Neger

Das N-Wort stammt vom lateinischen Wort für «schwarz» (niger) ab und ist eine abwertende Bezeichnung für People of Colour.

Der Begriff N**** wurde im 18. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Rassentheorien in die deutsche Sprache übernommen. Vorher wurden Schwarze Menschen «M*****» genannt (von «moro», Spanisch für Mauren). Vordergründig war der Begriff N**** ein neutraler Begriff. Historisch entstand die Bezeichnung jedoch im Zusammenhang mit den Rassentheorien («Negride Rasse»). So wie die Einteilung der Menschheit in Rassen die Vormachtstellung der Europäer:innen gegenüber kolonisierten, ausgebeuteten oder versklavten Menschen anderer Kulturen und Hautfarbe rechtfertigte, so beinhaltete der Begriff N**** immer auch eine Vielzahl von rassistischen und eurozentristischen Stereotypen. Als N**** bezeichnete Menschen galten als triebhaft, kindlich, faul, kulturlos und als arme Opfer – im Gegensatz zu Europäer:innen, die als vernünftig, erwachsen, fleissig und kulturell hochstehend abgebildet wurden. So schrieb der Aufklärer Voltaire (1694-1778): «Die Rasse der N[****] ist eine von der unsrigen völlig verschiedene Menschenart […] Man kann sagen, dass ihre Intelligenz nicht einfach anders geartet ist als die unsrige, sie ist ihr weit unterlegen.» In vielen christlichen Kirchen war die Spendendose für die Mission in Übersee bis in die 1960er Jahre mit einem «Nickn****» versehen: auf einer Geldkassette kniete die Statuette eines Schwarzen Kindes in Gebetshaltung. Ein in die Dose geworfenes Geldstück löste über einen Hebelmechanismus ein artiges Kopfnicken zum Dank für die Spende der (weissen) Wohltäter:innen aus.

Während im deutschsprachigen Raum das N-Wort sowohl rassistisch wie auch «neutral» verwendet wurde, wurden im englischen Sprachraum die Begriffe «Negro» als «neutrale» Bezeichnung und «Nigger» als rassistisches Schimpfwort gebraucht.

Die Entkolonialisierung afrikanischer Länder in den 1950er und 1960er Jahren, die schwarze Bürgerrechtsbewegung in den USA («Civil Rights Movements», 1955-1968) und die «Black Power»-Bewegung (Gründung der «Black Panther Party» 1966) waren Ausdruck des Schwarzen Widerstandes gegen die Weisse Vorherrschaft. Das N-Wort und «Negro» wurden in diesem Zusammenhang zunehmend als diskriminierend und beleidigend abgelehnt. In Redewendungen wie «Ich bin doch nicht dein N****!», in der das N-Wort für «Sklave» steht, wird diese Diskriminierung und Beleidigung heute noch deutlich. Als N**** wird heute im Fachjargon auch eine schwarze Tafel bezeichnet, von dem Sprecher:innen im Fernsehstudio ihren Text ablesen können – auch hier wird eine zudienende Komponente deutlich.

2004 empfahl der «Duden» in einem Newsletter: «Die Bezeichnungen […] sollten im öffentlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet werden, da sie zunehmend als Diskriminierung empfunden werden.» Von 1995 bis 2002 sind in der Schweiz rund ein Dutzend Gerichtsurteile aufgrund von Artikel 261bis StGB (Diskriminierungs-Strafnorm) wegen Beschimpfungen wie «N*****», «N****pack», «N****sau» gefällt worden. Die «Chronologie rassistischer Vorfälle in der Schweiz» auf dieser Website zeigt, dass Beleidigungen in dieser Art hierzulande immer wieder vorkommen.

Selbstbestimmte Bezeichnungen sind „Schwarz“ (in diesem Zusammenhang grossgeschrieben, da nicht als Farbbezeichnung oder Adjektiv verwendet) oder „People of Color“ bzw. „Person of Color“.

Siehe auch die Einträge Rassismus und Diskriminierungsstrafnorm.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015

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02.12.2024

Wann wandelt sich Aktivismus in Hate Speech?

Wo endet die Meinungsfreiheit und wo wandelt sich Aktivismus in Hate Speech? In der schweizerischen Rechtspraxis nirgends, wenn man politische Parolen zum Nahostkonflikt betrachtet. Um diesem Sachverhalt nachzugehen, hat die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus die ehemalige Bundesrichterin und Stiftungsrätin Dr. Vera Rottenberg sowie Mia Mengel, wissenschaftliche Mitarbeiterin der GRA, mit einer rechtlichen Analyse beauftragt.

Im Mittelpunkt der Analyse «From the River to the Sea…», «Intifada bis zum Sieg» keinesfalls strafbar? stehen ebendiese Slogans. Sie wurden nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt in der Schweizer Öffentlichkeit verwendet. 

Die beiden Autorinnen argumentieren, dass eine strafrechtliche Relevanz der Parolen – insbesondere im Hinblick auf die Diskriminierungs-Strafnorm Art. 261bis StGB – nicht ausgeschlossen werden könne.

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