Um die Schule besuchen zu dürfen, ist die Masernimpfung Pflicht.
Bild: Foto: picture alliance/dpa | Tom Weller
Um die Schule besuchen zu dürfen, ist die Masernimpfung Pflicht.
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Kinder, die die Schule oder den Kindergarten besuchen, müssen gegen Masern geimpft sein. Eine entsprechende Pflicht ist am 1. März 2020 wirksam geworden. Manche Eltern versuchen, das über ärztliche Atteste zu umgehen. Mit einem solchen Fall hatte es das Amtsgericht Lindau zu tun. Angeklagt war ein Ehepaar wegen Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse beziehungsweise Anstiftung dazu.