Entlassung wegen Arbeit für Compact: Lehrerin scheitert vor Berliner Gericht

Die Referendarin wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie ihre Tätigkeit für das rechtsextreme Magazin verschwieg. Nun scheiterte sie erneut vor Gericht.

Das Compact-Magazin gilt seit 2021 als gesichert rechtsextrem.
Das Compact-Magazin gilt seit 2021 als gesichert rechtsextrem.Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass das Land Brandenburg die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen ihrer vorigen Tätigkeit als Moderatorin für Compact TV zurücknehmen darf. Sie habe „bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs“ verschwiegen und das Land so „arglistig getäuscht“, argumentierte das Gericht.

Im Dezember vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das Bildungsministerium ihr das Führen der Dienstgeschäfte untersagte. In den Sommerferien des vergangenen Jahres habe es einen Hinweis des Landesverfassungsschutzes gegeben, dass die Frau berufliche und persönliche Kontakte zum Compact-Magazin unterhalten soll, das vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft werde. Lehrkräfte seien verpflichtet, die freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu beachten und zu respektieren.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), vor das die Referendarin zunächst zog, hatte in seinem Beschluss erklärt, dass die Tätigkeit für Compact TV an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse.

Compact-Magazin gilt als gesichert rechtsextremistisch

Das Oberverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde der Lehramtsreferendarin zurück. Die Rücknahme des Landes Brandenburg sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde. Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen. Der Beschluss des OVG könne nicht mehr angefochten werden. 

Das Compact-Magazin, das den gleichnamigen Fernsehsender betreibt, wurde im Juli dieses Jahres von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten. Im August setzte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Verbots teilweise außer Kraft. Seit 2021 wird das Magazin vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. 

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