"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Baden-Baden musste 47-jährigen Mann wegen einvernehmlichen Oral- und versuchten Analverkehr eines 13-jährigen Trans-Jungen zur Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilen 09.11.2023 [11:11:18]

Das gesamte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren hätte nicht stattgefunden, wenn der Heimleiter das Kindeswohl bedacht hätte: Der Trans-Junge befürchtet nun, dass er in eine geschlossene Anstalt kommt. Eine solche Denunzierung gegen den Willen von Alexander verurteilen wir auf das Schärfste

K13online hat an der Gerichtsverhandlung in Baden-Baden als Prozessbeoachter teilgenommen: Schon nach der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt und der Erklärung des Verteidigers Uwe Kirsch wurde deutlich, dass diese Gerichtverhandlung mit einem bestmöglichen Urteil enden wird. Rechtsanwalt Kirsch & sein Mandant bestätigten den Sachverhalt und die polizeilichen Aussagen des angeblichen "Opfers" aufgrund der Unrechtsgesetze in § 176c StGB. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zu verhängen, weil es keinen Minderschwerenfall mehr gibt, der zum Beispiel einen Strafbefehl mit Geldstrafe ermöglicht hätte. Ganz zu schweigen von einem Freispruch wegen erwiesener Einvernehmlichkeit der Sexualkontakte. Der Gesetzgeber zwingt die Gerichte, diese einvernehmlichen sexuellen Handlungen als "schweren sexuellen Kindesmissbrauch" zu bewerten. Eine solche Gesetzgebung ist völlig absurd und nach Rechtsauffassung von K13online auch verfassungswidrig. Der Amtsrichter eröffnet die Beweisaufnahme. Alle Verfahrensbeteiligte einigen sich darüber, dass auf alle Zeugen verzichtet werden kann. Sie wurden kurzfristig ausgeladen. Der zum "Tatzeitpunkt" 13-jährige "Opfer"-Zeuge(heute 15 Jahre) war erst gar nicht vor Gericht erschienen. Der 2. Verhandlungstermin wurde absetzt. Die geladene Sachverständige ist Ärztin an der Freiburger Uni-Kinderklinik. Sie bestätigte, dass bei der körperlichen Untersuchung keine Gewaltanwendung festgestellt wurde. Der Gesetzgeber trägt auch die Schuld daran, dass sich der Trans-Junge überhaupt einer solch peinlichen und entwürdigenden Untersuchung unterziehen musste....! Lesen Sie den vollständige Bericht mit einem Klick auf weiterlesen...(Technischer Hinweis: Aufgrund hoher Besucherzahlen kann es für kurze Zeit zur Fehlmeldung 500 kommen. Laden Sie die Seiten dann nach einer Minute neu. Unsere Webseiten sind dauerhaft verfügbar)  

https://amtsgericht-baden-baden.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite 

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Deutscher Bundestag - Vorsitzende des Petitionsausschusses Martina Stamm-Fibich(SPD): Mit dem Beschluss des Bundestages am 19. Oktober 2023 ist das Petitionsverfahren Kinderrechte in Artikel 6 Grundgesetz beendet 08.11.2023 [06:16:01]

K13online & 13 weitere Petenten fordern: Das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Martina Stamm-Fibich(SPD) hat zum Abschluss des Petitionsverfahrens Kinderrecht in Art. 6 Grundgesetz die Beschlussempfehlung mit Begründung an den Bundestag auch an K13online(Dieter Gieseking) geschickt. Der Hauptpetent hatte seine Eingabe bereits im Jahre 2019 eingereicht. Die folgenden 13 Petitionen wurden der Hauptpetition angeschlossen. Der Ausschuss geht in seiner Begründung nicht auf die einzelnen Aspekte aller Petitionen mit gleicher Zielsetzung ein. Die Zielsetzungen von 14 Petenten lauten u.a.: Das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. K13online hat in seinen Petitionsergänzungen erläutert, dass zur freien Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern auch die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern gehören muss. Dieser konkretisierte Aspekt wird sich von den anderen Petitionen unterscheiden. Der Deutsche Bundestag hatte am 19. Oktober beschlossen, alle 14 Petitionen der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesfamilienministerium - zu überweisen. Weiter haben alle Fraktionen im Bundestag Kenntnis erhalten. Damit wird auch die K13online-Petition in die Diskussion & politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden. In einer parlamentarischen Demokratie kann jeder Bürger/In Petitionen beim Bundestag einreichen. Dazu gehören natürlich auch Angehörige der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen. Politischer Aktivismus ist vielfältig. Die Pädophilenszene in Deutschland sollte auch kommende Petitionen mitzeichnen. K13online wird eine weitere Petition einreichen, sobald der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) den angekündigten Gesetzentwurf zur Reform im Sexualstrafrecht vorgelegt hat. Mit weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen... 

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_05/_22/Petition_95231.$$$.a.u.html

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Deutscher Bundestag: Kinderkommission(Kiko) befasst sich am Mittwoch, 8. November 2023, mit dem Thema Queer. Das öffentliche Fachgespräch beginnt um 15 Uhr im Paul-Löbe-Haus und dauert etwa eineinhalb Stunden 07.11.2023 [10:18:16]

Zum Kiko-Gespräch in den Unterausschuss des Familienausschusses sind die folgenden Sachverständigen eingeladen: Helene Shani Braun + Chris Hess & Ameli Kutz(Queer in Niederbayern e.V.) + Aaron Auchter & Emily Schunk(Lambda Bundesverband)

Die Kinderkommission(Kiko) im Deutschen Bundestag führt am Mittwochnachmittag, den 8. November ab 15 Uhr, ein Fachgespräch zum Thema Queer. durch. Eingeladen wurden die folgenden Sachverständigen: Helene Shani Braun + Chris Hess & Ameli Kutz(Queer in Niederbayern e.V.) + Aaron Auchter & Emily Schunk(Lambda Bundesverband). Die Sitzung wird LIVE im Parlamentsfernsehen übertragen und wird auch dauerhaft als Video verfügbar sein. Es muss bezweifelt werden, dass es dabei auch um die Kinderrechte hinsichtlich der freien Entfaltung der Persönlichkeit von Kinder & Jugendlichen gehen wird. Solche Kinderrechte schließen die sexuelle Selbstbestimmung mit ein, die den Kids vorenthalten wird, weil sie angeblich darüber nicht selbst entscheiden können. Die Kinderkommission glänzt durch totale Ignoranz dieses Themas! Ob sich die sechs eingeladenen Sachverständigen dazu in ihren Stellungnahmen äußern werden, bleibt abzuwarten. Das Thema Queer bei der Kiko schließt jedenfalls diesen Teil der Kinderrechte nicht automatisch mit ein. Jedoch hat der Deutsche Bundestag die K13online-Petition Kinderrechte ins Grundgesetz(GG) am 19. Oktober angenommen und in die Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Dazu gehört neben dem Rechtsausschuss auch der Familienausschuss mit der KiKo. Die schriftliche Bestätigung des Petitionsausschusses liegt hier mit Stand von heute (noch) nicht vor. Wir erwarten diese in Kürze. Queere Kinder & Jugendliche, die in ihren hetero- oder homosexuellen Familien leben, sind in Schule & Freizeit oftmals Anfeinungen ausgesetzt. Das Coming-In & Out von Jungen & Mädchen muss nicht nur von den Eltern unterstützt werden, sondern auch vom sozialen Umfeld. Den Kampfbegriff "Frühsexualisierung", der vom rechtspopulistischen Spektrum missbräuchlich verwendet wird, verurteilt K13online auf das Schärfte. Die Kiko & die Sachverständigen können ihren politischen Beitrag dazu leisten, Diskriminierung & Kriminalisierung aller Betroffenen besser zu verhindern. Kinder haben Rechte! Für unsere Zukunft.... 

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/a13_01/Anhoerungen/974886-974886

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Veranstaltung der Friedrich Naumann-Stiftung für die Freiheit am 16. November um 18 Uhr im Schlosshotel in Karlsruhe: 18. Karlsruher Verfassungsdialog - Hass im Netz 06.11.2023 [09:02:36]

Strategien zur Bekämpfung digitaler Gewalt: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP-Bundesjustizministerin a.D.) + Dr. Benjamin Lück(GFF) + Dr. Thomas Ewert(Google) + Franzi Benning(HateAid) & Gigi Deppe(ARD-Moderatorin)

Die Friedrich Naumann-Stiftung veranstaltet im Karlsruher Schlosshotel eine Podiumdiskussion zum Thema: 18. Karlsruher Verfassungsdialog - Hass im Netz. Auf dem Podium werden sich befinden: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stv. Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Bundesjustizministerin a.D(FDP), Dr. Benjamin Lück, Juristischer Projektkoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Dr. Thomas Ewert, Legal Counsel für Regulierungsfragen bei der Google Germany GmbH, Franzi Benning, HateAid und als Moderatorin Gigi Deppe, Redaktionsleiterin, ARD Rechtsredaktion. Es besteht kein Zweifel daran, dass auch die Internet-Hetze & der Hass gegen Pädophile/Pädosexuelle allgegenwärtig ist. Die Geschädigten können und sollten strafrechtlich und zivilrechtlich dagegen vorgehen. Bei der Veranstaltung soll über die folgenden Fragen diskutiert werden: Wie muss das Internet gestaltet sein, um Übergriffen vorzubeugen und wieder mehr geschützte Debatte zu ermöglichen? Was sehen die neuen Regulierungswerke als Mittel gegen digitale Gewalt vor? Ist es realistisch, dass Plattformen in Zukunft ihrer Verantwortung nachkommen? Wie kann sichergestellt werden, dass die Meinungsfreiheit nicht unter den Tisch fällt? Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, den 16. November um 18 Uhr. Eine Anmeldung über den unteren Link ist notwendig. Mit einem Klick aus weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen...(Ersteinstellung am 30. Oktober) 

https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/BAW2H

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(Update) Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Amtsgericht Baden-Baden verhandelt am 8. November 2023 einen Fall von einvernehmlichen Oral- und Analverkehr zwischen einem 45-jährigen Mann & 13-jährigen Jungen 05.11.2023 [10:52:35]

Einvernehmlichkeit wird immer als Kindesmissbrauch dargestellt: Das Gericht ist an Recht & Gesetz gebunden und hat nicht die Möglichkeit eines Freispruches, auch wenn es keine Schädigungen und kein Missbrauchsopfer gibt 

Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet auch einvernehmlichen Oral- und Analverkehr zwischen einem 45-jährigen Mann & einem 13-jährigen Jungen als "schweren sexuellen Missbrauch". Die sexuelle Selbstbestimmung des Jungen existiert im § 176 ff. StGB nicht. Einvernehmlichkeit wird immer als Kindesmissbrauch dargestellt. Genau an diesem Punkt beginnt das UNRECHT des Gesetzgebers. Das Gericht ist an Recht & Gesetz gebunden und hat nicht die Möglichkeit eines Freispruches, auch wenn es keine Schädigungen und kein Missbrauchsopfer gibt. Dies kann nur durch den Gesetzgeber geändert bzw. legalisiert werden. Zu den Hauptverhandlungsterminen sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen worden. Unter den Zeugen wird sich auch der damals 13-jährige Junge befinden. Auch der Leiter einer Jugendhilfe-Einrichtung, der Strafanzeige erstattet hatte, wird als Zeuge vor Gericht aussagen. Mit Stand von heute hatte nicht der Junge Anzeige erstattet, sondern dieser Leiter. Die Beweisaufnahme wird ergeben, warum dieser Leiter Anzeige erstattet hatte und woher er überhaupt von dem Sexualkontakt erfahren hat. Der Sexualkontakt wäre legal, wenn der Junge 14 Jahr alt gewesen wäre. K13online beabsichtigt, an einem der Verhandlungstage zur journalistischen Berichterstattung zum Amtsgericht nach Baden-Baden anzureisen. Der Hauptverhandlungstermin wurde auf den 8. November 2023 um 09.00 Uhr mit Fortsetzung am 15. November 2023 bestimmt...(Ersteinstellung am 23.09.2023)(Update 30. Oktober: Mit Stand von heute finden die Gerichtstermine statt)(Update 5. November: K13online wird zur journalistischen Berichterstattung anreisen und in einem Folge-News berichten)

https://amtsgericht-baden-baden.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite

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K13online Literaturmonat November 2023 - HEUTE: Fiktiver Roman mit autobiograpischen Zügen des Autors Michael Tanges mit dem Titel APATE oder Rosafarben zwischen den Zeilen 04.11.2023 [09:24:38]

Der Autor Michael Tanges hat in seiner Jugendzeit ein Tagebuch(28. April - 15. Juni 2008) über sein Coming-In & Out geschrieben: "In dieser prägenden Phase meines Lebens war ich noch keine 16 Jahre alt, auf dem Sprung vom Kind zum Mann"

Im K13online Literaturmonat November stellen wir ein weiteres Buch vor: Fiktiver Roman mit autobiograpischen Zügen des Autors Michael Tanges mit dem Titel APATE - oder Rosafarben zwischen den Zeilen(ISBN 9781797943756). Der Autor hat in seiner Jugendzeit ein Tagebuch geschrieben. Er erzählt sein Coming-In & Out im Zeitraum vom 28. April bis zum 15. Juni 2008. Zitate: "Ich bin verliebt in Andi. Er geht im selbsten Schulhaus zur Schule wie ich. ER ist ein Jahr jünger, seine Klassenzimmer befinden sich im unteren Stockwerk, meine im oberen. Dennoch sehe ich ihn fast täglich auf dem Pausenhof. Und trotz der räumlichen Nähe ist er von mir weiter entfernt als die Sonne von der Erde. Warum? Weil ich kein Mädchen bin. Darum. Tanges schildert in seinem Buch eine spannende Liebes- und Lebensgeschichte, die auch andere Jugendliche so oder ähnlich erlebt haben könnten. Auch von diesem Roman war ein Exemplar auf der Frankfurter Buchmesse präsent. Es ist das Erstlingswerk des Autors aus dem Jahr 2019. Auf Anfrage hat Tanges mitgeteilt, dass inzwischen rund 600 Exemplare verkauft werden konnten. Auch kann eine E-Book-Version gekauft werden. Der Autor gibt in seinen Print- und EBookausgaben auch eine Emailadresse zur direkten Kontaktaufnahme an. Rund ein Dutzend Leser/Innen haben ihm ein Feedback gesandt. Positive Bewertungen(4,2 von 5) gibt es auch im Amazon-Onlineshop, ebenso Rezensionen. K13online wird im laufenden Literaturmonat auch die anderen drei Bücher von Tanges vorstellen. Für die Zukunft plant der Autor weitere Bücher zu schreiben. Jedoch unter einem anderen Pseudonym. Dabei wünschen wir Michael Tanges viel Erfolg und alles Beste. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen... 

https://www.buchmesse.de

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Spielfilm SPARTA mit dem pädophilen Ewald & seiner Jungengruppe erscheint am 1. Dezember 2023 auf DVD: K13online kritisiert Alterseinschränkung von 16 Jahren durch die FSK(Freiwillige Selbstkontrolle) 03.11.2023 [08:59:23]

K13online hätte sich ein FSK von 12 Jahren gewünscht: Mit der Alterseinschränkung von 16 Jahren wird allen Kindern & Jugendlichen die Pädophilie-Thematik formal vorenthalten. Diese Form von Ausgrenzung trägt jedenfalls nicht zum Kinderschutz vor sexueller Gewalt bei

Beim Filmverleih "Neue Visionen" erscheint am 1. Dezember 2023 der Spielfilm SPARTA auf DVD. Im Gegensatz zur Freiwilligen Selbstkontrolle(FSK) vertritt K13online die folgende Ansicht: Wir hätten uns ein FSK von 12 Jahren gewünscht. Zum Einen sind alle Jungen in dem Film unter 16 Jahre, teilweise sogar unter 12 Jahre. Zum Anderen sind Kinder mindestens ab dem 12. Lebensjahr aufgrund ihres Entwicklungsstandes in der Lage, sich mit dem Thema der Pädophilie auseinanderzusetzen. Relativ viele Jungen(Mädchen) dieser Altersgruppe sind indirekt oder sogar direkt von pädophilen Kontaktaufnahmen oder sogar pädophilen Beziehungen betroffen. Mit der Alterseinschränkung von 16 Jahren wird allen Kindern & Jugendlichen die Pädophilie-Thematik formal vorenthalten. Diese Form von Ausgrenzung trägt jedenfalls nicht zum Kinderschutz vor sexueller Gewalt bei. Ganz offensichtlich sollen die Kids keine Informationen über gewaltlose und damit einvernehmliche Kontakte/Beziehungen erhalten. Die FSK unterwirft sich damit dem andauernden Anti-Pädophilen-Zeitgeist und verhindert Aufklärung & Prävention vor sexualisierter Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern & Jugendlichen bis zum  16. Lebensjahr. Das Heimkino auf DVD lässt zwar eigenverantwortliche Optionen offen. Hilfreich sind diese jedoch nicht, denn jede Form von Geheimhaltung ist kontraproduktiv. Gerade das Verbotene hat für Jungs/Mädchen einen besonderen Reiz. Dieser Reiz wird durch das FSK 16 gefördert und bewirkt genau das Gegenteil von DEM, was beabsichtigt wird. Weil die Kids bei der heutigen Aufklärung nicht auf den Kopf gefallen sind, werden sie sich eher nicht von Altersbeschränkungen abschrecken lassen. Die FSK hat all diese Lebensrealitäten nicht bedacht. Aber trägt nun die Verantwortung für ihre Entscheidung. Die DVD kann ab sofort in allen Online-Shops vorbestellt werden.... 

https://www.neuevisionen.de/de/filme/sparta-129/filminfo#mt

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Schwules K13online-Forenmitglied HOLUNDER besucht Schwules Museum(SMU) Berlin: Nur etwa die Hälfte der ausgestellten Exponate zeigen politische Aktivitäten der früheren Homo- und Pädobewegung 02.11.2023 [15:56:23]

Bundesverband Homosexualität(BVH e.V.) forderte 10 Jahr(1986-1996) die Abschaffung des § 176 ff. StGB: Der BVH-Aufruf gegen die Ausgrenzung von Pädophilen durch die ILGA wurde auch von der damaligen Gruppe KRUMME13 unterschrieben

Das K13online Forenmitglied & politischer Zeitzeugen-Aktivist der früheren Homo- und Pädobewegung HOLUNDER hat die Ausstellung im Schwulen Museum besucht. Er hat uns dankenswerter Weise 47 Fotos(JPG-Dateien) gesandt, von denen wir 15 Bilder verwenden. Die anderen Datein können bei uns angefordert werden. Aus der Perspektive eines schwulen Aktivisten legt HOLUNDER seinen Schwerpunkt auf den früheren Bundesverband Homosexualität(BVH e. V.) Die Ausstellung ist in zwei Räume aufgeteilt. Im Raum 1 geht es primär um den damaligen bis heutigen sexuellen Kindesmissbrauch & die Opfer. Diese Thematik hat im Prinzip mit der politischen Aufarbeitung der früheren Homo- und Pädobewegung nur sehr wenig zu tun. Im Raum 2 werden eine Vielzahl von Exponaten & Schautafeln gezeigt, die sich u.a. auch mit dem Bundesverband Homosexualität(BVH e.V.) beschäftigt, der 10 Jahr(1986-1996) die Abschaffung des § 176 ff. StGB gefordert hatte. Der BVH-Aufruf gegen die Ausgrenzung von Pädophilen durch die ILGA wurde auch von der damaligen Gruppe KRUMME13 unterschrieben. Spätestens nach Umwandlung des SVD in den LSVD war die gemeinsame Homo- und Pädophilenbewegung beendet. Der Grund dafür lag primär darin, dass die Lesben die Neuausrichtung innerhalb der Homo-Bewegung bestimmten. Das Schwule Museum wird heute von Lesben dominiert, die sich dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist des heterosexuellen Mainstreams in jeder Weise unterworfen haben. Die lesbischen Aktivistinnen im Schwulen Museum haben sich völlig und kritiklos dem Kinder- und Opferschutz verschrieben. Damit verbundene Ideologie verurteilen wir auf das Schärfte. In den Räumlichkeiten der Ausstellung im Schwulen Museum befindet sich ein Briefkasten: Wir rufen die Besucher/Innen, insbesondere die heutige Pädophilenszene, bei den Besuchen zum Protest auf. Die Falschdarstellung, es gäbe keine Einvernehmlichkeit, widerspricht der damaligen, heutigen und zukünftigen Lebensrealität. Frühere Zeitzeugen und heutige Pädophile/Pädosexuelle sollten wieder politisch aktiv werden und sich organisieren. An die damalige Pädophilenbewegung kann unter Berücksichtigung der aktuell neuen Situation angeknüpft werden. K13online wird einen politischen Aktivismus nach seinen Möglichkeiten unterstützen. Zur Bildergalerie gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Auch die K13online-Redaktion wird diese Ausstellung noch besuchen und dann aus der Perspektive von pädophilen Aktivismus berichten... 

https://www.schwulesmuseum.de/ausstellung/aufarbeiten-sexualisierte-gewalt-gegen-kinder-und-jugendliche-im-zeichen-von-emanzipation

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Bundesverfassungsgericht(BVerfG) - Pressestelle: Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig 01.11.2023 [07:06:04]

Zur gleichen Zeit wurde der offensichtlich ebenfalls verfassungswidrige § 184b StGB(Kinderpornos) durch die CDU/CSU & SPD Bundesregierung durchs Parlament gepeitscht: Es obliegt nun der Ampel-Bundesregierung, das grundgesetzwidrige Erbe und den Scherbenhaufens wieder abzuschaffen bzw. rückgängig zu machen

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause und den Bundestagswahlen 2021 hatte die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) eine Änderung in der Strafprozessordnung(StPO) durchs Parlament gepeitscht, die jetzt vom BVerfG für verfassungswidrig & damit nichtig erklärt wurde. Zur gleichen Zeit wurde der offensichtlich ebenfalls verfassungswidrige § 184b StGB(Kinderpornos) durch die CDU/CSU & SPD Bundesregierung durchs Parlament gepeitscht. Die Entscheidungen über die Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte zu dieser Verfassungswidrigkeit stehen noch aus. Mit gestern verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung(StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz(GG) und dem Rückwirkungsverbot(Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar und nichtig ist. Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig. Eine Bundesregierung, die trotz deutlicher Stellungnahmen von Sachverständigen auf diese Verfassungswigkeit dennoch verabschiedet, schadet dem Rechtstaat & Demokratie in massiver Art & Weise. Gleiches war auch bei der Verschärfung des § 184b StGB geschehen. Die aktuelle Entscheidung ist im Ergebnis einstimmig, zur Frage der Abwägungsfestigkeit des grundrechtsgleichen Rechts des Art. 103 Abs. 3 GG ist mit 6:2 Stimmen gefallen. Richterin Langenfeld und Richter Müller haben hierzu ein Sondervotum erstellt. Beide Richter/In wurden auf Vorschlag der CDU zu Verfassungsrichtern/In ernannt. Die politische Einflußnahme auf das BVerfG ist offensichtlich. Weiter fordert die CDU/CSU die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, die ebenfalls verfassungswidrig ist. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Bundestagsfraktion in mehrfacher Weise die Grund- und Menschenrechte verletzt hat und noch plant. Bei aktuellen Wahlumfragen liegt die CDU bei rund 30%. Eine sehr gefährliche Entwicklung, die gestoppt werden muss. Es obliegt nun der Ampel-Bundesregierung, besonders dem Bundesjustizminister Buschmann(FDP), das grundgesetzwidrige Erbe eines verfassungswidrigen Scherbenhaufens von CDU/CSU wieder abzuschaffen bzw. rückgängig zu machen. Die SPD ist heute Koalitionspartner in der Ampel und hatte damals alles Unrecht mitgetragen. Sogar der Bundespräsident Steinmeier(SPD) hatte unterschrieben. Die SPD-Fraktion muss jetzt im Bundestag die Federführung übernehmen, sich bei den Opfern ihrer politischen Fehlentscheidungen entschuldigen und verfassungskonforme Reformen voran treiben. NUR auf diese Weise kann die SPD verlorenes Vertrauen in das Grundgesetz zurück gewinnen...(Technischer Hinweis: Aufgrund hoher Besucherzahlen kann es für kurze Zeit zur Fehlmeldung 500 kommen. Laden Sie die Seiten dann nach einer Minute neu. Unsere Webseiten sind dauerhaft verfügbar)  

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-094.html

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Erster Lagebericht des BKA: Etwa ein Viertel der Taten aus dem Jahr 2022 entfiel allein auf Nordrhein-Westfalen. In dem Bundesland leben zwar auch die meisten Menschen, doch wurden dort einige größere Missbrauchsfälle aufgedeckt 31.10.2023 [14:36:16]

Auch eine solch total undifferenzierte Darstellung ist eine LÜGE: "Das Bundeslagebild zeigt deutlich das entsetzliche Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faser(SPD)

Das Bundeskriminalamt(BKA) hat erstmals ein "Lagebild" zu den Deliktsarten der §§ 176 ff, 182 ff und 184 ff StGB veröffentlicht. Die statistischen Zahlen zur jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik(PKS), die bereits im April & Mai 2023 veröffentlicht wurden, haben sich zwar nicht geändert. Jedoch ist im Lagebild aufgeführt, dass sich rund ein Viertel der Taten allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen ereignet haben. Bekannt ist auch schon, dass bei Kinder- und Jugendpornos die meisten Fälle von der US-amerikanischen Organisation National Center for Missing and Exploited Children(NCMEC) kommen. Ebenso ist bereits bekannt, dass es bei rund der Hälfte aller Fälle die Kinder & Jugendlichen selbst sind, die solche Darstellungen herstellen, besitzen und verbreiten. Das BKA-Lagebild schlüsselt die verschiedenen Deliktarten hinsichtlich der sehr unterschiedlichen Tatbestände nicht auf. Es wird nicht deutlich, in welchem prozentualen Verhältnis schwere, mittlere und leichte Taten stehen. Pauschal wird alles in einen Topf geworfen und als sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bezeichnet. DAS ist völlig falsch. Sowohl bei den §§ 176 ff und 182 ff sowie auch bei 184 ff StGB. Tatsächliche sexuelle Gewalt(Vergewaltigung) ist eine große Ausnahme. Mehrheitlich wird es sich um leichte Übergriffe handeln oder sogar um Einvernehmlichkeit, die trotzdem als Kindesmissbrauch bezeichnet wird. Bei sogenannten "Kinderpornos" wird es sich überwiegend um Posingdarstellungen handeln, die keine sexuellen Handlungen zeigen. K13online fordert seit vielen Jahren eine detaillierte Aufschlüsselung in der PKS und jetzt auch im Lagebild. Wie hoch ist der prozentuale Anteil bei § 184 ff StGB hinsichtlich der Meldungen von NCMEC? Bei wieviel Prozent handelt es sich um Posing? Wieviel Prozent der Verdachtsfälle wurden eingestellt und bei wieviel Prozent gab es Freisprüche? BKA-Präsident Holger Münch sagte, das neue Lagebild solle dazu beitragen, Bekämpfungs- und Präventionsstrategien passgenau entwickeln zu können. Ohne eine vollständige Aufschlüsselung aller Daten ist DAS unmöglich. "Das Bundeslagebild zeigt deutlich das entsetzliche Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faser(SPD). Auch eine solch total undifferenzierte Darstellung ist eine LÜGE. Ein weiterer Grund für einen Rücktritt bzw. Kabinettsumbesetzung in der Bundesregierung... 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bka-sexueller-missbrauch-lagebild-100.html

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