Alkohol – kein Kinderspiel

Logo Bier erst ab 16

Bier erst ab 16 – das ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Tatsächlich aber probieren Jugendliche heute oft schon vor ihrem 16. Geburtstag Bier, Wein, Sekt oder sogar Hochprozentiges. Doch gut und „normal“ ist das deshalb noch lange nicht. Fakt ist: Alkohol wirkt auf Erwachsene anders als auf Kinder und Jugendliche. Gerade im Wachstum können Organe, Knochen und Nervenzellen erheblich Schaden nehmen. Selbstzweifel in der Pubertät lassen Alkohol zudem schnell zum vermeintlichen Problemlöser werden. Deshalb regelt auch das Jugendschutzgesetz klar: Bier, Biermixgetränke, Wein und Sekt erst ab 16, Spirituosen und Alkopops ab 18. Der Deutsche Brauer-Bund bekennt sich klar zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, um einen umfassenden Jugendschutz zu gewährleisten.

Behutsam erwachsen werden

Zu Familienfeiern oder Grillabenden gehören alkoholische Getränke für viele Erwachsene mit dazu. So lernen Kinder Alkohol als Teil der Welt der „Großen“ kennen, in die sie allmählich hineinwachsen. Herausforderung für die Eltern ist es, Kinder und Heranwachsende behutsam in die Erwachsenenwelt zu geleiten und ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu vermitteln.

… mit unserem Schutz
Der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da sich Alkohol negativ auf das Wachstum auswirken kann und Kinder und Jugendliche die Gefahren oft noch nicht richtig abschätzen, sieht auch das Jugendschutzgesetz eine Altersgrenze für den Verkauf von Alkohol vor. Beschäftigte im Handel und in der Gastronomie tragen eine besondere Verantwortung, diesen Schutz effektiv zu gewähren. Mit eigenen Informationsangeboten wollen wir sie dabei unterstützen.

Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen zeigt Wirkung

Die verstärkten Präventionsbemühungen zum Thema Alkohol kommen bei den Kindern und Jugendlichen an. Das zeigt eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2015. Immer mehr unter 16-Jährige haben demnach noch nie Alkohol getrunken. Auch der Anteil der unter 16-Jährigen, die bereits Rauscherfahrungen gemacht haben oder sich regelmäßig betrinken, hat deutlich abgenommen. Und im Schnitt sind junge Menschen heute, wenn sie zum ersten Mal Alkohol trinken, etwas älter: durchschnittlich 14,8 Jahre.

Bemühungen verstärken
Das sind grundsätzlich gute Nachrichten. Der positive Trend zeigt, dass die verschiedenen Informations- und Präventionskampagnen wahrgenommen werden und dass Maßnahmen des Jugendschutzes wirken. Die Zahlen zeigen aber auch, dass weitere Bemühungen notwendig sind, damit noch weniger Kinder und Jugendliche frühzeitig Alkohol probieren oder exzessiv trinken.

Balkendiagramm

Schon gecheckt? Alkoholabgabe mit Verantwortung

Kassiererin

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Handel sind Sie nicht nur dem Gesetz, sondern auch dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, den Jugendschutz aktiv umzusetzen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu schützen.

Wenn Sie Zweifel am wahren Alter der Kunden haben, lassen Sie sich einen Altersnachweis (mit Lichtbild und Geburtsdatum) zeigen. Nicht jedem sieht man sein Alter auch an.

Auch wenn es zur Diskussion kommt – bleiben Sie ruhig und sachlich. Sprechen Sie freundlich und respektvoll mit dem Kunden, aber bleiben Sie beharrlich und konsequent, wenn kein Altersnachweis vorliegt. Verweisen Sie auf die gesetzlichen Regeln und beziehen Sie auch andere Kunden in die Diskussion mit ein. Viele Ihrer Kunden sind selbst Eltern und wünschen sich einen funktionierenden Jugendschutz.

Schulungsmaterial
für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Handel, Gastronomie, Hotels und Tankstellen

Schulungsmodul – Kurzversion

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Schulungsmodul – Langversion

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Schulungsmodul – Smartphone-Kurzinfos

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Alkoholprävention auf Jugendfreizeiten

Jugendfreizeiten bieten Kindern und Jugendlichen Raum für wichtige Erfahrungen und die Erprobung ihrer Fähigkeiten. In diesen Freiräumen entstehen aber auch Unsicherheiten, besonders über den Umgang mit alkoholischen Getränken. Unklar ist oft, wie Kontrollpflichten und pädagogischer Anspruch vereint werden können.

Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen auf dieses wichtige Thema vorbereitet werden. Deshalb hat der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt (KJR) eine Schulungsbroschüre entwickelt, die über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert und mit Hintergrundbeiträgen und Methoden­vorschlägen Orientierung bietet.

Für den Fall, dass auf einer Jugendfreizeit das notwendige Wissen schnell zur Hand sein soll, gibt es ein zusätzliches Set Infokarten für die Hosentasche: Mit Erste-Hilfe-Maßnahmen, Notrufnummern, rechtlichen Regelungen und Ansprechpartnern.

Die Schulungsmaterialien zum Umgang mit Alkohol auf Jugendfreizeiten wurden in Abstimmung mit der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein erstellt und durch die Kampagne „Bier? Sorry. Erst ab 16!“ gefördert. Sie können beim KJR bestellt oder hier heruntergeladen werden.

Broschüre herunterladen
Infokarten herunterladen

Wir nehmen Jugendschutz ernst

Halt

Alkohol gehört nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. „Bier? Sorry. Erst ab 16“ – das ist die klare Botschaft, die wir als Deutscher Brauer-Bund aussenden, und dafür übernehmen wir auch selbst Verantwortung. Bei der Bewerbung unserer Produkte beziehen wir im Interesse des Jugendschutzes klar Position.

Werben mit Verantwortung
Wir sind Mitglied im Zentralverband der Werbewirtschaft und bekennen uns zu den gemeinsam mit anderen Herstellern, Händlern und Importeuren alkoholhaltiger Getränke erarbeiteten freiwilligen „Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“. Sie stellen sicher, dass Kinder und Jugendliche weder durch entsprechende Werbemaßnahmen angesprochen, noch in irgendeiner Form zum missbräuchlichen Alkoholkonsum verleitet werden. Das gilt auch für Werbung in Online-Medien. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, eine freiwillige Vorkontrolle aller Werbemaßnahmen durch den Deutschen Werberat einzurichten. Mittlerweile lassen die meisten Braugruppen, die deutschlandweit im Fernsehen und Rundfunk werben, ihre geplanten Werbemaßnahmen prüfen.

Bier erst ab 16
Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen, heißt für uns auch, gegenüber unseren Partnern in Gastronomie und Handel über Jugendschutz aufzuklären. Mit Informationsangeboten sorgen wir dafür, dass das Verkaufspersonal die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen kennt und für schwierige Situationen im Kundenkontakt gerüstet ist. Unter dem Motto „Bier? Sorry, erst ab 16“ haben wir zudem Präventionsbausteine entwickelt, die Eltern dabei unterstützen sollen, das Thema Alkohol mit ihren Kindern zu besprechen.

Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke und Social-Media-Leitlinien für die Hersteller alkoholhaltiger Getränke

PDF

Sponsoring-Leitfaden

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Jugendschutzgesetz

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit sind an die gesetzlichen Altersgrenzen gekoppelt. In § 9 des Jugendschutzgesetzes ist klar geregelt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen. Erst ab dem 16. Geburtstag ist der Konsum von Bier, Biermixgetränken, Wein oder Sekt erlaubt. Stark alkoholische Getränke wie Schnaps, Likör, Alkopops, aber auch branntweinhaltige Lebensmittel sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch beim Verkauf gilt: Wer jünger als 16 Jahre alt ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke erwerben. Erst ab 18 Jahren sind branntweinhaltige Getränke frei verkäuflich. Das gilt in Geschäften und Gaststätten ebenso wie bei öffentlichen Festen und Jahrmärkten.

Drink-Handschellen

Ein Körper, der wächst, verträgt keinen Alkohol

Junge Menschen haben ihre körperliche Entwicklung noch nicht abgeschlossen. Viele Organe, aber auch der Knochenbau befinden sich noch im Wachstum. Während der Körper eines Erwachsenen Alkohol mit der Zeit restlos abbauen kann, ist der kindliche Organismus dazu noch nicht in der Lage. Die Leber, das Organ, das für den Alkoholabbau zuständig ist, hat ihre volle Leistungsfähigkeit noch nicht erreicht. Sie kann deshalb auch viel leichter geschädigt werden als bei Erwachsenen. Auch das Gehirn ist noch nicht voll ausgereift und kann durch Alkoholmissbrauch ernsthaft Schaden nehmen, insbesondere das Erinnerungsvermögen leidet.

Besonders gefährlich ist, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres geringen Körpergewichts schon bei kleinen Mengen eines alkoholischen Getränks einen relativ hohen Alkoholspiegel im Blut erreichen. Dann besteht die Gefahr einer Alkoholvergiftung. Da zusätzlich das Nervensystem von Kindern sehr empfindlich auf Alkohol reagiert, kann Bewusstlosigkeit schon bei 0,5 Promille Alkohol im Blut auftreten.

Wissenstest

Quiz

Quiz: quiz

Testen Sie Ihr Wissen! In der Gastronomie, im Handel oder an der Tankstelle kommt es immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche Bier konsumieren oder kaufen wollen. Zwar ist die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken gesetzlich klar geregelt, doch gibt es in der Praxis immer wieder Fälle, in denen man Detailwissen benötigt. Testen Sie anhand von zehn Fragen Ihr Wissen rund um den Jugendschutz bei der Abgabe von alkoholischen Getränken! (Mehrere richtige Antworten sind möglich.)

  1. 1 / 8

    Welche Getränke darf ein Jugendlicher kaufen bzw. trinken, der laut Altersnachweis 16 Jahre alt ist?

    • Richtig!

      Bier, Biermischgetränke, Wein, Weinmischgetränke und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Spirituosen und Spirituosenmischgetränke sind jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt.

      Im § 9 des Jugendschutzgesetzes Òheißt es dazu:
      „(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
      1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
      2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“

    • Falsch!

      Bier, Biermischgetränke, Wein, Weinmischgetränke und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Spirituosen und Spirituosenmischgetränke sind jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt.

      Im § 9 des Jugendschutzgesetzes heißt es dazu:
      „(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
      1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
      2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“

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  2. 2 / 8

    Gilt die Altersgrenze von 16 Jahren auch für Biermischgetränke?

    • Richtig!

      Biermischgetränke (z. B. Bier/Limo-, Bier/Cola- oder Biermischgetränke mit anderen Geschmacksrichtungen) enthalten Alkohol – zwar im Durchschnitt nur rund 2,5 % und somit weniger als normales Bier, aber immer noch so viel, um für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren schädlich sein zu können.

    • Falsch!

      Biermischgetränke (z. B. Bier/Limo-, Bier/Cola- oder Biermischgetränke mit anderen Geschmacksrichtungen) enthalten Alkohol – zwar im Durchschnitt nur rund 2,5 % und somit weniger als normales Bier, aber immer noch so viel, um für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren schädlich sein zu können.

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  3. 3 / 8

    Wann muss ein Altersnachweis beim Kauf oder Konsum von Bier vorgelegt werden?

    • Richtig!

      Ein Altersnachweis muss nicht generell immer vorgelegt werden, sondern nur wenn der Verkäufer oder Gastronom Zweifel am Alter des Kunden bzw. Gastes hat und anhand des Aussehens nicht einschätzen kann, ob dieser bereits 16 Jahre alt ist.

    • Falsch!

      Ein Altersnachweis muss nicht generell immer vorgelegt werden, sondern nur wenn der Verkäufer oder Gastronom Zweifel am Alter des Kunden bzw. Gastes hat und anhand des Aussehens nicht einschätzen kann, ob dieser bereits 16 Jahre alt ist.

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  4. 4 / 8

    Welche Dokumente gelten als Altersnachweis?

    • Richtig!

      Neben amtlichen Dokumenten reichen auch andere Dokumente, wenn diese die Identität (Name und Foto) und das Alter (Geburtsdatum) belegen.

    • Falsch!

      Neben amtlichen Dokumenten reichen auch andere Dokumente, wenn diese die Identität (Name und Foto) und das Alter (Geburtsdatum) belegen.

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  5. 5 / 8

    Was passiert, wenn ein Jugendlicher ein Bier bestellen bzw. kaufen will und keinen Altersnachweis dabei hat?

    • Richtig!

      Der Altersnachweis muss sofort bei der Bestellung bzw. beim Kauf vorgelegt werden. Ein Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht erlaubt!

    • Falsch!

      Der Altersnachweis muss sofort bei der Bestellung bzw. beim Kauf vorgelegt werden. Ein Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht erlaubt!

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  6. 6 / 8

    Darf ein junger Erwachsener in einer Kneipe vier Bier für sich und seine drei Freunde bestellen, auch wenn die Freunde vermutlich noch nicht 16 Jahre alt sind?

    • Richtig!

      Der Gastronom muss sicher gehen, dass sowohl der Besteller als auch seine Freunde mindestens 16 Jahre als sind, und sich von allen vieren Altersnachweise zeigen lassen. Es reicht nicht, wenn nur der Besteller älter als 16 ist!

    • Falsch!

      Der Gastronom muss sicher gehen, dass sowohl der Besteller als auch seine Freunde mindestens 16 Jahre als sind, und sich von allen vieren Altersnachweise zeigen lassen. Es reicht nicht, wenn nur der Besteller älter als 16 ist!

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  7. 7 / 8

    Ein Kind (unter 16 Jahre) soll Bier für seine Eltern kaufen und hat einen unterschriebenen Zettel vom Vater dabei, der dies erlaubt.

    • Richtig!

      Ein schriftlicher Auftrag der Eltern reicht nicht aus. Bier darf auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

    • Falsch!

      Ein schriftlicher Auftrag der Eltern reicht nicht aus. Bier darf auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

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  8. 8 / 8

    Welche Strafen und Konsequenzen drohen einem Gewerbetreibenden, wenn in seinem Unternehmen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und Bier an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben wird?

    • Richtig!

      Der Gewerbetreibende muss mit drastischen Konsequenzen für seinen Betrieb rechnen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, ein Eintrag ins Gewerbezentralregister und im Extremfall sogar die Untersagung des Gewerbes.

    • Falsch!

      Der Gewerbetreibende muss mit drastischen Konsequenzen für seinen Betrieb rechnen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, ein Eintrag ins Gewerbezentralregister und im Extremfall sogar die Untersagung des Gewerbes.

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Ergebnis:  

Ranking:  

Große Kinder, große Sorgen

Maedchen

Ab dem zwölften Lebensjahr beginnt die Jugend, die Kindheit verblasst allmählich und der Körper verändert sich. Diese Zeit kann mit vielen Unwägbarkeiten und Selbstzweifeln verbunden sein: Wie sehen mich andere? Werde ich gemocht? Wer bin ich, und wer will ich sein? Anders als bei Erwachsenen bestimmen für Jugendliche noch Fragen der Identitätsfindung den Lebensalltag. Die Persönlichkeit ist noch nicht stabil. Alkohol darf dabei erst recht nicht zum Problemlöser werden. 

Die Pubertät ist auch für Eltern eine schwierige Zeit. Vordergründig wenden sich die Jugendlichen von ihnen ab. Im Kern geht es darum, unabhängig zu werden. Für Eltern eine Gratwanderung: Einerseits gilt es, das Bedürfnis nach Selbstständigkeit zu stärken. Andererseits ist es wichtig, weiterhin für sein Kind da zu sein und es nicht mit seinen Ängsten und Sorgen allein zu lassen.

  • Vorbild

Vorbild

  • Ihre Kinder orientieren sich daran, wie Sie sich als Eltern verhalten. Wenn Sie selbst einen maßvollen Umgang mit Alkohol pflegen, wird dies auch Ihrem Kind später leichter fallen, wenn es sich annähert.
  • Kinder wollen im Laufe Ihrer seelischen Entwicklung zunehmend zeigen, dass sie unabhängig sind. Vergessen Sie als Eltern nicht, dass Ihre Kinder insgeheim immer noch zu Ihnen aufblicken!
  • Wer seinem Kind gegenüber Verantwortung zeigt, fühlt sich auch selbst besser und stärkt den sozialen Zusammenhalt der Familie.
Vorbild

Alkoholfrei feiern

Bei besonderen Anlässen und in geselliger Runde mit Freunden und Verwandten ist Alkohol in den meisten Familien üblich. Wenn jedoch Kinder und Jugendliche dabei sind, sollten Sie achtsam sein. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie ausgelassen und gut gelaunt sein können, schon bevor Sie etwas getrunken haben. Ihr Kind soll sich von den sozialen Aktivitäten nicht ausgeschlossen fühlen. Damit Kinder und Jugendliche einen besonderen Anlass ebenfalls besonders begehen können, bereiten Sie doch einige alkoholfreie Cocktails vor. Die schmecken sicher auch anderen Gästen. Einige Vorschläge haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Glaeser

Alkoholfrei Sport genießen

Mehr als 23 Millionen Menschen sind Mitglied eines Sportvereins, mehr als zehn Millionen in einem Fitnessstudio angemeldet. Für viele Deutsche ist Sport ein wichtiger Teil ihrer Freizeit. Beim Training pflegen sie soziale Kontakte und fördern ihre Gesundheit. Gerade Kinder und Jugendliche erlernen in Sportvereinen wichtige Werte wie Teamgeist und Verantwortung.

Ehrenamtliche, Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen haben gegenüber Kindern und Jugendlichen eine besondere Vorbildfunktion. Neben den sportlichen Aufgaben liegt es in ihrer Verantwortung, die Gemeinschaft im Verein alkoholfrei erlebbar zu machen.

Ein Aktionsbündnis aus Sportverbänden und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt Sportvereine im Rahmen der Kampagne „Alkoholfrei Sport genießen“ mit kostenlosen Aktionsmaterialien.

alkoholfrei-sport-geniessen.de

Alkoholfreie Cocktails

Minze
Cocktailobst
transparent Area Layer

Blauer Kapitän

Zutaten
40 ml Blue Curaçao, alkoholfrei
20 ml Limettensaft
ca. 200 ml Limonade, zum Auffüllen
1 Cocktailkirsche
1 Zweig Minze
  Eiswürfel

Den Sirup und den Limettensaft in ein mit Eiswürfeln gefülltes Glas geben und kräftig rühren. Das Glas mit Bitter Lemon auffüllen, mit der frischen Minze garnieren und die Cocktailkirsche hineinlegen.

St. Nicolas

Zutaten
20 ml Limettensaft
60 ml Orangensaft
80 ml Mineralwasser
1 TL Mandelsirup
1 Zweig Minze
1 Portion Crushed Ice

Den Limetten- und Orangensaft mit dem Mandelsirup und dem zerstoßenen Eis in einen Shaker geben und gut durchschütteln. In ein Glas seihen und mit dem Mineralwasser auffüllen. Mit dem Minzezweig dekoriert servieren.

Wenn Eltern trinken

Alkoholmissbrauch von Erwachsenen betrifft gerade auch nahestehende Menschen. Besonders gefährdet sind die Kinder alkoholabhängiger Eltern. Fehlende Geborgenheit, Verunsicherung, Angst und Scham bestimmen ihren Alltag. Nicht selten kommt es auch zu körperlicher Gewalt. Der Alkoholmissbrauch wird zur Familienkrankheit.

Sprechblasen