Wahlrechtsgrundsätze Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das bestimmt Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes als Grundsätze der Bundestagswahl. Doch was bedeuten diese Wahlrechtsgrundsätze?
Alle Deutschen dürfen wählenAllgemein ist die Wahl, weil grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht besitzen – und zwar unabhängig etwa von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Ü...