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Aktiv bei „Letzter Generation“ – Disziplinarverfahren gegen Polizistin

„Wir wissen, dass es eine rege Vernetzung mit Polizeibeamten gibt“

Der Fall einer Polizistin, die sich in einem Video als Teil der „Letzten Generation“ zu erkennen gab, sorgt für Aufsehen. Insgesamt sollen acht Polizeibeamte Mitglieder sein. Wie die Gruppe gezielt Kontakte zu gesellschaftlichen Entscheidern aufbaut, erklärt WELT-Autor Alexander Dinger.

Quelle: WELT/ Alexander Siemon

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Eine Beamtin der Bundespolizei kümmerte sich um Kontakte und erklärte Aktivisten der „Letzten Generation“ offenbar auch die Polizeiarbeit. WELT AM SONNTAG hatte berichtet. Nun wurde gegen die Frau ein Disziplinarverfahren eröffnet.

Für eine Bundespolizistin könnten ihre Aktivitäten bei der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ Konsequenzen haben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wurde gegen Chiara Malz inzwischen ein Disziplinarverfahren eröffnet.

Ihr Arbeitgeber, die Bundespolizei, wollte sich dazu nicht äußern. Ein Sprecher des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam teilte auf Anfrage mit: „Aus Gründen des Personaldatenschutzes kann sich die Bundespolizei nicht zu laufenden Personalvorgängen äußern“. Dies gelte sowohl in diesem wie auch im Fall der Bundespolizistin Claudia Pechstein.

WELT AM SONNTAG hatte über die Arbeitsgruppe „Polizeivernetzung“ innerhalb der Bewegung „Letzte Generation“ berichtet. „Das Netzwerk erstreckt sich über mehrere Bundesländer und Behörden und vergrößert sich ständig“, sagte Malz.

Außer ihr seien sieben weitere Beamte im engeren Netzwerk der Klimaaktivisten tätig. „Mit 80 bis 100 weiteren Polizisten stehen wir in Kontakt“, sagte Malz. Die Polizistin kümmere sich um die Vernetzung und erkläre innerhalb der „Letzten Generation“ die Polizeiarbeit. „Der Austausch findet in beide Richtungen statt.“

Auch Ermittlungen gegen Bundespolizistin Pechstein

Die Eisschnellläuferin Pechstein war bei einer CDU-Veranstaltung im Juni in ihrer Polizeiuniform aufgetreten. Die „Bild“-Zeitung berichtete vor drei Wochen, die Bundespolizei leite ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein ein. Geprüft werde, ob sie gegen das Beamtengesetz verstoßen habe.

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Eine „Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung“ habe für den CDU-Konvent nicht vorgelegen. Pechstein habe in der Rede auch nicht deutlich gemacht, dass sie eine „rein persönliche Auffassung“ wiedergebe.

Pechstein hatte sich unter anderem für eine schärfere Asylpolitik, ein konservatives Familienbild und eine klare Absage an die Identitätspolitik ausgesprochen, WELT hatte berichtet. Danach wurde ihr von einigen Kritikern Populismus unterstellt, es gab aber auch Zustimmung in den Sozialen Medien.

dpa/krott