis rechts hält ein Richter ein Gesetzesbuch in der Hand.
Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Karlsruhe ist Bürgergeld-Entzug in einem bestimmten Fall rechtswidrig. (Symbolbild) © Christoph Hardt/Panama Pictures/IMAGO / Erwin Wodicka/imageBROKER/IMAGO

Zum Streitpunkt wurde der vom Vater gezahlte Unterhalt für das Kind. Die Leistungs-Empfängerin informierte das Amt, dass sie diesen in bar erhalten würde. Um die erhaltenen Zahlungen nachzuweisen, reichte sie entsprechende Konto-Auszüge beim Jobcenter ein. Bei diesen hatte sie jedoch jeweils den Kontostand am Beginn und Ende des Zeitraums geschwärzt, wie gegen-hartz.de berichtet.

Dem Jobcenter schmeckte dies so gar nicht. Es forderte, aussagekräftigere Kontoauszüge sowie ein ausgefülltes Formular für Leistungsberechtigte mit Unterhaltsbezug vorzulegen. Als die alleinerziehende Mutter dem auch nach mehrmaligen Belehrungen und Erinnerungen nicht nachkam, strich das Amt ihr das Bürgergeld komplett. Zudem wurde von ihr eine Rückzahlung der bereits ausgezahlten Beiträge gefordert. Insgesamt sollte sie 6556,48 Euro zurückerstatten.

Urteil fällt zugunsten von alleinerziehender Bürgergeld-Empfängerin aus

Zunächst scheiterten die Versuche der Frau, sich gegen den Komplett-Entzug des Bürgergelds zu wehren. Der Widerspruch beim Jobcenter befreite sie immerhin von der Rückzahlung, der Eilantrag gegen die Maßnahme beim Sozialgericht Karlsruhe scheiterte jedoch.

In der Hauptverhandlung wendete sich das Blatt dann jedoch zugunsten der Klägerin. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass das zuständige Jobcenter seine Ermessensspielräume in diesem Fall klar überschritten hatte. Es sei nicht ausreichend begründet worden, warum eine totale Entziehung notwendig war, obwohl mildere Maßnahmen möglich gewesen wären. Im Urteil wurde der Anspruch der Klägerin auf die Sozialleistungen bestätigt und das Jobcenter dazu verpflichtet, die einbehaltenen Beträge nachzuzahlen.

Zudem kritisierte das Gericht, dass keine mündliche Anhörung der Betroffenen stattfand, um ihre persönliche Situation zu klären. Auch das Portal, ihre-vorsorge.de informiert darüber, dass Betroffenen eine solche Anhörung zusteht. In dieser können sie darlegen, warum die Sanktion ihrer Meinung nach nicht rechtmäßig ist. Weniger Glück hatte indes eine Familie, die ihr Bürgergeld nach einem Umzug verlor.

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Nach wichtigem Bürgergeld-Urteil: Gericht entschuldigt sich für „verfassungswidrigen Irrweg“

Wegen des abgelehnten Eilantrags entschuldigte sich das Gericht im Urteilsspruch dann noch ausdrücklich bei der Klägerin: „Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen.“

Sozialgesetzbuch  mit Markierungen
Im Urteilsspruch verurteilte das Sozialgericht Karlsruhe das Handeln des Jobcenters hart und tadelte zudem die Rechtssprechung anderer Sozialgerichte. © Guido Schiefer/IMAGO

Aber damit nicht genug. Das Sozialgericht Karlsruhe ging im folgenden auch mit dem Jobcenter und anderen Sozialgerichten hart ins Gericht. Der „fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses an“, heißt es im Urteilsspruch. „Derart dürfen sich die Sozialleistungsverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit in unserer freiheitlich-demokratischen Republik im Verhältnis zu ihren wirtschaftlich schwächsten Bürgern nicht begreifen“, tadelt das Gericht weiter.

Ebenfalls angeprangert wurden explizit das Landessozialgericht Schleswig-Holstein und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Diese würden durch „das bewusste Abweichen der Gegenansicht von allgemein anerkannten rechtswissenschaftlichen Kategorien und Erkenntnissen“ einen „juristischen Etikettenschwindel“ ermöglichen. Mit diesem würden sie „seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern“ legitimieren, das geltende Recht so auszulegen, „als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen“. (sp)

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