Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.
Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.
Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.
Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.
Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.
Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.
Erstmals ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen
Im Landkreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Samstag, 15. Juni, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden.
Um den Fundort herum wird nun in einem Radius von ca. 15 Kilometern eine sogenannte Ristriktionszone eingerichtet. Diese bringt erhebliche Einschränungen mit sich.
Für Eigentümer, Bewirtschafter, Pächter oder Besitzer eines landwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb der Infizierten Zone wird die Nutzung der Flächen mit folgender Maßgabe eingeschränkt. Für die Dauer von zunächst 14 Tagen, besteht in der offenen Landschaft ein Verbot der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte (Heu, Grassilage, Stroh un Getreideernte) mit Ausnahme des Weinbaus.
Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an die örtlich zuständige Veterinärbehörde zu stellen und hat neben den Adress- und Kontaktdaten des Antragstellers, das amtliche Kennzeichen des PKW (sofern genutzt), die Angabe der Fläche sowie den Antragsgrund zu enthalten.
Die aktuelle Ausdehnung der Sperrzone finden Sie hier.
Präsenz zeigen bedeutet, die Menschen für sich zu gewinnen.
Der Festzug anlässlich des 61. Hessentages in Fritzlar war ein beeindruckendes Ereignis, das die Vielfalt und Traditionen Hessens auf eindrucksvolle Weise präsentierte. Er zog zahlreiche Besucher aus nah und fern an und sorgte für eine tolle Atmosphäre entlang der Festzugstrecke.
Insgesamt konnten wir mit 17 Teilnehmer die sich aus Mitgliedern des Verbandes sowie den Kreisvereinen Waldeck und Frankenberg zusammensetzten teilnehmen.
Besonders schön war, dass auch zwei Fahnen vertreten waren und diese zusammen mit dem Logo des Verbandes die Gruppe anführten. Auf der Strecke wurde immer mal wieder angehalten und viele Besucher suchten das Gespräch zu den Schafhaltern. Am Häufigsten wurde man auf die Funktion der Schäferschippe gefolgt von der Bedeutung der Knöpfe an der Schäferweste angesprochen.
Der Verband überreichte dem Ministerpräsidenten Boris Rhein ein Lammfell und lud Ihn zum Hessischen Schäferfest vom 24-25. August nach Hungen ein. à Save the Date: Festzug am 25.August !!!
Ein herzliches Dankeschön gilt den Teilnehmern und vorallen den Kids die voller Freude die Fahne und das Schild getragen haben.
Wir freuen uns schon jetzt auf den nächsten Hessentag und darauf Öffentlichkeitsarbeit für die Schäfer und Schafhalter zu leisten.
! A C H T U N G !
Geschäftsführung
Kristin Loh
kristin.loh@schafe-hessen.de
0159-06587650
Postanschrift:
Butzbacher Str. 1,
35415 Pohlheim-Holzheim
Zuchtleitung
Katja Götz
katja.goetz@schafe-hessen.de
0176-46594876
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