Die Internationale Vereinigung der Richter wurde im Jahre 1953 in Salzburg (Österreich) als unpolitische internationale Berufsorganisation gegründet, in der nicht einzelne Richter, sondern nationale Richtervereinigungen zusammengeschlossen sind, die durch Entscheidung des Zentralrates in die internationale Vereinigung aufgenommen werden.
Das Hauptziel der Vereinigung ist der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit als essentielle Voraussetzung richterlicher Amtsführung und Garantie der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Die Vereinigung umfasst derzeit 92 nationale Organisationen oder repräsentative Gruppen aus fünf Kontinenten.
Die Internationale Richtervereinigung ist in vier Regionalgruppen (EAJ, IBA, AG, ANAO) organisiert und hat vier Studienkommissionen:
Europäische Vereinigung der Richter | Iberoamerikanische Gruppe | Afrikanische Gruppe | Asiatisch, Nordamerikanische und Ozeanische Gruppe |
1. Studienkommission |
2. Studienkommission |
3. Studienkommission |
4. Studienkommission |
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Jahrestagung der IVR in Taipeh wurden am 19. September 2023 drei IVR-Preise für richterliche Unabhängigkeit an zwei Richter aus Tunesien und Afghanistan sowie an den Nationalen Justizrat von Ungarn verliehen.
- BROSCHURE ZUM 70. JAHRESTAG DER IVR
- DAS UNIVERSELLE RICHTERSTATUT – 2017
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