Harter Tobak für die Hanf-Industrie. Laut einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) dürfen nur noch Trafiken rauchbare Hanfblüten verkaufen. Hinzu kommt: Die Produkte sind nun auch tabaksteuerpflichtig. Für Österreichs angekratztes Budget würde das laut Berechnungen des Finanzministeriums Steuereinnahmen von zehn bis 15 Millionen Euro bedeuten, für Hanfshops und Hanfautomaten ist das Urteil jedoch ein Rückschlag.