Schwer­punkt­be­reichs­prü­fung

Grafik Zusammensetzung der Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus

  • einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (50 % der Note) und
  • einer mündlichen Prüfung, bestehend aus
    • einem Vortrag und der Verteidigung der schriftlichen Arbeit (20 % der Note) sowie
    • einer Prüfung über den Stoff des gesamten Schwerpunktbereichs (30 % der Note).

Die schriftliche wissenschaftliche Arbeit wird in der vorlesungsfreien Zeit des Sommer- und des Wintersemesters angeboten. Die mündliche Prüfung findet jeweils im darauf folgenden Semester statt.

Es gilt die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (pdf).

An­sprech­part­ne­rin­nen im Stu­di­en- & Prü­fungs­amt der Rechts­wiss. Fa­kul­tät

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr