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Wissenschaft Gesetzlich verboten

Laborfleisch darf in Italien künftig weder hergestellt noch verkauft werden

Hamburgers on barbeque grill Hamburgers on barbeque grill
Hack aus dem Labor ist zu haben, Steaks noch nicht
Quelle: Getty Images/Tetra images RF/Tetra Images
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In Singapur und den USA sind „In-vitro-Burger“ bereits zu haben, dort ist „Laborfleisch“ zugelassen. Auch Tierschützer befürworten die innovative Herstellungsweise, in Italien hat sich die Regierung nun dagegen entschieden – aus überraschenden Gründen.

Italiens Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verbietet die Herstellung und den Verkauf von Laborfleisch. Die Abgeordnetenkammer in Rom verabschiedete am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der bereits zuvor vom Senat angenommen worden war.

Die Diskussion über synthetisches Fleisch hatte sich zuletzt in Italien zugespitzt, die Opposition lehnte ein Verbot vehement ab. Italien ist damit das erste Land in Europa, das ein solches Verbot einführt, wie die Nachrichtenagentur Ansa meldete.

Für die Herstellung von Fleisch im Labor werden lebenden Tieren Stammzellen entnommen, die dann in einer Nährflüssigkeit aus Fetten, Aminosäuren, Vitaminen, Mineralien und Zucker landen und kultiviert werden.

Darin können sie sich vermehren und zu Muskelgewebe heranwachsen. Für Fleisch aus dem Labor müssten daher keine Tiere getötet werden, was von Tierschützern befürwortet wird. Der Umweltaspekt dieser Herstellungsweise wird ebenfalls oft hervorgehoben.

Politiker der italienischen Regierungsparteien zeigten sich nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer erfreut. „Uns geht es dabei um den Schutz unserer Tradition, unserer Produkte und vor allem der Gesundheit der Italiener“, sagte etwa der Lega-Politiker Davide Bergamini.

Von der Opposition hagelte es dagegen Kritik. Insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird von ihr bezweifelt. Es könne zudem mit einem pauschalen Verbot gegen internationales Recht sowie europäische Vorschriften verstoßen, sodass ein Konflikt mit der EU-Kommission drohen könnte.

Verstöße sollen dem Gesetz zufolge mit Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro sowie der Beschlagnahmung von Ware geahndet werden.

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dpa/sk