Gemeinsam machen wir |
klim
Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität."
Ziel: Klimaneutral bis 2035
Wir fordern die Stadt Weimar auf, innerhalb eines Jahres einen konkreten Maßnahmenplan zu entwickeln, der überprüfbare Ziele und Zwischenziele enthält, um die Stadt bis 2035 klimaneutral zu machen. Die Maßnahmen sollen durch ein qualifiziertes Planungsbüro erarbeitet werden, um professionelle und machbare Ziele sicherzustellen.
Unser aktueller Stand
Um unsere Forderung nach Klimaneutralität umzusetzen prüft unsere Initiative mit Unterstützung von LocalZero gerade, wie effektiv ein Bürgerbegehren wäre. Dazu sprechen wir mit Fachleuten und Vertretern der Stadt. An vielen Stellen hören wir: "Wir wissen was zu tun ist und haben auch die finanziellen Mittel. Was fehlt ist der politische Wille."
Unser Eindruck ist gerade, dass für die Stadt Weimar kein Plan existiert, wie unser verbleibendes CO₂-Budget sinnvoll verwendet werden kann. Es wird zum Thema Klimaschutz regelmäßig auf eine lange Liste von Maßnahmen verwiesen, die schon getan werden, aber letztlich ist ihr Beitrag zur Dekarbonisierung der Stadt nahezu irrelevant.
2011 wurde für Weimar ein vergleichsweise fortschrittliches Klimaschutzkonzept erarbeitet. Seither gibt es von Seiten der Stadt öffentlich aber weder belastbare Zahlen zum aktuellen Zustand noch ein konkretes Ziel und entsprechend auch keinen Maßnahmen- oder Zeitplan für die Erreichung des Ziels bzw. die Dekarbonisierung der Stadt.
Jens
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Wenn man sich nur bewegt, andere in Bewegung bringt, fügt sich gar manches schön und gut.
– Johann Wolfgang von GoetheNadja Robiné
DNT Weimar
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Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche!
– Che GuevaraKrunoslav Šebrek
DNT Weimar