Gericht

Vergewaltigung von Zwölfjähriger: Freispruch

Im Fall einer 2023 in Favoriten von einer Jugendgruppe mutmaßlich mehrfach sexuell missbrauchten Zwölfjährigen ist am Dienstag am Landesgericht ein weiterer Beschuldigter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Das Gericht ging dabei nach dem Zweifelgrundsatz zugunsten des 17 Jahre alten Angeklagten vor. „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat“, sagte die vorsitzende Richterin in der Begründung. Womöglich habe es bei dem Mädchen „eine innere Ablehnung“ gegen die inkriminierte Handlung gegeben. Es sei aber „nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war“.

Im Zweifel sei weiters „nicht feststellbar“, dass Gewalt angewendet worden sei. „Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, so die Vorsitzende eines Schöffensenats. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Gegen 17-Jährigen wurde seit November verhandelt

Gegen den aus Syrien stammenden Burschen – er war 2016 nach Österreich geflüchtet, ist den jugendgerichtlichen Erhebungen zufolge mittlerweile gut integriert, spricht bestens Deutsch und hat eine Lehrstelle – war seit vergangenem November verhandelt worden. Am zweiten Verhandlungstag wurde er unter Ausschluss der Öffentlichkeit ergänzend befragt, danach wurde ein Zeuge vernommen, wobei die Öffentlichkeit dabei ebenfalls nicht zugelassen war.

Wien heute, 7.1.2025

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Weiterer Freispruch in Vergewaltigungsprozess

Im Fall einer 2023 in Favoriten von einer Jugendgruppe mutmaßlich mehrfach sexuell missbrauchten Zwölfjährigen ist am Landesgericht ein 17-Jähriger im Zweifel freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegenüber einem Dutzend minderjähriger Burschen. Ein 16-Jähriger ist im Dezember ebenfalls freigesprochen worden.

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Ermittlungen gegen über ein Dutzend Jugendliche

Der Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen ein Dutzend minderjährige Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen.

Dieses Verfahren ist noch im Laufen. Ein 16-Jähriger wurde in einem separaten Prozess Anfang Dezember am Landesgericht nicht rechtskräftig freigesprochen. Ihm war ebenfalls Vergewaltigung vorgeworfen worden. Dieser Senat kam zum Schluss, dass dieser Geschlechtsverkehr „völlig einvernehmlich“ gewesen sei. Es habe keine Gewalt gegeben. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar“ gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war.

Treffen mit 17-Jährigem in Parkhaus

Im gegenständlichen Verfahren war der 17-Jährige – zum Tatzeitpunkt war er erst 15 – über Snapchat mit der damals Zwölfjährigen in Kontakt gekommen. Sie hatte ihm auf diesem Weg auch Nacktfotos zukommen lassen. Anfang 2023 trafen sich die beiden in einem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen, wo das Mädchen und der junge Syrer das oberste Stockwerk aufsuchten. Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll der 17-Jährige das Mädchen zur Vornahme von Oralverkehr gebracht haben.

Dazu sei es gekommen, „obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will“, wie die Staatsanwältin am Ende die Ergebnisse des Beweisverfahrens zusammenfasste. Der Bursche habe sie dessen ungeachtet „mehrmals darum gebeten“ und am Kopf erfasst. Insofern sei „das Gewaltelement erfüllt“.

Angeklagter „tatsachengeständig“

Sein Mandant sei „tatsachengeständig“ und wisse, „dass er einen Fehler gemacht hat“, hielt dem der Verteidiger entgegen. Es liege jedoch keine Vergewaltigung, sondern allenfalls eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sinn des Paragrafen 205a StGB vor.

Der Jugendliche habe um Oralverkehr „gebettelt“ und das Mädchen am Ende dazu überredet: „Das war falsch.“ Als Zeichen einer symbolischen Wiedergutmachung überreichte der 17-Jährige dem Rechtsvertreter der 13-Jährigen im Verhandlungssaal einen 100-Euro-Schein.

Mädchen änderte Wohnort, Schule, Freundeskreis

Dem Mädchen gehe es „sehr schlecht“, meinte der Wiener Rechtsanwalt Sascha Flatz, der die Interessen der Betroffenen vertritt. Diese habe den Wohnort, die Schule und den Freundeskreis wechseln müssen. Der Angeklagte habe „die Ich-Schwäche“ des Mädchens ausgenützt.

Ungeklärt blieb in der Verhandlung, weshalb die Betroffene nach dem von ihr zur Anzeige gebrachten Sex dem 17-Jährigen auch danach weiter Nacktbilder zukommen hatte lassen. Einem von der renommierten Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter eingeholten Gutachten zufolge liegt bei dem Mädchen keine posttraumatische Belastungsstörung vor.

Weitere Anklagepunkte diversionell erledigt

Von der Anklage umfasst waren neben dem Sittlichkeitsdelikt die betrügerische Verwendung unbarer Zahlungsmittel und betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch. Bei dem Jugendlichen waren im Zuge der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen eine fremde Kreditkarte, die er seinen Angaben zufolge auf der Straße gefunden hatte, sowie Daten von fremden Bankomat- und Kreditkarten am Handy gefunden worden.

Dazu war er umfassend geständig. Diese Anklagepunkte wurden mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft diversionell erledigt. Indem er eine Probezeit von zwei Jahren akzeptierte, während der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf, entging der bisher Unbescholtene hinsichtlich der Randaspekte der Verhandlung einem Schuldspruch.