Fühlt ihr euch als Jugendliche gut vor sexuellem Missbrauch durch Ältere geschützt?
Die Frage richtet sich an die Jugend selbst. Genau genommen sind es zwei Fragenteile:
- Was denkt über über das gesetzliche Schutzalter beim Sex? Grob gesagt ist es ja so, dass Sex mit U14 immer strafbar ist, Sex zwischen 14/15 und Ü21 dann, wenn die fehelende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Außerdem gibt es noch Sondervorschriften bei Lehrern, Prostitution und Zwangslagen. Findet ihr das ausgewogen oder sollte da was geändert (z.B. verschärft) werden? Falls ja, was?
- Fühlt ihr euch unabhängig von der Rechtslage gut gegen Missbrauch durch Ältere geschützt? Z.B. durch Besprechung des Themas in der Schule etc.? Oder sollte man da noch mehr/was anders machen? Wenn ja, was?
Bin sehr gespannt auf die Antworten :)
10 Antworten
Ich plaudere mal aus der Vergangenheit. So in den 80ern. Da wurde einem Mädchen unterschwellig beigebracht, dass Jungs nur Sex wollen. Wenn es also zum Sex kommt, soll sie laufen. - Das habe ich getan. Ich war schüchtern. Also war die Beziehung dann sofort zu Ende, wenn er gefragt hat, ob ich die Pille nehme. - Ich finde, ich habe viel verpasst.
Ich wurde dann selbstbewusst. Und ab da wusste ich, dass ich mich wehren kann, wenn jemand mir an die Wäsche wollen würde - also per Gewalt. Es ist zwar bisher nicht vorgekommen, aber ich weiß, wie ich mich wehren kann.
1. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland halte ich weitestgehend für sinnvoll. Unabhängig von Schutzalter und so weiter ist sexueller Missbrauch immer strafbar.
2. In meinen Augen wird zu wenig über das Thema aufgeklärt. Es gibt einfach viel zu viele, die sexuellen Missbrauch als harmlos abtun, so nach dem Motto "Sie hat es ja eigentlich auch gewollt." Oder "Wenn sie sich so anzieht, ist sie selbst daran schuld"...
Potentiellen Tätern und Mitwissern muss klar sein, wie abscheulich Missbrauch ist.
Es gibt einfach viel zu viele, die sexuellen Missbrauch als harmlos abtun, so nach dem Motto "Sie hat es ja eigentlich auch gewollt." Oder "Wenn sie sich so anzieht, ist sie selbst daran schuld"...
Mit Sportschuhen könnte ich jedenfalls besser vor jemandem weglaufen als mit High-Heels.
finde das übertrieben
1. Sollte lockerer sein
2. Ne, aber ist mir egal
Also ich lass mal mein 13/14-jähriges Ich antworten! Auch oder gerade weil die Rechtslage damals noch etwas anders war.
Fühlt ihr euch als Jugendliche gut vor sexuellem Missbrauch durch Ältere geschützt?
Nein. Zum einen weil das deutsche Sexualstrafrecht ziemlich verkorkst war und ist: Show über Substanz, Symbolik über Schutz.
Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (a.D.):
"Ich glaube, dass bei dem Thema Kinder und Sexualität ein großer Anteil von Irrationalität im Spiel ist. Wir erleben heute eine hysterisierte Überzeichnung, der eine empörende Gleichgültigkeit gegenüber zahllosen anderen Missständen entspricht. Wo es um sexuell motivierten Missbrauch erwachsener Macht gegenüber Kindern geht, ist die Gesellschaft in den vergangenen 15 Jahren regelrecht in einen Strafrausch ausgeflippt. Gleichzeitig bleibt sie fast unbeteiligt gegenüber Traumatisierungen durch nichtsexuelle Gewalt."
"Die heute verbreitete Behauptung oder Unterstellung, jede Konfrontation mit Sexualität führe bei (fast) allen Kindern (fast) immer zu (schweren) 'Traumatisierungen', erheblichen psychischen Störungen und Spätfolgen, ist sicher nicht richtig, sondern - zum Glück - eine dramatisierte Übertreibung. Dies festzustellen, ist wiederum keine 'Verharmlosung'; vielmehr kommt es hier wie anderswo gerade darauf an, die Dinge realistisch und rational zu betrachten und die schweren von den zum Glück leichten Fällen zu unterscheiden."
"Diese sozial herrschenden Wertungen sind auf erstaunliche Weise widersprüchlich: Die geltenden EU-Richtlinien zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Übergriffe und Gewalt etwa verstehen unter einem Kind eine Person unter 18 Jahren. Das deutsche Sexualstrafrecht geht als zwingend davon aus, dass Personen unter 14 Jahren keinerlei Selbstbestimmungsfähigkeit über ihr Sexualverhalten haben können und daher - wie Geisteskranke - nie wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen können: Ein (gerade) 18-Jähriger, der mit seiner (gerade noch) 13-jährigen Freundin herumknutscht, begeht daher unter Umständen schwere Straftaten. Auch jugendliche Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten noch als nur eingeschränkt selbstbestimmungsfähig und daher als besonders schutzbedürftig (siehe § 182 StGB). In krassem Gegensatz dazu steht, wenn Kinder und Jugendliche Straftaten begehen, die Behauptung, dass »Reife« angeblich »immer früher« eintrete."
Aber das wusste ich damals noch nicht. Also der Reihe nach:
- Ich bin damals nicht mit dem Gesetzbuch unterm Arm durch die Gegend gelaufen. Niemand tut das.
- Geschützt hat mich meine Erziehung: "Sex scheint etwas schönes, lustiges zu sein. Keine Ahnung was, aber Ältere machen das wohl gerne." gepaart mit "Wenn Du etwas unbedingt tun möchtest, dann hat sich die Natur etwas dabei gedacht. Und wenn Du etwas nicht tun möchtest, dann tu es nicht!" Simpel und effektiv!
- Ich habe gemacht was ich wollte, mit wem ich wollte, wenn der/die das wollte. Ich wäre NIEMALS auch nur auf den Gedanken gekommen, etwas könnte verboten sein, wenn alle es wollen und es allen Spaß macht, es zu tun.
Was denkt über über das gesetzliche Schutzalter beim Sex?
Grundsätzlich vollkommem verfehlt (s.o. Punkt 3) und für mich als Kind wie auch Jugendlicher vollkommen unnötig (s.o. Punkt 2).
Als Erwachsener sehe ich das anders, weil halt auch nicht jedes Kind so (selbstbewusst und/oder glücklich) ist wie ich es war. Hätte ich die Rechtslage damals gekannt, hätte ich sie aber nicht nachvollziehen können.
Heute ist es "nur noch" Kritik im Detail.
Grob gesagt ist es ja so, dass Sex mit U14 immer strafbar ist
Wichtig: Sex zw. U14 ist legal. Ich hatte und habe aber ein massives Problem damit, dass Eltern ihren Kindern bis 14 Sex verbieten dürfen (Sex = sexuelle Handlung, nicht als Synomym für Geschlechtsverkehr). Sie dürfen ihn fördern oder dürfen es lassen, aber verbieten sollten sie es zumindest grundsätzlkch nicht dürfen.
Zu meiner Zeit durften sie noch Selbstbefriedigung verbieten, ebenso die Teilnahme am Sexualkundeunterricht. Beides ist nicht mehr erlaubt, Sex sollten sie nicht verbieten, so das Bundesgesundheitsministerium. Ich fände es besser, wenn sie auch Sex grundsätzlich nicht verbieten dürften.
Es gibt Eltern, die sind wirklich (anti-)sexuell total durchgeknallt - ich durfte in meiner Kindheit auch welche kennenlernen. Deren Kinder taten mir nur leid. Unvorstellbar, dass die ohne Schäden erwachsem werden konnten ...
Sex zwischen 14/15 und Ü21 dann, wenn die fehelende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Praktisch irrelevant. Ein konservatives Symbolgesetz, als die Strafbarkeit von Sex zw. Männern und männlichen Jugendlichen entsorgt werden musste. Sinnfrei - kann alleine schon deswegen weg.
Apropos: Zu meiner Zeit galt das Verbot noch. Ich bin rückblickend froh, dass sich offenbar niemand daran gehalten hat. Ich hätte es auch nicht verstanden, wenn ich es gekannt hätte. Pure böswillige, religiös-induzierte Bevormundung des Sexuallebens der Bürger.
Eine Schande, dass man die CDU/CSU 1994 dazu zwingen musste, es zu entsorgen ...
Außerdem gibt es noch Sondervorschriften bei Lehrern, Prostitution und Zwangslagen. Findet ihr das ausgewogen oder sollte da was geändert (z.B. verschärft) werden? Falls ja, was?
Das mit den Lehrern scheint mir übertrieben zu sein. Das ist in Österreich deutlich lockerer als es bei uns jemals war, und wir haben es noch drastisch verschärft.
Fun fact: Dafür war in Österreich noch bis 2007 Sex zw. Männern und männlichen Jugendlichen strafbar. Dann hat ein 14-jähriger Österreicher vor dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte dagegen geklagt ... und natürlich gewonnen. ^^
Ich kenne den Anlass für die Verschärfung, üble Sache, und ich hasse es, wenn Lehrer Schülerinnen hinterhersabbern (wir haben deswegen sogar in unserer Abi-Zeitung einen gnadenlos durch den Kakao gezogen). Aber ich kenne auch eine glückliche Lehrer/Schülerin-Beziehung (und nein, nicht Macron ^^ sondern von meiner Schule und aus meiner Stufe - sogar auf "Augenhöhe", die vielen mit arg begrenztem Horizont wohl sehr wichtig zu sein scheint, und mit Ehe nach dem Abi).
Altersbeschränkung der Prostitution ist nachvollziehbar.
Zwangslage auszunutzen ist für alle verboten. Erwachsene, Jugendliche, Kinder.
Fehlend: Kein Entgelt für Sex. Verboten für Volljährige, aber nicht für Minderjährige.
Rubrik: Jugendliche sollten nur Sex haben, wenn sie ihn wirklich haben möchte, nicht aus anderem Gründen. Nicht verkehrt, entsprach ohnehin meiner Herangehensweise, und auch dass letzteres Minderjährigen nicht verboten ist, ist richtig so (deckt sich ebenfalls mit meiner Erfahrung).
Fühlt ihr euch unabhängig von der Rechtslage gut gegen Missbrauch durch Ältere geschützt? Z.B. durch Besprechung des Themas in der Schule etc.?
Beginnt heute in der Kita. Ist SEHR sinnvoll!
Oder sollte man da noch mehr/was anders machen? Wenn ja, was?
Einiges ergibt sich bereits aus dem Genannten. Zur Übersicht:
- Die starre Schutzaltergrenze ist, allen Ausnahmen zum Trotz, grundlegend verfehlt. Klare Toleranzabstände von 3 Jahren wie in Österreich und Schweiz sind sinnvoller, da sie eindeutig sind. 13 & 16, 12 & 15? Spricht nichts dagegen, nur dafür. Zusätzlich kann man ja jmmer noch ...
- Verfahren einstellen, wenn kein Interesse an Strafverfolgung besteht (außer im verkorksten Hirn der Strafverfolger "aus Primzip"). Das Verfahren nicht eingestellt werden können bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, obwohl das viktimisierte(!) "Opfer" genau das möchte (und kein Schaden entstanden ist), macht (nicht nur) mir einen Knoten ins Hirn: Selbstbestimmung schützen, aber gleichzeitig komplett ignorieren, was jemand will? Auch hier s. Schweiz: Die 3 Jahre Abstand werden gerissen? Wird nicht verfolgt, wenn es sich um eine Liebesbeziehung handelt, und der erste Sex stattfand, bevor die ältere Person 21 wurde.
- Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine deutsche Richterin bei der Urteilsverkündung bezügl. einer "12 & 21"-Liebesbeziehung nach Kenntnis aller Tatumstände zu dem Schluss kommen muss: "Ich möchte Sie nicht verurteilen, aber leider zwingt mich das Gesetz dazu!" Viel Aufwand und persönliches Leid für alle Beteiligten, inkl. einer Minderjährigen, für eine dann folgende Mindeststrafe ausgesetzt zur Bewährung. Was - für - ein - Triumph! Da hat es der Rechtsstaat ja mal wieder allen gezeigt! /Sarkasmus aus
- Überhaupt scheint manchen Menschen überhaupt nicnt bewusst zu sein, was "sexueller Missbrauch" überhaupt ist - und was es NICHT ist (gerne Menschen mit viel Meinung und wenig fachlichem Wissen). Wichtig: Schäden drohen aus nicht-einvernehmlichen Beziehungen, wenn der Unwille des Opfers physisch und/oder psychisch gebrochen werden muss, damit der Täter an sein Ziel kommen kann. Umgekehrt gibt es diese Schäden nicht, wenn die Handlungen im vollen Einvernehmen erfolgten. Hier entstehen Schäden ggf. durch die nachträgliche Viktimisierumg des "Opfers", das sich überhaupt nicht als Opfer sieht. Da könnte man jetzt sagen, und das wird durchaus auch gefordert: Wir betrachten die einvernehmlichen Fälle gesondert und stellen die Verfahren nach Möglichkeit ein. Und die so freiwerdenden Ressourcen stecken wir in die Fälle und den Schutz der Kinder, die es tatsächlich brauchen. Macht man aber nicht. Das könnte ja ein falsches Signal senden. Also Scheiß auf die Kinder. Und zwar gleich doppelt.
Somit wären wir wieder am Anfang: Show über Substanz, Symbolik über Schutz. Der Kreis ist geschlossen ... unter Auslassung von noch mehr Idiotie.
Danke, dass du dir so viel Zeit für die Antwort genommen hast! Ich stimne bei Weitem nicht in allem mit dir überein, ein paar interessante Aspekte hast du mir aber aufgezeigt.
Wie lockerer und warum?