ORF-Steuer HAMMER

Am 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz in Kraft. Aus der GIS-Gebühr, von der man sich abmelden konnte, wurde die zwingend zu bezahlende ORF-Steuer, auch Haushaltsabgabe oder ORF-Beitrag genannt. Dieser ORF-Beitrag als neue Finanzierungsform des ORF, wird vom GIS-Nachfolger ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) eingehoben. Jeweils eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse muss jetzt 15,30 Euro pro Monat für den ORF plus etwaige Landesabgaben bezahlen.

Wer bislang keine GIS-Gebühr bezahlt hat, muss sich für die Zahlung registrieren und startet in das neue Jahr mit der maximalen Zusatzbelastung: dem ORF-Steuer-Hammer. Die OBS wird den neuen Zahlern nämlich gleich im Jänner den vollen Jahresbeitrag von 183,60 Euro plus etwaige Landesabgaben auf einen Schlag vorschreiben.

Wer sich schon die GIS-Gebühr nicht leisten konnte oder wollte, muss nun – in Zeiten der Rekordinflation und Teuerung – gleich für das ganze Jahr im Voraus bezahlen. Wer bereits als GIS-Zahler registriert war, darf hingegen alle zwei Monate oder halbjährlich abbuchen lassen.

Die Bezieher kleiner Einkommen und in zunehmendem Maße auch der Mittelstand geraten unter immer stärkeren finanziellen Druck. Viele Menschen können sich das Leben nicht mehr leisten und müssen bereits bei Grundbedürfnissen wie Wohnen, Heizen, Essen und Trinken massive Abstriche machen oder sich gar verschulden. Statt diese Menschen zu entlasten, werden rund 525.000 zusätzliche Haushalte mit dem ORF-Steuer-Hammer ins Visier genommen.


Die FPÖ lehnt diese neue Zwangssteuer ab und stellt sich auf die Seite der Österreicher. Prüfen Sie im folgenden ob Sie überhaupt in einem zahlungspflichtigen Haushalt leben, oder Sie sich womöglich vom ORF-Beitrag befreien lassen können. Sollten Sie beitragspflichtig sein und sich den vollen Betrag nicht auf einen Schlag leisten können, stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie einfach und rasch selbst einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung erstellen können. Diesen bekommen Sie dann automatisch per Mail zugesandt.

Bitte beantworten Sie vorab folgende Fragen

Frage 1/4

Gibt es in Ihrem Haushalt eine Person, für die bereits eine Gebührenbefreiung bewilligt wurde?

Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.