Weiterbildung zum staatlich geprรผften Techniker
Hohe berufliche Qualifikation: Die Aufstiegsweiterbildung zum staatlich geprรผften Techniker bietet vielseitige Perspektiven.
Zulassungskriterien
Um eine Weiterbildung zum staatlich geprรผften Techniker zu absolvieren, sind mindestens ein Hauptschulabschluss und eine zweijรคhrige abgeschlossene Ausbildung erforderlich. Die Ausbildung muss in einem fachlich verwandten Bereich erfolgt sein, ein Abschlusszeugnis der Berufsschule ist vorzulegen. Eine weitere Zugangsvoraussetzung ist die einschlรคgige berufliche Tรคtigkeit nach der Ausbildung, deren Dauer ein Jahr nicht unterschreiten darf.
An einigen Schulen kann eine nachgewiesene siebenjรคhrige qualifizierte Tรคtigkeit in einer verwandten Fachrichtung die abgeschlossene Berufsausbildung ersetzen. In diesem Fall ist jedoch statt dem Hauptschulabschluss mindestens ein Realschulabschluss nachzuweisen.