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Klimaaktivistin klagt gegen Klebeverbot – mit Erfolg

Ein Polizeibeamter löst die Hand eines Klimaaktivisten von der Straße Ein Polizeibeamter löst die Hand eines Klimaaktivisten von der Straße
Ein Polizeibeamter löst die Hand eines Klimaaktivisten von der Straße
Quelle: Kay Nietfeld/dpa
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Die Polizei Berlin hatte einer Klimaaktivistin untersagt, sich festzukleben. Sie legte vor dem Verwaltungsgericht jedoch Beschwerde ein und bekam Recht. Aus dem Verbot ginge nicht hervor, welche Straßen gemeint seien, erklärte das Gericht.

Eine Aktivistin der Klimabewegung „Letzte Generation“ ist gegen ein ihr auferlegtes Klebeverbot vorgegangen. Die Polizei Berlin hatte ihr Anfang Dezember 2022 untersagt, sich bis Juni 2023 auf den „Fahrbahnen und Sonderwegen zwischen den Bordsteinen der Straßen des übergeordneten Straßennetzes“ der Stadt festzukleben, anzuketten oder einzubetonieren. Für den Fall, dass die Aktivistin sich nicht daran halten sollte, drohte die Behörde ein Zwangsgeld von 2000 Euro an.

Die Frau reichte einen Eilantrag dagegen ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat nun einen Beschluss der Vorinstanz bestätigt, wonach ein präventives Klebeverbot gegen Klimaaktivisten zu unbestimmt sei. Die Frau könne dem Bescheid nicht genau entnehmen, was von ihr verlangt werde. Es sei nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten „übergeordneten Straßennetzes“ konkret von dem Verbot betroffen seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Polizei legte gegen den Beschluss Beschwerde beim OVG ein, blieb damit jedoch erfolglos. Weder von der Aktivistin noch von Vollstreckungsorganen könne verlangt werden, „selbst erst die Bestimmtheit der Verbotsverfügung durch Heranziehung weiterer Hilfsmittel herzustellen“. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

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AFP/epd/shem