Die Bundesregierung hat den umstrittenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch von externen Beratern vorbereiten lassen. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, hervor. Das Schreiben des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Philipp Nimmermann, liegt WELT AM SONNTAG vor.
Demnach wurde das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) im Herbst 2021 mit der „Analyse, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung von Anforderungen im Gebäude-Energiegesetz“ betraut. Der Auftrag für das Gutachten umfasste drei „Arbeitspakete“ mit 19 „Unterarbeitspaketen“, für die weitere Institute einbezogen wurden.
Unteraufträge gingen unter anderem an das Öko-Institut, die Deutsche Energieagentur, die Stiftung Umweltenergierecht und Econsult. „Der Festpreis für alle Arbeitspakete des Gutachtens inklusive der separat zu beauftragenden optionalen Arbeitspakete beträgt insgesamt 1.809.695 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer“, teilte Nimmermann mit.
„Es ist kurios, wie viele externe Dritte auf Steuerzahlerkosten die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Heizungsgesetzes beraten haben und dass dann dieser Murks dabei herauskommen konnte“, kommentierte Bartsch den Vorgang. „Womöglich wurde dem Habeck-Ministerium einiges eingetrichtert.“
Es sei „bemerkenswert, dass von all den Experten niemand den Hinweis gab, zuerst eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, wie Die Linke es bereits Mitte April vorgeschlagen hat“, sagte Bartsch.
Es gehörte zu den zentralen Kritikpunkten am ursprünglichen Gesetz, dass Hausbesitzer schon ab Anfang 2024 zum Einbau einer klimafreundlichen, aber teuren Heiztechnik verpflichtet werden sollten, ohne die kommunalen Pläne für Wärmenetze zu kennen.
Die Vorgabe, ab 2025 Heizungen mit mindestens 65 Prozent Öko-Energie zu nutzen, war bereits im Koalitionsvertrag der Ampelparteien enthalten. Eine „flächendeckende kommunale Wärmeplanung“ sah dieser zwar auch vor, machte dafür aber keine zeitlichen Vorgaben.
Ifeu-Geschäftsführer Martin Pehnt wies Bartschs Vorwurf zurück. Das Grundkonzept der zweiten GEG-Novelle habe „eine mögliche kommunale Wärmeplanung immer mitgedacht und ist damit über den Koalitionsvertrag hinausgegangen, der eine ‚stumpfe Einhaltung‘ von 65 Prozent Erneuerbaren für jede neu eingebaute Heizung vorsah“, erklärte er auf Nachfrage. Bereits der erste GEG-Entwurf sei auf eine „Verzahnung“ mit der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet gewesen.
Fehlende kommunale Wärmeplanung war bereits vor 20 Jahren Thema
Pehnt verwies auf die langen Übergangsfristen für den Fall, dass ein Wärmenetz erwartet wird oder die Option von gemeinschaftlichen Gebäudenetzen sowie die Wasserstoff- und Biomethan-Nutzung. Institute wie das Ifeu hätten die Politik schon Anfang der 2000er-Jahre auf die Notwendigkeit kommunaler Wärmeplanung nach skandinavischem Vorbild hingewiesen. „Es war ein großes Versäumnis der Wärmepolitik vor 2021, dies nicht aufgegriffen zu haben“, sagte Pehnt. „Auch im Koalitionsvertrag der Ampel war – offenbar bewusst – noch nicht von einer verpflichtenden, sondern nur von einer flächendeckenden Wärmeplanung die Rede.“
Linken-Politiker Bartsch hält das Heizgesetz dennoch für „undurchdacht und unseriös“. Dass die Ampel das GEG unverändert Anfang September beschließen wolle, sei „ein Affront gegenüber Bundesverfassungsgericht und Bundestag“. „Eine Lehre für die Zukunft sollte sein“, erklärte Bartsch, „dass der Einfluss externer Dritte auf Gesetze radikal reduziert wird.“
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